Hallo, de.internet.com, was ist wohl an dieser Meldung bei Euch falsch?
Die zweite Urheberrechtsnovelle hat bedeutende Konsequenzen für die Strafbarkeit von Filesharing, weshalb Tausende privater eDonkey-Nutzer mit Klage rechnen müssen. Das hat Rechtsanwältin Nina Haberkamm von derKanzlei maas_rechtsanwälte im Interview mit de.internet.com erklärt. Entgegen dem ursprünglichen Plan der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, eine Bagatellklausel im Urheberrecht – die so genannte „Raubkopierer-Klausel“ – einzuführen, und damit den Massenverfahren der Staatsanwaltschaften gegen Filesharing-Nutzer ein Ende zu setzen, hat die Bundesregierung bei der zweiten Reformstufe des Urheberrechts diese Bagatellklausel nun doch nicht eingeführt, so Haberkamm. „Nach dieser Regelung wären rechtswidrige Vervielfältigungen straffrei geblieben, wenn sie nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch hergestellt worden wären. Ziel dieser Regelung sollte unter anderem die ‚Entkriminalisierung von Schulkindern‘ sein.“
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