Um die Aufklärung des Bundestags-Hack aus dem vergangenen Jahr ist es etwas ruhig geworden. Was genau passiert ist, bleibt leider weiter unklar. Spiegel-Online berichtet jetzt, dass „die zur Bekämpfung von Spionagedelikten zuständige Fachabteilung der Bundesanwaltschaft bereits seit Mitte Januar ein entsprechendes Strafverfahren gegen unbekannt – wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit“ eingeleitet habe.
Der Generalbundesanwalt wollte das nicht bestätigen, auf der Webseite findet man auch nichts. Das war in unserem Fall der Landesverrats-Ermittlungen aber genauso.
Wir sind gespannt, ob der Generalbundesanwalt in diesem Fall motivierter sein wird als bei den früheren Ermittlungen wegen Massenüberwachung durch NSA & Co.
Apropos Bundestags-Hack: Wir haben immer noch Interesse an Hintergrundinformationen und freuen uns über sachdienliche Informationen und Kontaktaufnahmen über die üblichen sicheren Kommunikationswege.
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2 Kommentare zu „Generalbundesanwalt soll wegen Bundestags-Hack ermitteln“
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Sie müssen das tun. Aber sie müssen nichts tun. Wenn darüber Gras gewachsen ist, wird eingestellt.
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[…] des Bundestags-Hack aus dem vergangenen Jahr ist es etwas ruhig geworden, doch nun wird ermittelt: Generalbundesanwalt soll wegen Bundestags-Hack ermitteln. Ja wunderbar, das ist denen aber früh […]
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