Die australische Regierung hat bestätigt, dass die australische Finanz-Aufsichtsbehörde (ASIC) für die Sperrung einer Reihe von Webseiten verantwortlich ist, welche mit betrügerischen Online-Angeboten in Verbindung gebracht werden. Doch die Sperrung ist aus mehreren Gründen nicht unumstritten. So sind Sperrungen von bestimmten Webseiten bisher nur von der australischen Polizei angeordnet worden, so dass hier womöglich von einem Präzedenzfall gesprochen werden kann. Darüber hinaus lief die Sperrung der betroffenen Webseiten aber auch alles andere als reibungslos. Insgesamt wurden fälschlicherweise rund 1200 Seiten gesperrt, darunter auch das Webangebot der Freien Universität Melbourne.
Bei der Sperrung beruft sich die ASIC auf Paragraph 313 des australischen Telekommunikationsgesetzes. In diesem Paragraph ist geregelt, dass australische Behörden Zugangsanbieter verpflichten können Webangebote zu sperren. Geschaffen wurde der Paragraph um Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren (wir berichteten), weshalb er bisher nur von der australischen Bundespolizei genutzt wurde. Ob die Anordnung einer Webseiten-Sperrung durch eine australische Behörde rechtmäßig ist wird, laut delimiter.com.au, selbst von den australischen Providern angezweifelt:
The use of the Section 313 notices in this manner is believed to be the first occasion when the legislation has been interpreted to allow the Australian Federal Police to request ISPs to block website addresses. Some ISPs have questioned the legality of the use of the legislation in this manner, with some — such as one ISP believed to be major telco TPG — going so far as to refuse to follow the AFP’s requests to block websites.
Darüber hinaus sei die Sperrung auch technisch nicht einwandfrei gelaufen. So forderte die ASIC die Provider auf komplette IP-Adressen, anstelle von einzelnen URLs, zu sperren. Dieses resultierte in der versehentlichen Sperrung von rund 1200 Webseiten.
Melbourne Free University’s website was hosted at the same IP address as the fraud website, and was unintentionally blocked. Once ASIC were made aware of what had happened, they lifted the original blocking request.
Dennoch war die Webseite der Universität Melbourne 8 Tage nicht zu erreichen. Erschwerend kam in diesem Fall hinzu, dass die Nutzer ins Leere geleitet wurden wie heise berichtet:
[…] Surfer, die auf eine blockierte Domain zugreifen wollen, [werden] auf eine Informationsseite umgeleitet. Die Sperren der ASIC führten dagegen ins Leere, sodass es auch keine Beschwerdemöglichkeit gab.
Die gesamte Situation ins Australien sollte weiter beobachtet werden. Noch im November letzten Jahres hatte der australische Kommunikationsminister Stephen Conroy einen kontrovers diskutierten Gesetzesentwurf eingestampft. Aus heutiger Sicht stellt sich die Frage, wie relevant der neue Gesetzesentwurf überhaupt gewesen wäre, scheinen doch die australischen Behörden auch mit den vorhandenen Gesetzen genug Mittel zur Internetzensur auf ihrer Seite zu haben. Abzuwarten bleibt, ob die Finanz-Aufsichtsbehörde nun einen Stein ins Rollen gebracht hat und weitere australische Behörden ab sofort die Sperrung von unliebsamen Webangeboten fordern.
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