Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg und der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben gemeinsam den „Ratgeber zu Hartz IV 2006“ veröfffentlicht. Auf 31 Seiten werden Fragen rund um den Schutz der eigenen Privatsphäre und den eigenen Grundrechten beantwortet:
* Muss ich Mithörer dulden?
* Warum muss ich so umfangreiche persönliche Angaben machen?
* Was muss ich beim Ausfüllen des Hauptantrages beachten?
* Welche Fragen muss ich zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beantworten?
* Muss ich Gesundheitsdaten preisgeben?
* Muss ich meine Kontoauszüge vorlegen?
* Muss ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
* Darf die Behörde sich an meine Schuldner- oder Suchtberatungsstelle wenden und Auskünfte über mich einholen?
* Was muss ich meinem Arbeitsvermittler sagen?
* Darf der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende meine Kontendaten abgleichen?
* Sind Kfz-Halter-Abfragen erlaubt?
* Muss ich telefonisch Auskünfte geben?
* Wer darf wann und warum in meine Wohnung?
* Dürfen während des Hausbesuches Fotos angefertigt werden?
* Muss ich meinen Leistungsbescheid im Original an die GEZ senden?
* Muss ich meinen Arbeitslosengeld-II-Bescheid der Krankenkasse vorlegen?
* Wie erfolgt die Verarbeitung meiner Daten?
* Welche Rechte habe ich als Betroffener?
[via]
kann man hier telefonisch bestellen:
SPD = Schand Partei Deutschlands
> http://www.hartzVI.de
Guten tag.
Habe mir den Ratgeber hartz IV 2006 heruntergeladen u. ausgedruckt; meine Hochachtung für die gute Zusammenstellung von Fakten u. Strategien; weiter so…
Es wäre schön, wenn der Ratgeber für 2007 umgehend folgen würde; die Bedingunmgen werden schlechter, fürchte ich…
aber man kann sich ja wehren….
LG
scorpio