Dieser Artikel ist mehr als 19 Jahre alt.

Bundestag: Kurzgutachten zum Verbot von Killerspielen

Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat ein Kurzgutachten zur „Rechtmäßigkeit einer bundesgesetzlichen Verbotsregelung für die Einfuhr, den Verkauf und die Vermietung von gewaltverherrlichenden Computerspielen (”Killerspiele”)“ (PDF) erstellt und nun auch veröffentlicht.

  • Markus Beckedahl

Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat ein Kurzgutachten zur „Rechtmäßigkeit einer bundesgesetzlichen Verbotsregelung für die Einfuhr, den Verkauf und die Vermietung von gewaltverherrlichenden Computerspielen (”Killerspiele”)“ (PDF) erstellt und nun auch veröffentlicht.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


Veröffentlicht

Kategorie

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Ein Kommentar zu „Bundestag: Kurzgutachten zum Verbot von Killerspielen“


  1. vox enigma

    ,

    Das Gutachten sollte man ignorieren. Hat man doch mit dem Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung auch so gemacht …

Dieser Artikel ist älter als 19 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.