Schweiz: Mobygratis ist nicht gratis

Moby stellt auf Mobygratis Musik für Filmemacher gratis zur Verfügung. Das Angebot ist eigentlich super und sehr interessant.

Die Digitale Allmend hat nun bei der Schweizerischen Verwertungsgesellschaft SUISA nachgefragt, ob die Musik nun für Video-Podcasts oder Filme ohne Kosten von Verwertungsgesellschaften verwendet werden kann. Die SUISA hat nun folgendermassen geantwortet:

In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin "Embed Privacy" einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

youtube angeschaut. Dazu folgendes:

  • Moby unterscheidet zwischen “non commercial use” und “commercial use” seiner Musik. Mit diesem Hinweis spricht er eines der Hauptprobleme beim Vergleich zwischen dem Copyright der USA und dem Urheberrecht in Europa an: In den USA wird zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen unterschieden, bei uns zwischen der privaten und der öffentlichen Nutzung. Diese beiden Systeme sind nicht kompatibel; eine öffentliche Nutzung kann nicht-kommerziell sein, eine private kommerziell. Mobys Ansatz für eine Verwertung ist demnach in Europa nicht umsetzbar
  • Hinzu kommt folgendes: Moby hat seine Rechte der BMI und der MCPS zur Verwertung eingeräumt. Uns sind seitens dieser Gesellschaften keine Eingrenzungen der Rechtswahrnehmung bekannt. Würde also ein Filmschaffender in der Schweiz einen der Moby-Tracks ausserhalb der Privatsphäre nutzen, würden wir ganz normal einkassieren. Verwendet dieselbe Person die Musik allerdings nur innerhalb der Privatsphäre, entstehen keine Kosten. Dies gilt nicht nur für die herkömmliche Filmutzung sondern auch für Video-podcasts.
  • 3 Ergänzungen

    1. Ich denke, an solchen Fällen kann man exemplarisch aufzeigen, welche Problematik Creative Commons löst.

    2. Im Moment löst CC dieses Problem noch nicht. Die genannte Verwertungsgesellschaft erlaubt ihren Mitgliedern (noch?) nicht CC Lizenzen für ihre Werke zu verwenden und sie so für die Nutzung von anderen frei zu geben.

    Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.