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J!Cast 39: Gebrauchte Softwarelizenzen

Der J!Cast Nummer 39 handelt geht über „Gebrauchte Softwarelizenzen“: Wer einen günstigen Küchentisch haben möchte, der ruhig etwas älter sein darf, wird auf dem Flohmarkt fündig. Das Prinzip „second hand“ nutzt dabei Händlern und Käufern gleichermaßen. Warum sollte dies also nicht auch bei Software möglich sein? Im Urheberrecht ist die Zweitverwertung geschützter Werke frei, gebrauchte…

  • Markus Beckedahl

Der J!Cast Nummer 39 handelt geht über „Gebrauchte Softwarelizenzen“:

Wer einen günstigen Küchentisch haben möchte, der ruhig etwas älter sein darf, wird auf dem Flohmarkt fündig. Das Prinzip „second hand“ nutzt dabei Händlern und Käufern gleichermaßen. Warum sollte dies also nicht auch bei Software möglich sein?

Im Urheberrecht ist die Zweitverwertung geschützter Werke frei, gebrauchte CDs können also ohne Weiteres weiterverkauft werden. Allerdings gilt dies grundsätzlich nur für körperliche Werke, nicht dagegen für Software, die allein online übertragen wird. Ob dennoch auch hier eine Erschöpfung des Urheberrechts eintritt und damit der Gebrauchthandel zulässig ist, wird von den Oberlandesgerichten in München und in Hamburg sehr unterschiedlich beurteilt. Die Feinheiten dieses Meinungsstreits erläutert Jana Semrau, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informations‑, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster.

Und hier ist die MP3 dazu.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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