Die Große Koalition hat heute die Ausweitung des Einsatzes des Staatstrojaners gegen das Votum der Opposition und zweier SPD-Abgeordneter beschlossen. Das Gesetz steht in der Kritik, weil es einerseits eines der härtesten Überwachungsgesetze der Legislaturperiode ist und andererseits, weil die Große Koalition es mit einem „legislativen Quasi-Betrug“ in einem anderen Gesetz versteckte, um die öffentliche Debatte zu minimieren.
Das kritisierte auch die Opposition in der Plenardebatte. So warf der Linken-Abgeordnete Jörn Wunderlich der Koalition vor, das Gesetz im „Omnibus-Verfahren am Bundesrat vorbei, ohne Beteiligung der Datenschutzbeauftragten und ohne Verbändebeteiligung“ durchgezogen zu haben, für das er eigentlich nur Worte „jenseits der Fäkalsprache“ finden könne. Für die Grünen sah Hans-Christian Ströbele im Vorgehen ein unzulässiges „Hau-Ruck-Verfahren“. Ein solcher operativer Eingriff in Grundrechte bedürfe einer längeren Debatte. Dieses Gesetz greife substanziell in die informationelle Selbstbestimmung und den Kernbereich privater Lebensführung ein. Das sei grundgesetzwidrig und mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vereinbar.
Unzulässiges Hau-Ruck-Verfahren
Bei der Koalition sah man das naturgemäß anders. Es handele sich nicht um ein „Nacht-und-Nebel-Gesetz“, sagte die Sozialdemokratin Bettina Bähr-Losse. Wie ihre Unionskollegen argumentierte sie, dass die Ausweitung beim Staatstrojaner nötig sei wegen der fortschreitenden Digitalisierung. So wiederholte die Unions-Abgeordnete Winkelmeier-Becker ihr Beispiel, dass man heute nur noch mitbekomme, „welche Pizza die Kriminellen bestellen“ würden, weil die Kommunikation sonst ja über Messenger laufe. Und auch Patrick Sensburg von der CDU verwies darauf, dass die „Kids ja heute auf den Telefonhörer in WhatsApp klicken“ würden.
Neben der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern wurde mit dem Gesetzespaket auch beschlossen, dass bei der Polizei vorgeladene Zeugen eine Erscheinenspflicht haben. Bislang mussten Zeugen erst vor dem Richter wirklich erscheinen. Außerdem soll in Zukunft der Führerscheinentzug auch für Straftaten möglich sein, die nichts mit Fahren zu tun haben. Auch das ist verfassungsrechtlich ein bedenklicher Vorgang. Und zu guter Letzt entfällt in Zukunft bei Verkehrskontrollen mit Blutentnahme der Richtervorbehalt. Bislang musste immerhin ein Richter die Blutentnahme anordnen, die einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen darstellt.
