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Österreichischer Provider UPC soll Streaming-Plattform sperren

Wie futurezone.at meldet, hat der Verein für Antipiraterie (VAP) mittels einer einstweiligen Verfügung gegen den österreichischen Internetprovider UPC erwirkt, dass dieser den Zugang zur Streaming-Plattform kino.to nicht mehr zulassen darf. Bevor die Sperrung aktiv wird, müssen die im VAP zusammengeschlossenen Unternehmen noch eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Interessant: Der VAP hat sich auf EU-Recht berufen. Das sieht…

  • Linus Neumann

Wie futurezone.at meldet, hat der Verein für Antipiraterie (VAP) mittels einer einstweiligen Verfügung gegen den österreichischen Internetprovider UPC erwirkt, dass dieser den Zugang zur Streaming-Plattform kino.to nicht mehr zulassen darf. Bevor die Sperrung aktiv wird, müssen die im VAP zusammengeschlossenen Unternehmen noch eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Interessant: Der VAP hat sich auf EU-Recht berufen. Das sieht offensichtlich im Urheberrecht eine Unterlassungspflicht für Internetprovider vor, sobald diese Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt haben. Auf kino.to finden sich Links zu Online-Videos teilweise urheberrechtlich geschützter Filme. UPC soll nun sowohl kino.to, als auch die verlinkten Streaming-IP sperren.

Andreas Wildberger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet Service Provider (ISPA) lässt aber durchblicken, dass der VAP sich nicht zu früh freuen sollte:

Das ist eine erstinstanzliche Entscheidung, es können noch Rechtsmittel ergriffen werden.

Über die Autor:innen

  • Linus Neumann

    Dipl.-Psych. Linus Neumann war seit 2010 mehrere Jahre Mitglied der Netzpolitik-Redaktion und ist einer der Sprecher des Chaos Computer Clubs. Zusammen mit Tim Pritlove macht er den wöchentlichen Podcast Logbuch:Netzpolitik. Er arbeitet in Berlin bei einem Unternehmen im Bereich der IT-Sicherheit. Ab und an twittert er ein bisschen Unsinn. Per E-Mail erreicht man ihn hier.


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3 Kommentare zu „Österreichischer Provider UPC soll Streaming-Plattform sperren“


  1. Thomas

    ,

    hyhy!

    was bedeutet denn:

    …müssen die im VAP zusammengeschlossenen Unternehmen noch eine Sicherheitsleistung hinterlegen.…

    ?

    mfg
    thomas


    1. Wenn du eine einstweilige Verfügung beantragst, wird hauptsächlich deine Version der Dinge gehört, und zum Maßstab der Entscheidung. Es geht um eine schnelle Entscheidung zur Gefahrenabwehr vor einem eigentlichen, zeitaufwändigen Verfahren.
      Als „Opfer“ der eV kannst du sie akzeptieren (Ende der Diskussion), oder dich dagegen wehren, dann kommt es zum Verfahren. Solltest du im Recht sein, haftet die Partei, die die eV beantragt hat für deinen dadurch entstandenen Schaden. (Sonst würde es in der Welt die ganze Zeit nur eVn zu jedem Thema hageln)
      Ich denke dass deshalb der VAP eine Sicherheit für die eV leisten muss.
      Sonst könnte man ja mit bankrotten Gesellschaften per eV herumtrollen.


  2. Harry

    ,

    Interessanter Ansatz, das bei uns in österreich jetzt auch Netzsperren durchgesetzt werden und damit auch ein „Generalverdacht“ auf alle Kunden von UPC gesetzt wird..

    Naja bin mal gespannt was die ISPA da macht die lassen sich normalerweise nicht einfach so unterkriegen

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