Economist fordert Reform des Urheberrecht

Zeiten ändern sich: Im Economist (der nicht gerade als wirtschaftsfeindlich bezeichnet werden kann) ist ein lesenswertes Editorial erschienen, indem Veränderungen im Urheberrecht gefordert wird: Copyright and wrong – Why the rules on copyright need to return to their roots.

The question is how such a deal can be made equitably. At the moment, the terms of trade favour publishers too much. A return to the 28-year copyrights of the Statute of Anne would be in many ways arbitrary, but not unreasonable. If there is a case for longer terms, they should be on a renewal basis, so that content is not locked up automatically. The value society places on creativity means that fair use needs to be expanded and inadvertent infringement should be minimally penalised. None of this should get in the way of the enforcement of copyright, which remains a vital tool in the encouragement of learning. But tools are not ends in themselves.

Apropos Zeiten ändern sich: Die GVU fordert heute nur Internetsperrungen bei Urheberrechtsvergehen, Netzsperren gegen Webseiten und andere Haftungsregeln für Provider. Also quasi das ganze Horrorkabinett. Es wird Zeit, dass das Urheberrecht geändert wird, um diesen Krieg abzurüsten.

7 Ergänzungen

  1. Naja, es lässt sich doch sicher auch Geld machen mit freierem intellektuellem Eigentum. Das kann ja sogar der Wirtschaft zu Gute kommen. Ich würde ja gerne mal eine Einschätzung sehen, wie sich ein reformiertes Patentwesen und Urheberrecht ökonomisch auswirken. Wenn das zum Beispiel die Innovativität fördern würde, wäre das ja auch wirtschaftlich erwünschenswert.

  2. Nuja, Copyright und geistiges eigentum generell sind wirtschaftlich schädlich, da es sich um Monopole handelt. Sie sind nur soweit zu rechtfertigen, wie sie unabdingbar sind um Anreize für Innovation und Informationsproduktion zu schaffen. Dafür reichen aber kürzere Schutzzeiten und weniger drakonische Sanktionen.

  3. Was meinst du eigentlich, wenn du schreibst „der nicht gerade als wirtschaftsfeindlich bezeichnet werden kann“? Dass der Economist nichts gegen Wirtschaft (im Sinne von „die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Deckung des menschlichen Bedarfs dienen“) an sich hat, liegt ja auf der Hand.

    Meinst du, dass er nicht als konzernfeindlich aufgetreten ist? Oder wie ist das zu verstehen?

  4. @Sebastian Moleski

    Ich finde ja auch, dass Wirtschaften etwas Notwendiges ist. Problematisch wird es meist dann, wenn man die Anhäufung von Kapital als Selbstzweck versteht. Genau das ist aber die inhärente Logik der Marktwirtschaft: Kapitalakkumulation jenseits jeder Verhältnismäßig- und Sinnhaftigkeit. Dem gegenüber die möglichst umfassende Ausbeutung von Menschen.

    Das gipfelt immer darin, dass ich mich übergeben muss, sobald ich wirtschaftsradikale Muttersöhnchen vom Schlage eines Guido Westerwelles geifern höre.

  5. Mein Reden seit Jahren: Intelligente Reform des Urheber- und Patentrechtes. Wenn die Branchenübliche Entwicklung einer Produktinnovation von der Erfindung bis zum Markteintritt 8-10 Jahre dauert, dann scheint mir ein Vermarktungsschutz des Erfinders von 20 Jahre angemessen. Umgekehrt muss man, wenn man Schutzrechte auf Software vergibt, diese an die Entwicklungs- und Vermarktungszyklen anpassen – und dann ist nach 10-12 Jahren Schluss!

    Entsprechendes gilt natürlich auch für den Vermarktungsschutz von Kunstwerken. Wenn die Schutzdauern so exzessiv ausgedehnt werden, wie das im Copyright der Fall ist, wird dadurch natürlich eine parasitär-partizipative Finanz-Industrie angelockt, die mit der Schöpfung neuer Kunstwerke nur dann interessiert ist, wenn sie sich die Vermarktungsrechte unter den Nagel reißen kann. Das ist aber weder im Interesse der Künstler, noch der Kunden (und im Ergebnis wurden und werden Kino, Rundfunk und das Internet mit „künstlerischem Einheitsbrei“ verstopft, an dem die Finanzindustrie die Vermarktungsrechte hält).

    Bei Kunstwerken wäre IMO eine Entwicklung begrüßenswert, die zwischen einer Refinanzierungsphase für Investoren und einer privaten Schutzphase unterscheidet, die exklusiv dem Künstler zur Verfügung steht. Etwa so, dass Rechteverwerter maximal während 50% der Schutzdauer abschöpfen dürfen und dass dann das Recht unveräußerlich an den Schöpfer zurück fällt (und die Gesamtdauer nur noch 15-25 Jahre beträgt).

    Um mehr Dynamik zu entfalten darf die Gesellschaft nicht mehr Monopol-Ansprüche im Markt verschenken, sonder muss sie im Gegenteil, kontinuierlich auf ein angemessenes Maß reduzieren – natürlich auch gegen den Wiederstand derer, die sich parasitär in dem Rechtsgeflecht eingenistet haben.

    Sorry für die Wahl der starken Worte, aber die Rechteindustrie klopft ja auch mit unverschämten Forderungen an uns und unsere Provider heran.

    Y.S.

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