FIfF: Zwölf Forderungen zum Cyberpeace – Frieden gestalten mit Informatik

Das Forum Informatikerinnen und Informatiker für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) hat am vergangenen Wochenende an der Universität Siegen seine Jahrestagung mit dem Titel „Cyberpeace – Frieden gestalten mit Informatik“ abgehalten.

Dabei wurden auch zwölf Forderungen zum Cyberpeace beschlossen:

  1. Verzicht auf Erstschlag und Offensive im Cyberspace: Staaten sollen öffentlich darauf verzichten, Cyberwaffen präventiv zum Angriff einzusetzen.
  2. Rein defensive Sicherheitsstrategie: Staaten sollen sich verpflichten, keine Offensivwaffen für den Cyberwar zu entwickeln oder gar einzusetzen.
  3. Digitale Genfer Konvention: Für die Zivilbevölkerung lebenswichtige Infrastrukturen wie Strom-, Wasser-, Gesundheitsversorgung, etc. dürfen nicht angegriffen werden. Eine Verletzung dieses Grundsatzes soll als Kriegsverbrechen gelten.
  4. Onlineprotestformen dürfen nicht kriminalisiert werden geschweige denn als Kriegsgrund herhalten.
  5. Wirtschaftliche Interessen, wie ein Verstoß gegen Intellectual Properties, sind kein legitimer Kriegsgrund.
  6. Konventionelle Waffen dürfen nicht als Antwort auf eine Cyberattacke eingesetzt werden.
  7. Staatliche Stellen, Unternehmen und Bürger müssen zur Offenlegung von Schwachstellen verpflichtet werden (ableitbar aus dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität Informationstechnischer Systeme, das der Staat schützen muss).
  8. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen verpflichtet werden, sich selbst zu schützen, bzw. IT-Systeme sicher zu gestalten, zu implementieren und zu betreiben, anstatt nach dem Staat oder gar Militär zu rufen.
  9. Kompetente, transparente Prüfungen und Tests müssen Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis sein.
  10. Wir fordern Entnetzung und Dezentralisierung kritischer Infrastrukturen (wie z.B. DE-CIX).
  11. Abrüstung der politische Sprache: Klare Trennung von Cyberwar, Cyberterror, Cybercrime, ethical Hacking, politischen Protestformen.
  12. Demokratische Kontrolle, Gewaltenteilung, Parlamentsvorbehalt für Cybersicherheitsstrategie und deren Umsetzung.

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