In Sachsen haben sich die Fraktionen von CDU und SPD mit dem BSW auf eine Verschärfung des dortigen Polizeigesetzes geeinigt. Damit hätte die Novelle bei der bevorstehenden Abstimmung eine Mehrheit im Landtag – wenn auch eine äußerst knappe.
Der netzpolitik.org vorliegende Änderungsantrag zeigt, an welchen Stellen die Fraktionen den Entwurf der Staatsregierung entschärft haben und welche neuen Befugnisse zur Überwachung dennoch kommen sollen. Aus Gründen des Quellenschutzes können wir das Dokument allerdings noch nicht als Volltext veröffentlichen.
In Sachsen koalieren CDU und SPD in einer Minderheitsregierung. Gesetzesvorhaben wie die Novelle des Polizeirechts brauchen daher zusätzliche Stimmen von AfD, BSW, Grünen oder Linken. Dass das BSW in diesem Fall die Mehrheit für Innenminister Armin Schuster (CDU) beschaffen würde, hatte sich bereits früh angedeutet.
Hacken, filmen, scannen
Mit ihrer Einigung wollen die drei Fraktionen weitreichende neue Befugnisse zur Überwachung schaffen. So soll die Polizei in Sachsen künftig mehr Computer und Smartphones hacken dürfen, denn die sogenannte Quellen-TKÜ wird auch für die Gefahrenabwehr eingeführt.
Teil des Gesetzentwurfs ist weiterhin die Einführung von Gesichter- und Stimmensuche im Internet. Ein Sachverständiger hatte im Innenausschuss gewarnt, dass der von Innenminister Schuster getaufte „Klette-Paragraf“ gegen die KI-Verordnung der EU verstößt. Allerdings sehen manche darin Schlupflöcher.
Auch die Befugnisse zur KI-Video-Überwachung haben die Verhandler:innen im Vergleich zum Regierungsentwurf kaum verändert. Es bleibt also dabei, dass die Polizei künftig an Kriminalitätsschwerpunkten Software einsetzen darf, die gefährliche Objekte oder Verhalten erkennen soll.
Ebenso ist eine Live-Gesichtserkennung geplant. Sie soll Personen identifizieren und über mehrere Kameras hinweg verfolgen können. Treffen soll es Menschen, die zuvor durch Verhaltensscanner und Beamt:innen ins Visier geraten sind. Außerdem soll die Polizei damit nach Menschen suchen können, bei denen sie Terrorgefahr vermutet. Eine solche Identifizierung unterliegt einem Richtervorbehalt; bei Gefahr in Verzug dürfen sie aber auch bestimmte Polizist:innen anordnen.
Datenanalyse, aber ohne Palantir
Auf Abschwächungen gegenüber dem Kabinettsentwurf einigten sich BSW, CDU und SPD vor allem bei der automatisierten Datenanalyse und dem Training und Test von KI-Systemen.
Eine Analyseplattform soll Daten der Polizei verknüpfen und automatisiert auswerten. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch selbstlernende Systeme zum Einsatz kommen und Verhaltensprofile entstehen. Im Unterschied zu Bayern, Hessen und NRW soll in Sachsen dafür allerdings keine Software der Firma Palantir zum Einsatz kommen. Darauf hatten sich CDU und SPD bereits im Kabinett geeinigt.
Zudem soll das neue Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetzes (kurz: SächsPVDG) folgende Vorschrift enthalten:
Der Einsatz von Systemen, deren Entscheidungslogik nicht nachvollziehbar und überprüfbar offengelegt werden kann, ist unzulässig.
Nach Ansicht von Bernd Rudolph, innenpolitischem Sprecher der BSW-Fraktion, lasse sich damit der Einsatz proprietärer Systeme quasi ausschließen.
Stephanie Henkel, die sich etwa beim Dresdner Chaos Computer Club (C3D2) gegen Überwachung engagiert, hält das für unrealistisch: „Für die hochkomplexen Programme, die zur Datenanalyse eingesetzt werden sollen, kann gar keine solche Nachvollziehbarkeit hergestellt werden.“ Der Wunsch nach Transparenz würde eine zwingende Streichung großer Datenbank-Analysen bedeuten. „Doch davon sind CDU, SPD und BSW weit entfernt“, so Henkel, die im Netz auch als ÜckÜck auftritt.
Die Einigung von BSW, CDU und SPD schließt zudem eine direkte Anbindung der Analyseplattform an das Internet aus. Auch die zunächst vorgesehene Erlaubnis, „einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus Internetquellen“ einzubeziehen, wurde gestrichen. Zudem greift der Richtervorbehalt nun schon bei der automatisierten Datenanalyse, nicht erst beim Einsatz selbstlernender Systeme oder dem Erstellen von Verhaltensprofilen.
Kennzeichen erfassen, mit Bodycams filmen
Die geplanten Vorschriften für das KI-Training sind nach wie vor umfassend, wurden jedoch im Vergleich zum Kabinettsentwurf leicht abgemildert. Die Daten sollen demnach mindestens pseudonymisiert sein. „Um die Ausbildung diskriminierender Algorithmen zu vermeiden, sollen zusätzlich Echtdaten aus zertifizierten Datenbanken genutzt werden“, erklärt Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in einer Mitteilung.
Zwar soll die Polizei für Training und Test von KI-Systemen künftig mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten, allerdings nur mit solchen, „deren Firmensitz und Serverstrukturen innerhalb der Europäischen Union liegen“, wie es im gemeinsamen Änderungsantrag heißt.
Weitere Entschärfungen beschränken sich auf Details. So wurde bei der neuen Befugnis zum verdeckten Scan von Autokennzeichen festgehalten, dass es vorher Ansatzpunkte für Straftaten von „grenzüberschreitender Relevanz“ geben muss. Das potenzielle Grenzgebiet – bis zu 30 Kilometer Entfernung von Polen und Tschechien – umfasst allerdings die Hälfte Sachsens.
Mit Bodycams soll die Polizei künftig auch in Wohnungen filmen dürfen. Allerdings hat das BSW hier die Bedingung durchgesetzt, dass der Einsatz nur zulässig sei, „sofern damit nicht die Überwachung der Wohnung verbunden ist“.
Doch keine Taser für alle
Das BSW brüstet sich zudem damit, die Einführung von Tasern – also Elektroschockern – für alle Polizist:innen verhindert zu haben. „Damit tragen wir auch den Bedenken vieler Polizeibeschäftigter Rechnung, die den zusätzlichen Nutzen im Alltag kritisch bewerten“, lässt sich Jens Hentschel-Thöricht zitieren, Parlamentarischer Geschäftsführer des BSW. Es bleibt in Sachsen also dabei, dass nur Spezialkräfte der Polizei Taser tragen dürfen.
Die Abkehr von Tasern fällt aus der Reihe: Sie ist nicht Teil des gemeinsamen Änderungsantrags mit CDU und SPD, sondern kommt als eigener Änderungsantrag zur finalen Abstimmung des Gesetzes im Landtagsplenum. Dennoch ist auch hier die Zustimmung von CDU und SPD vereinbart, heißt es vonseiten der Fraktionen. Das BSW beruft sich darauf, dass der Antrag „derzeit noch rechtssicher erarbeitet“ werde.
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Möglicherweise will das BSW die Einigung durch dieses Manöver als besonderen Erfolg hervorheben. Das könnte auch ein Signal an die eigenen Reihen sein, denn die Polizeirechtsnovelle ist auch innerhalb des BSW umstritten. Erst kürzlich hatte das BSW sogar ein länderübergreifendes Positionspapier zu den Polizeirechtsnovellen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen veröffentlicht. Darin schreibt Parteivorsitzende Amira Mohammed Ali: „Wir treten entschieden dem Impuls der Innenminister entgegen, Bürger grenzenlos zu durchleuchten und zunehmend unter Generalverdacht zu stellen.“
Konkret warnt das Papier vor algorithmischer Bewertung statt polizeilicher Expertise. Zur Wirkung von KI-Videoüberwachung fehle wissenschaftliche Evidenz.
Unmut in der BSW-Fraktion
Dass mit den Stimmen des BSW nun trotzdem Quellen-TKÜ und Verhaltensscanner nach Sachsen kommen, schmeckt nicht allen BSW-Abgeordneten. So hat die 15 Sitze starke BSW-Fraktion nach einem Bericht der Freien Presse (€), der sich mit netzpolitik.org-Informationen deckt, lediglich elf Stimmen für die SächsPVDG-Novelle zugesichert. Damit hätte die Polizeirechtsnovelle eine sehr knappe Mehrheit – mit nur einer Stimme mehr als nötig.
Die drei Fraktionen feiern sich dennoch für den Kompromiss: „Mit dem neuen Gesetz erhält Sachsens Polizei wichtige und zeitgemäße Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung“, sagt Ronny Wähner, innenpolitischer Sprecher der CDU. „Wir halten damit Schritt mit der Entwicklung moderner Polizeigesetze in anderen Bundesländern.“
Der SPD-Abgeordnete Pallas teilt mit, mit den nun vereinbarten Änderungen „schaffen wir ein zeitgemäßes Polizeigesetz, das Sicherheit und Freiheit gleichermaßen Rechnung trägt“. Bernd Rudolph vom BSW betont: „Mit diesem Kompromiss stellen wir sicher, dass die sächsische Polizei moderne Technik nutzen kann, ohne dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt wird.“
„Unterm Strich ein Desaster“
Vehementer Widerspruch kommt aus der Zivilgesellschaft. Stephanie Henkel, die sich neben dem C3D2 auch bei der Piratenpartei und den Datenpunks engagiert, bereitet die Ankündigung nach eigenen Worten große Sorgen. „Unterm Strich ist das, worauf sich die drei Parteien geeinigt haben, ein Desaster“, bilanziert sie.
Im Vergleich zum Kabinettsentwurf sieht sie nur einzelne Verbesserungen: etwa dass die Polizei keine Klardaten für KI-Trainings nutzen soll, oder dass nur EU-Dienstleister die für dieses Training notwendigen Daten bearbeiten sollen. Aber „die wirklich demokratiegefährdenden Änderungen“, wie die Quellen-TKÜ, Mustererkennung und Gesichtsscans stünden nach wie vor im Gesetz.
Stephanie Henkel ruft deshalb dazu auf, die Abgeordneten von BSW, CDU und SPD zu kontaktieren. „Die vermeintlich gefühlte Sicherheit, die die neuen Technologien bringen soll, ist keine Sicherheit, sondern ein gefährliches Werkzeug, was nicht nur gegen uns als Bevölkerung, sondern auch gegen die Politiker:innen, die jetzt den Gesetzesentwurf vorantreiben, eingesetzt werden kann.“ Man könne nicht vorhersagen, was eine andere sächsische Regierung mit den neuen Befugnissen und den damit gewonnen Informationen anstelle.
Wenig Zeit für Widerstand
Auch wenn die Mehrheit für den Gesetzentwurf sehr knapp ist – es bleibt wenig Zeit für öffentlichen Druck. Am 11. Juni werden die Abgeordneten im Innenausschuss über den gemeinsamen Änderungsantrag von BSW, CDU und SPD abstimmen. Wie die meisten Ausschusssitzungen im Landtag ist auch dieser Termin nicht öffentlich. Eine echte Debatte gibt es dann voraussichtlich erst am 24. Juni. Dann soll im Plenum des Sächsischen Landtags die Polizeirechtsnovelle final abgestimmt werden.
Die Abstimmung zu verschieben dürfte für die Abgeordneten keine Option sein. Wegen eines Urteils gegen das aktuelle SächsPVDG gelten einige aktuelle Befugnisse der Polizei nur bis Ende Juni 2026 – außer es kommt ein neues Gesetz. Selbst Grüne und Linke, die die vorgelegte Novelle ablehnen, wollen dieses Szenario verhindern. Die Grünen haben deshalb einen eigenen Entwurf für ein Polizeigesetz ohne weitreichende Befugnisse zur Überwachung vorgelegt.

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