Moby stellt auf Mobygratis Musik für Filmemacher gratis zur Verfügung. Das Angebot ist eigentlich super und sehr interessant.
Die Digitale Allmend hat nun bei der Schweizerischen Verwertungsgesellschaft SUISAnachgefragt, ob die Musik nun für Video-Podcasts oder Filme ohne Kosten von Verwertungsgesellschaften verwendet werden kann. Die SUISA hat nun folgendermassen geantwortet:
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Moby unterscheidet zwischen “non commercial use” und “commercial use” seiner Musik. Mit diesem Hinweis spricht er eines der Hauptprobleme beim Vergleich zwischen dem Copyright der USA und dem Urheberrecht in Europa an: In den USA wird zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen unterschieden, bei uns zwischen der privaten und der öffentlichen Nutzung. Diese beiden Systeme sind nicht kompatibel; eine öffentliche Nutzung kann nicht-kommerziell sein, eine private kommerziell. Mobys Ansatz für eine Verwertung ist demnach in Europa nicht umsetzbar
Hinzu kommt folgendes: Moby hat seine Rechte der BMI und der MCPS zur Verwertung eingeräumt. Uns sind seitens dieser Gesellschaften keine Eingrenzungen der Rechtswahrnehmung bekannt. Würde also ein Filmschaffender in der Schweiz einen der Moby-Tracks ausserhalb der Privatsphäre nutzen, würden wir ganz normal einkassieren. Verwendet dieselbe Person die Musik allerdings nur innerhalb der Privatsphäre, entstehen keine Kosten. Dies gilt nicht nur für die herkömmliche Filmutzung sondern auch für Video-podcasts.
Das Finanzministerium stört sich an einer satirischen Webseite, die eine „Bildungsinitiative“ von Finanz- und Bildungsministerium als einseitiges und parteiisches Projekt der FDP einordnet, welches Menschen zum Investieren am Finanzmarkt anregen soll. Lindners Ministerium droht nun mit rechtlichen Schritten.
Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines Fotografen abgewiesen, der sich dagegen gewehrt hatte, dass eines seiner Fotos vom gemeinnützigen Verein LAION zum Training sogenannter Künstlicher Intelligenz angeboten wird. Als Forschungseinrichtung sei LAION dies erlaubt. Dabei verschenkt der Verein seine Daten auch an kommerzielle KI-Unternehmen.
Damian, 17 Jahre, legt sich mit Internetanbietern und Unterhaltungsindustrie an. Er hat die geheime Liste der Websites veröffentlicht, die nach Absprache von Unternehmen und Verbänden in Deutschland gesperrt werden.
Ich denke, an solchen Fällen kann man exemplarisch aufzeigen, welche Problematik Creative Commons löst.
Im Moment löst CC dieses Problem noch nicht. Die genannte Verwertungsgesellschaft erlaubt ihren Mitgliedern (noch?) nicht CC Lizenzen für ihre Werke zu verwenden und sie so für die Nutzung von anderen frei zu geben.
Nein, ich meine das Problem für den Verbraucher, dass man erstmal nachfragen muss.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.
Ich denke, an solchen Fällen kann man exemplarisch aufzeigen, welche Problematik Creative Commons löst.
Im Moment löst CC dieses Problem noch nicht. Die genannte Verwertungsgesellschaft erlaubt ihren Mitgliedern (noch?) nicht CC Lizenzen für ihre Werke zu verwenden und sie so für die Nutzung von anderen frei zu geben.
Nein, ich meine das Problem für den Verbraucher, dass man erstmal nachfragen muss.