Die Deutschen gelten als ausgesprochen vereinsfreudig und ehrenamtlich sehr engagiert. Wenn man sich in Vereinen zusammenschließt, muss man allerdings auch vielfältige Regeln beachten. Für kleine Vereine können sich dabei Datenfragen als schwierig erweisen, denn mit wenigen oder keinen Angestellten fehlt oft die Zeit und die Expertise, sich ins Datenschutzrecht einzuarbeiten. Abhilfe gibt es nun mit dem Online-Textgenerator DS-GVO.clever für die Erstellung von Datenschutzinformationen für Vereine, den der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg anbietet.
Ein Werkzeug, um die richtigen Informationen zusammenzustellen
Jeder Verein muss seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor mehr als zwei Jahren auf seiner Online-Präsenz bestimmte Datenschutzinformationen angeben und umfassend darüber informieren, wie personenbezogene Daten von Mitgliedern und auch von Dritten verarbeitet werden. Was sollte also in diesen Informationen drinstehen, was darf nicht fehlen? DS-GVO.clever sollen Verantwortlichen in Vereinen helfen, die richtigen Informationen zusammenzustellen.
Allerdings richtet sich der Textgenerator für die Datenschutzerklärung nur an kleine und nicht politische Vereine, bei denen die Anforderungen der DSGVO überschaubarer sind. Und etwas Zeit sollte man sich auch nehmen, bevor man die Felder ausfüllt, um den angepassten Text für die eigene Vereinswebsite zu erhalten. Denn ein allzu schnelles Klick-Formular darf man nicht erwarten: Weiterführende Informationsfelder neben den Abfragen sollten in vielen Fällen sorgfältig gelesen werden.
Wer Hilfe beim Ausfüllen oder ein weitergehendes Feedback braucht, kann zudem auf einen kostenfreien Online-Workshop mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zurückgreifen. Denn der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg hat vor wenigen Monaten ein Bildungszentrum für Datenschutz und Informationsfreiheit (BIDIB) gegründet, das auch speziell zu diesem Thema Veranstaltungen anbietet. Die erste BIDIB-Schulung mit dem Titel „Wie verwende ich DS-GVO.clever, das LfDI-Tool zum Erstellen von Datenschutzinformationen für Vereine?“ hat bereits stattgefunden. Nach Auskunft von Cagdas Karakurt, Pressesprecher des Landesdatenschutzbeauftragten, war sie „sehr gut besucht“.
An den gestellten Fragen sei klargeworden, dass Vereine einen hohen Beratungsbedarf im Datenschutz haben. Der „Frust“ gerade bei kleinen Vereinen sei groß, weil die Datenschutz-Anforderungen gestiegen seien. Gleichzeitig gebe es aber „eine hohe Bereitschaft, sich rechtskonform aufzustellen“. Gegenüber netzpolitik.org sagte Karakurt, dass DS-GVO.clever insgesamt „gut angenommen“ werde.
Rückmeldungen gern gesehen
Wir haben Karakurt auch gefragt, welche Art von Vereinen das Angebot besonders nutzen. Er verweist auf Rückmeldungen von Sport- und Musikvereinen, aber auch aus den Bereichen Bildung, Selbsthilfe und Jugendhilfe. Nutzer des Online-Werkzeugs sollten immer beachten, dass es „Datenschutzinformationen für die grundlegende Vereinsarbeit liefert, aber Vereine prüfen sollten, inwiefern sie diese Infos ergänzen“. Man wolle nach den ersten Rückmeldungen nun noch nachbessern, so Karakurt, um typische Verarbeitungen innerhalb von Vereinen oder von personenbezogenen Daten wie etwa Reichweitenmessungen auf den Vereins-Webseiten abzubilden.
In Zukunft könnte der Landesdatenschutzbeauftragte einen solchen Textgenerator mit Hilfestellung auch für andere Bereiche als das Vereinswesen anbieten. Karakurt nennt als Beispiele „Handwerksbetriebe oder Behörden, gerade aus dem Kommunalbereich“. Über Rückmeldungen dazu, welche weiteren Datenverarbeitungen in dem angebotenen Formular noch abgefragt werden sollten, freue man sich und werde das in die weitere Planung aufnehmen.
Die nächste BIDIB-Hilfe-Veranstaltung für Vereine wird am 4. März stattfinden. Aber auch danach sollen weitere Online-Veranstaltungen angeboten werden, sagt Karakurt, zudem gibt es auch schriftliche Praxisratgeber. Denn: „Die große Nachfrage schätzen wir als dauerhaft ein.“
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