Der J!Cast-Podcast Nummer 42 beschäftigt sich mit dem Thema „Bildrechte“:
Wenn Oliver Kahn demnächst wieder durch St. Tropez spaziert, kann er sich jetzt zumindest etwas sicherer vor Paparazzi und lustigen BILD-Reportern fühlen – zumindest, wenn es nach dem BGH geht. Dieser zeigt eine Tendenz, den Persönlichkeitsrechten gegenüber dem Medieninteresse ein immer größeres Gewicht einzuräumen. Doch was sollte auch der private Schnappschussjäger beachten, ab welchem Punkt macht er sich sogar strafbar? Und wie geht das Urheberrecht mit Bildrechten um? Mit meiner Privat-AG, Martin Gramsch, Henrik Lehment und Tom Louven habe ich einen kleinen Ausflug in die Welt der Rechte rund um Fotografien unternommen. Zum Glück haben die drei in letzter Minute diese Folge gerettet, nachdem der eigentlich geplante Podcast plötzlich von meiner Festplatte verschwunden war…
Die MP3 ist 8 MB gross.
Überhaupt scheint mir der Trend, nicht nur beim Bildrecht, zunehmend zur Verteidigung von sogenannten Persölichkeitsrechten zu gehen. Das ist praktisch, wenn ich nicht fotographiert, bzw. auf einem Foto veröffentlicht werden möchte (Recht am eigenen Bild, etc.). Allerdings wurden auch schon Leute abgemahnt, weil sie ihre Meinung über Meyer-Schulze im Netz äußerten. Da hieß es dann, das verletze die Persönlichkeitsrechte. Ich finde dieses Persönlichkeitsrechts Rumgeschwamme ziemlich schwierig, zumal es ein Persönlichkeitsrecht in dem Sinne in Dtl. ja gar nicht gibt.