iRights: Lobby-Sturm gegen Privatkopie und Pauschalabgaben

Von iRights.info: Lobby-Sturm gegen Privatkopie und Pauschalabgaben

Die IT- und Unterhaltungselektronik-Industrie hat eine neue Lobbyorganisation gegründet, um bei der EU gegen urheberrechtliche Pauschalabgaben mobil zu machen. Auf Basis einer Studie plädieren die Unternehmen dafür, Pauschalabgaben – und damit unmittelbar verbunden die Privatkopieregelungen – insgesamt abzuschaffen.

Der neu gegründete Verbund CLRA (Copyright Levies Reform Alliance) hat sich zur Aufgabe gemacht, Urheberrechtsabgaben für Geräte und Leermedien aus den Gesetzen der europäischen Staaten zu entfernen. Damit greift die CLRA das in manchen Ländern derzeit geltende Vergütungssystem an.

So sieht etwa das deutsche Urheberrechtsgesetz vor, dass Privatkopien und sonstige Vervielfältigungen zu eigenen Zwecken zulässig sind. Um die Rechtsinhaber an denen auf diese Art gemachten Kopien wirtschaftlich zu beteiligen, wird auf bestimmte Geräte (etwa CD-Brenner, Videorekorder) und Leermedien (zum Beispiel DVD-Rohlinge) eine Abgabe erhoben. Hersteller, Händler oder Importeure solcher Medien und Geräte müssen die Gebühr an die Verwertungsgesellschaften abführen. Die Hersteller legen die Gebühren auf die Gerätepreise um, so dass letztlich der Konsument die Vergütungen zahlt.

Pauschalabgaben seit langem umstritten

Das System ist seit langem umstritten. Wie neuerdings die CLRA fordern Branchenverbände wie der BITKOM oder die Business Software Alliance (BSA) schon seit Beginn der Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (so genannter erster und zweiter Korb), auf ein Modell der Einzelabrechnung umzustellen. Ziel ist, die Industrie von den Abgaben zu entlasten. Die Gerätehersteller vertreten dabei die Ansicht, dass ein Pauschalvergütungssystem nicht mehr gebraucht werde. Vielmehr sei es heute möglich, jede private Nutzung mithilfe von DRM-Systemen einzeln zu erfassen und abzurechnen. Es sei daher nicht mehr angemessen, dass Gerätehersteller wie Verbraucher mit allgemeinverbindlichen Abgaben belastet würden.

Der deutsche Gesetzgeber hat einen solchen Schritt bislang abgelehnt. Auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) vertritt in seinem neuesten Regierungsentwurf zum „zweiten Korb“ die Ansicht, dass es für einen solchen Paradigmenwechsel jedenfalls noch zu früh sei. Denn wenn die Pauschalvergütung abgeschafft würde, würde zugleich die Privatkopieregelung fallen. Da aber nach wie vor eine große Zahl an urheberrechtlich geschützten Werken ohne Kopierschutz- oder DRM-Systeme im Umlauf sei – was sich absehbar auch in nächster Zeit nicht ändern werde – würde die Abschaffung der Pauschalvergütung ungerechten Ergebnissen führen, so das BMJ. Denn diejenigen Urheber und Rechteinhaber, die auf den Einsatz technischer Nutzungsbeschränkungen und Einzelabrechnungssysteme verzichten, würden dann für die private Nutzung gar kein Geld mehr bekommen.

Widersprüchliche Angaben der Lobbyisten

Die Gerätehersteller argumentieren dagegen, die Abgaben belasteten Industrie wie Verbraucher massiv. Laut der von der CLRA vorgelegten Studie soll das Vergütungsaufkommen von derzeit 1,57 Milliarden Euro (in der gesamten EU) auf 1,82 Milliarden im Jahr 2007 und 2,12 Milliarden Euro 2009 ansteigen. Die Steigerung wäre nach der Untersuchung noch wesentlich größer, wenn weitere Vergütungen für neue Geräteformen durchgesetzt würden. Nach Frankreich (383,35 Millionen Euro) werden in Deutschland derzeit die meisten Abgaben eingenommen (353,33 Millionen Euro).

Diese Aufwendungen seien schon deshalb nicht mehr hinnehmbar, da hierdurch europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssten. Denn die Pauschalvergütung gibt es nur in manchen, nicht in allen europäischen Staaten. In den Ländern mit Pauschalvergütungssystemen würden die Abgaben die Gewinne der Hersteller aufzehren. Hierzu in gewissem Widerspruch steht indes die Behauptung, dass gerade die Verbraucher durch die Pauschalvergütungen erheblich belastet würden, da diese aufgrund der Pauschalvergütung höhere Preise zu bezahlen hätten. Diese würden, so Medienberichten zufolge der CLRA-Sprecher Mark MacGann, sogar doppelt belastet, da sie beispielsweise bereits für den Download eines Musikstückes bezahlen müssten und die Pauschalabgabe für den CD-Brenner oder Rohling noch hinzukäme.

Dieser Text steht unter der Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung Lizenz 2.0 Germany und wurde von Till Kreutzer für das Verbraucherrechts-Portal iRights.info geschrieben, in dessen Beirat ich Mitglied bin.

4 Ergänzungen

  1. "[Die Verbraucher] würden […] sogar doppelt belastet, da sie beispielsweise bereits für den Download eines Musikstückes bezahlen müssten und die Pauschalabgabe für den CD-Brenner oder Rohling noch hinzukäme."

    Wie wäre es mal, wenn man dann Musik ohne CD endlich billiger als Musik mit CD verkauft? …

    Aber bei der hier geschilderten Haltung des BMJ kommt auch Freude auf.. nicht überlegen, ob das überhaupt in Erwägung zu ziehen ist, sondern lieber gleich sagen, dass es <em>momentan</em> nicht geht…

    grüße
    Milan

  2. das problem ist wohl, dass viele sich vor den karren spannen lassen werden (gez-gegner z.b) so wie peta für die chemische industrie gegen eu-REACH protestiert hat (böse tierversuche!!!1)

    ps: "1 Comments so far" sieht doof aus.

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