In der Union gibt es wohl unterschiedliche Interpretationen, ob die Staatstrojaner in einer rechtlichen Grauzone eingesetzt worden sind. Die These mit der rechtlichen Grauzone vertritt momentan Hans-Peter Uhl:
„Wir haben die Ministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ermittler beim Einsatz von Spionagesoftware in Strafverfahren in einer gesetzlichen Grauzone arbeiten.“ Geschehen sei aber „absolut nichts“, sagte Uhl.
Währenddessen sagt unser Innenminister Friedrich:
Für die Quellen-TKÜ gibt es eine rechtliche Grundlage.
Weiter erklärt Friedrich in einem Interview mit der FAZ:
Der CCC hat nichts aufgeklärt, sondern dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht. Da sind viele Missverständnisse entstanden. Die Landesbehörden haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben.
Also bis auf die bayrischen Sicherheitsbehörden, was ja vor Gericht bewiesen wurde, auch wenn die Landesregierung das gerade wieder etwas leugnet und mal schauen, was jetzt noch so rauskommt… Übrigens will Friedrich von den illegal eingesetzten und gerichtlich dokumentierten Staatstrojanern in Bayern ebenfalls nichts wissen, sondern erklärt:
Es stand die Behauptung im Raum, die Länder hätten eine Software eingesetzt, die mehr kann, als sie durfte. Das darf natürlich nicht sein. Es gibt jedoch nach meinem jetzigen Kenntnisstand keinerlei Hinweise, dass gegen Recht und Gesetz verstoßen worden ist.
Die Lösung ist übrigens laut Friedrich:
Das Landgericht Landshut hat zu den Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung.
Aber kann mal passieren.
Aktueller Stand ist derzeit übrigens, dass deutsche Behörden offenbar in hundert Fällen Computer mit Hilfe eines Staatstrojaners ausspioniert haben. Wieviele Einsätze davon legal oder illegal waren, wird vielleicht noch aufgeklärt.
Der aktuelle Print-Spiegel meldet heute, dass DigiTask Behörden den Sourcecode zur Kontrolle vorab gezeigt habe. Wenn das so war, dann klingt das wie Verfassungsbruch mit Vorsatz.
Und dann war da noch der Vorwurf mit der Nachladefunktion des entdeckten Staatstrojaners. Dafür gibt es jetzt eine Erklärung von Innenminister Friedrich:
„Wir brauchen diese Nachladefunktion, um uns den normalen Updates auf dem Zielcomputer anpassen zu können.“
Man mag sich gar nicht ausmalen, wieviele Steuergelder in die Finanzierung von Krisenkommunikation diese Woche geflossen ist, um sich so eine Ausrede zusammen zu basteln, warum Erkenntnisse des Ermittlungsverfahrens durch den Staatstrojaner-Einsatz damit laut Vorgaben des Bundesverfassungsgericht nicht mehr gerichtsfest sind. Diese Woche könnte noch spannend werden, da Sitzungswoche im Bundestag ist und die Debatte dort weiter geht.