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Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz

Das von der Bundesregierung entworfene „Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ sieht auch einige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Unter anderem sollen Firmen erst dann verpflichtet werden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mehr als neun (bisher vier) MitarbeiterInnen personenbezogene Daten verarbeiten. Werner Hülsmann vom FifF hat eine hilfreiche tabellarische Übersicht aller Änderungen…

  • Ralf Bendrath

Das von der Bundesregierung entworfene „Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ sieht auch einige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Unter anderem sollen Firmen erst dann verpflichtet werden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mehr als neun (bisher vier) MitarbeiterInnen personenbezogene Daten verarbeiten. Werner Hülsmann vom FifF hat eine hilfreiche tabellarische Übersicht aller Änderungen erstellt.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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Ein Kommentar zu „Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz“


  1. […] netzpolitik.org: Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz: Das von der Bundesregierung entworfene “Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaftâ€? sieht auch einige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Unter anderem sollen Firmen erst dann verpflichtet werden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mehr als neun (bisher vier) MitarbeiterInnen personenbezogene Daten verarbeiten. Werner Hülsmann vom FifF hat eine hilfreiche <a href=”http://www.datenschutzconsulting.eu/userfiles/BDSG-Synopse-2006.pdf”>tabellarische Übersicht aller Änderungen</a> erstellt. […]

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