Der Datenatlas soll die Bundesverwaltung effizienter machen. Ein wissenschaftliches Gutachten zeigt nun jedoch, dass er mitunter nicht einmal dem Stand der Technik aus dem Jahr 1986 entspricht. Anstatt den Gutachter zu konsultieren, erwägt die zuständige Bundesdruckerei „rechtliche Schritte“ gegen ihn.
Heute wurde in Berlin eine Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Sie erlaubt so ziemlich alles, was an digitaler Überwachung möglich ist: Verhaltensscanner, Gesichtersuche, Palantir-artige Datenanalysen, Staatstrojaner. Ein Kommentar.
Die Software von Palantir soll auf Knopfdruck den Wildwuchs von Polizei-Datenbanken durchforsten. Damit die Polizei schon heute weiß, was du morgen tun wirst. Doch der Einsatz von Palantir-Software verletzt Grund- und Freiheitsrechte. Und er lässt die Rede von der anzustrebenden digitalen Souveränität endgültig unglaubwürdig werden.
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