G8 – Folgeschäden

Vor wenigen Wochen hatte ich über den Fall einer Freundin geschrieben, die in Rostock angeklagt wurde, weil sie einen Stein auf der G8-Gipfel-Demo geschmissen haben soll. Der Fall wurde jetzt gestern am vierten Verhandlungstag entschieden: Sie erhält 7,5 Monate auf Bewährung und soll 1000 Euro Strafe zahlen. Zusätzlich zu der Käfighaltung und allem, was man damals in den Medien lesen konnte. Dafür, dass sie den Stein nicht geschmissen hat und nur zur falschen Zeit an der falschen Stelle stand, ist das ein starkes Stück. Wo sie stand war es übrigens friedlich, wie Filmaufnahmen belegen. Ihren Zeugen und Filmaufnahmen wurde nicht geglaubt, sondern nur den Polizisten. Einer der beiden Polizisten war der Meinung, sie genau beobachtet und verfolgt zu haben. Ihre auffällige Kleidung: Schwarzer Kapuzzenpullover, was sonst niemand trägt. Falls jemand der mitlesenden Journalisten Interesse hat, darüber zu berichten, vermittel ich gerne den Kontakt.

Update: 46halbe verweist in den Kommentaren auf ein Feature des Deutschlandfunks dazu: Der G8-Gipfel in Heiligendamm Ausnahmezustand in Deutschland. (PDF) Gibts davon auch eine MP3? Hab gerade oberflächlich beim Deutschlandfunk nur das Transcript gefunden und wundere mich gerade ein wenig.

20 Ergänzungen

  1. Nach der staatlichen Vorgehensweise und der seltsamen öffentlichen Berichterstattung auf dem G8-Gipfel steht für mich fest, wessen Aussage ich zu glauben habe. So werden demokratische Grundrechte mit Füßen getreten und am Ende noch juristisch legitimiert.
    Nach meinen Verständnis von Bürgerrechten hätte ich jetzt einmal gut gezieltes Steineschmeißen gut.

  2. Nach meinen Verständnis von Bürgerrechten hätte ich jetzt einmal gut gezieltes Steineschmeißen gut.

    Aufgrund von GG Art. 103 (3) ?

  3. http://www.dradio.de/download/79922/

    Es ist bei weitem kein Einzelfall. Ich kann nur jedem emfehlen, sich das Feature des Deutschlandradio durchzulesen (siehe Link) oder aber sich das Buch „Feindbild Demonstrant“ zu beschaffen (nur 10 Euro), welches vom Legal Team des G8 herausgegeben hat.

    Lest das!

  4. Leider sind diese Fälle keine Einzelfälle. Und das hat strukturelle Gründe:

    Einsatzkräfte stehen als Polizeibeamte den Strafverfahren insgesamt sehr nahe, sprechen die Sprache der Juristen als Zeugen und sind an die Zeugenbefragung in der Hauptverhandlung gewöhnt. Dementsprechend treten sie häufig viel souveräner auf als andere Zeugen. Sie berufen sich häufig auf ihre Berichte, die letztlich nichts anderes sind als Gedächtnisprotokolle und brauchen sich nicht auf die kompliziert Suche nach weiteren Zeugen machen, die ihre Sichtweise der Ereignisse teilen. Aus psychologischen Untersuchungen ist ohnehin bekannt, welcher leichten Auto- und Fremdmanipulation die Zeugenwahrnehmung unterliegt.

    Dagegen fällt es Beschuldigten bzw. Angeklagten regelmäßig schwer Entlastungszeugen zu finden, die zu einer Aussage bereit sind. Eine (Groß-)Demonstration ist immer eine unübersichtliche Situation, die meisten Teilnehmer haben nicht die entsprechende Erfahrung, mit den typischen Risikosituationen einer Versammlung umzugehen, sind nicht oder nur schlecht vorbereitet und kennen dabei insbesondere ihre Rechte und das Gefahrenabwehr- und StrafprozessR nicht, sind sogar manchmal fahrlässigerweise ALLEIN unterwegs! Keine gute Ausgangslage, um in einem Strafverfahren eine überzeugende Zeugenaussage zu machen. Potentielle Entlastungszeugen haben zudem, regelmäßig schon fast Angst vor einem Strafverfahren, weil sie davon ausgehen, dass eine Zeugenaussage sogar (rechtliche) Nachteile für sie selbst nach sich ziehen kann.

    Desweiteren ist das PolizeiR der Länder nicht selten dem Entlastungsbeweis feindlich konstruiert. Videoaufzeichnungen von Seiten der Einsatzkräfte finden fast schon als Regelfall über die ganze Versammlung hinweg ohne konkreten Anlass statt und sind streng genommen daher schon rechtswidrig, da sie anlassungebunden stattfinden und damit das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer verletzt. Der Gewährleistung ihrer eigenen informationellen Selbstbestimmungsrechte, insbesondere dem Recht am eigenen Bild sind die Einsatzkräfte hingegen sehr verbunden. Wer keinen Presseausweis offensichtlich um den Hals hängen hat, ist seine Kamera normalerweise los und kann sie dann einige Monate später im günstigsten Falle nur irgendwo abholen.
    So verschaffen sich die Beamten rechtswidrig potentielles Beweismaterial und verhindern systematisch den Entlastungsbeweis.

    Zu guter letzt sind Polizisten Beamte, ebenso wie die Staatsanwälte und Richterschaft. Das sind halt Kollegen unter sich, die oft genug ein gemeinsames Interesse an der Verurteilung von „Straftätern“ haben, bspw. aus Karrieregründen, und oft genug ein gemeinsames Interesse an einer funktionierenden Zusammenarbeit haben.

    Besonders ungünstig wirkt sich der Umstand aus – und dies ist zugleich der Grund, warum die meisten progressiven Rechtsgemeinschaften diesen Irrsinn abgeschafft haben -, dass der/diejenige RichterIn, die/der im sog. Zwischenverfahren darüber entscheidet, ob eine Hauptverhandlung (also das eigentliche „Gerichtsverfahren“) überhaupt eröffnet wird, die/derselbe ist, der/die dann die Hauptverhandlung durchführt. Dazu muss man wissen, dass das Entscheidungskriterium aus der Strafprozessordnung für die Eröffnung einer Hauptverhandlung die sog. „hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit“ des Angeschuldigten ist. Mit anderen Worten: Wenn der/die RichterIn glaubt, den kann man verknacken, wird die Hauptverhandlung eröffnet und zugleich ist dieseR richterliche Entscheidungsträger VorsitzendeR desselben Verfahrens. Man könnte noch psychologische Untersuchung der Wahrnehmung der Richterschaft von Zeugenbefragungen in Konkurrenz zur Aktenlage sprechen, aber ich will den Rahmen hier nicht noch weiter sprengen!

    Fazit: Niemand braucht also glauben, da habe mal jemand in einem Strafverfahren einfach mal Pech gehabt!! Dahinter steckt System!! Ungeachtet dessen bleibt es bei dem weitläufigen Verständnis, dass man nicht schreit, solange man nicht selbst betroffen ist. Nur, dann ist es zu spät!

  5. Das Problem ist nicht nur die Polizei, sondern auch der „schwarze Block“. Wenn keiner Steine wirft, kann auch niemand wegen Steinewerfens verurteilt werden. Hier wurde (anscheinend) nicht nur jemand verurteilt der unschuldig war sondern auch jemand nicht verurteilt, der es verdient gehabt hätte.

  6. Sie wird in die BErufung gehen, warum sollte sie eine Vorstrafe akzeptieren für eine Tat, die sie nicht begangen hat. Einen Anwalt hatte sie auch, der Richter war nur von Anfang an darauf eingestellt, sie zu verurteilen. Bisher sind ihr eine Menge Kosten entstanden, weil sie alleine viermal vom Rheinland nach Rostock zu Verhandlungen musste. Zum Glück untertützt sie die Rote Hilfe bei dem Verfahren finanziell, sonst wäre sie jetzt auch noch richtig pleite.

  7. @6: Man kann es auch kürzer sagen: „Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Und wer sich auf (linken) Demos rumtreibt, hat ja damit praktisch schon gestanden, Krimineller und Staatsfeind zu sein.

    Wieder einmal werde ich ein meiner Meinung bestärkt: Mit jedem Polizisten weniger würde dieses Land ein Stück freier und sicherer.

  8. @12: Eldersign – man kann natürlich im Fatalismus versinken und sich furchtbar leid tun, weil die Welt so unglaublich gemein ist. Verschiedene Veränderungen und Anpassungen in den Systemen Straf- und Ermittlungsverfahren, dem PolizeiR sowie eine unabhängig kontrollierte Verfolgung von Straftaten im Amt würden zwar den Hunger auf der Welt nicht vertreiben, aber immerhin die Berechtigung des schallenden Gelächters entfallen lassen, wenn mal wieder irgendein nervtötender Innenpolitiker sich anmasst, von einem deutschen Rechtsstaat zu schwindeln!

  9. Da hat sie aber Glück gehabt, in Bayern wirst Du wegen Steinwurf, der nicht einmal Verletzungen hervorrufen muss, wegen „versuchten Totschlag“ angeklagt.
    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber die nicht volljährigen geständigen Täter, die als Motiv Panik vor der Räumung eines besetzten Hauses angaben, wurden zu je 5 Jahren Jugendstrafe verurteilt

    Ob Steinwürfe oder Hausbesetzungen gut oder schlecht sind, ist jetzt mal unerhelblich:
    Was das für die Kritik und Demokultur in Deutschland heißen könnte: „Geh ich auf eine Demo und bringe ich mich in die Gefahr, unschuldig des versuchten Totschlags angeklagt zu werden ?“ – Denn wie in dem auf netzpolitk.org geschilderten Fall, kann es ruckzuck passieren, das sich Menschen in der Nähe befinden, wenn plötzlich Steine fliegen, egal aus welcher Motivation heraus. Dass der Staat gezielt Provokateure einsetzt, um Aggression dort entladen zulassen, wo sie meint, ihr „herr zu werden“ ist bekannt. Das sich solche Taktiken eignen, um unliebsame AktivistInnen („Rädelsführer“ usw.) auszuschalten, ist offensichtlich.

    Beispiel Links zu dem Urteil „versuchter Totschlag“
    http://de.indymedia.org/2008/02/207000.shtml
    http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0801/31-hausbesetzer-urteil/index.xml

    Beispiel Links zum Staatsprovokateur:
    http://de.indymedia.org/2007/06/182334.shtml
    http://de.indymedia.org/2007/06/182485.shtml

  10. Das Problem sind nicht die Haupt- und Realschüler die sich als Polizisten zur Verfügung stellen. Viele wissen einfach nichts anderes zu machen, als diesen Job. Das Problem ist ihre geziehlte Ausbildung und Fixierung auf Demonstranten.
    Diese Fixierung wird durch Kasernierung, pseudomilitärische
    Vorhaltung und psychischen Druck ausdrücklich gewünscht. Man kann nicht verlangen daß diese Menschen die Demokratie verinnerlicht haben. Sie sind unpolitisch und werden aufgehetzt.
    Was in diesem Zusammenhang immer wieder auffällt, ist das unprofessionelle Verhalten der Demonstranten. Warum verfügen diese nicht auch über akkredierte Viedeotrupps wie die Polizei ?

  11. Üble Geschichte! Da kann ich ja von Glück sagen, daß mir soetwas nicht passiert, obwohl ich die ganze Zeit neben dem „Schwarzen Block“ herging und obwohl ich zeitweise leider direkt neben Steinewerfern stand.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.