Ein neuer Handytarif oder das Konto bei einer neuen Bank – für viele Dinge müssen wir uns ausweisen. Wenn wir das im Netz machen, funktioniert das anders als direkt in der Bank-Filiale oder im Handy-Shop. Weit verbreitet ist das Postident-Verfahren. Es bietet verschiedene Möglichkeiten. Klassisch können Kund:innen etwa in eine Filiale der Deutschen Post gehen und ihren Ausweis dem Personal dort vorzeigen. Oder sie nutzen die Ausweisfunktion ihres elektronischen Personalausweises.
Verhältnismäßig neu ist das Postident-Verfahren mit der Option AutoID. Auf ihrer Website verspricht die DHL Group, der Konzern hinter der Deutschen Post, eine „automatisierte und schnelle Identifizierung per App […] mit Methoden des Maschinellen Lernens“. So hat sich etwa der Handy-Provider Congstar schon 2019 dazu entschieden, das Postident-Verfahren mit AutoID anzubieten.
Um sich mit AutoID zu identifizieren, machen Nutzer:innen über eine App auf dem Smartphone zunächst Fotos ihres Ausweises, von der Vorder- und Rückseite. Anschließend erstellen sie ein Selfie-Video. Die App gibt ihnen vor, wie sie ihren Kopf drehen müssen. Danach prüft das System automatisiert „die erfassten Daten, die Sicherheitsmerkmale und die Echtheit der Aufnahmen“, heißt es im dazugehörigen Werbe-Erklär-Video.
Zutritt nur gegen Daten
Bevor sie allerdings mit der Identifizierung beginnen, werden Nutzer:innen dazu aufgefordert, ihre Daten für das Training der dahinter liegenden KI-Sprachmodelle freizugeben. Sie können das Verfahren nur fortsetzen, wenn sie dem Training mit ihren Daten zustimmen. Das geht aus einem Screenshot hervor, den uns ein Leser geschickt hat, der sich identifizieren lassen wollte.
Demnach muss der Schieber neben der Aufforderung zur „Qualitätssicherung“ aktiviert sein, damit der „Einwilligen“-Button funktioniert. Nutzer:innen sollen zustimmen, „dass Postident aufgenommene Ausweis- und Nachweisdaten zum Zwecke der Qualitätssicherung und des Trainings von KI-Modellen speichern und verarbeiten darf“. Damit leitet das Unternehmen also Daten zu Ausweis und Gesichtsscan in den Trainigsdaten-Pool ihrer KI.
Man wolle „das Risiko eines schrittweisen Qualitätsverlustes“ ausschließen, so die DHL Group auf Anfrage. „Ohne eine fortlaufende Aktualisierung der Trainingsdaten (könnte) die Verlässlichkeit der Ergebnisse beeinträchtigt werden.“
Als die Deutsche Post AutoID einführte, war das offenbar noch anders. So hieß es in der Datenschutzerklärung bis 2023: „Zur Weiterentwicklung der im Einsatz befindlichen Software zur automatischen Entscheidungsfindung werden keine personenbeziehbaren Daten verwendet. Die Software wird ausschließlich auf Basis öffentlicher Beispieldatensätze, sowie nicht personenbeziehbarer und/oder anonymisierter Daten aus abgeschlossenen Identifikationen weiterentwickelt.“
Einer Datennutzung zu KI-Trainingszwecken zuzustimmen, werde „nur im Kontext“ mit AutoID abgefragt, versichert der Konzern. Außerdem würden die Daten „ausschließlich intern“ verwendet. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen habe zu diesem Verfahren im Vorfeld keine Bedenken geäußert.
Eher nicht freiwillig
Grundsätzlich dürfe die Deutsche Post Nutzer:innen nach ihrer Einwilligung fragen, die Daten fürs KI-Training freizugeben, so der Datenschutz-Experte Christian Aretz. Auch dass der Konzern auf Anfrage erklärt, die Einwilligung sei freiwillig, sei nach Aretz datenschutzrechtlich legitim. Denn, wie auch die Presseabteilung der DHL Group erklärt, könnten Kund:innen auf ein anderes Postident-Verfahren ausweichen.
Doch gehöre zur Einwilligung laut Datenschutzgrundverordnung auch, dass Nutzer:innen ihre Einwilligung widerrufen können. Die Deutsche Post müsste sicherstellen können, dass sie die entsprechenden Daten aus dem KI-Modell entfernen kann, so Aretz. Die Deutsche Post schreibt in ihrer Datenschutzerklärung zum Verfahren, die Speicherdauer betrage maximal 180 Tage und bietet eine Kontakt-E-Mail-Adresse an, um seine Einwilligung zu widerrufen.
Unabhängig davon stößt die Deutsche Post mit ihrer Firmenphilosophie Nutzer:innen wie Jochen G. vor den Kopf. „Gestört hat mich hier vor allem, dass ein Service wie PostIdent mir ganz nebenbei einen Zwang auferlegt, meine Daten für das Training von KI-Modellen preiszugeben“, erzählt er uns. „Gerade die Kombination aus Ausweisdaten und Gesichtsscan finde ich schon sehr eingreifend in meine Datensphäre.“
Lieber mit eID
Zwar habe Jochen G. Verständnis für das Interesse an den gelabelten Daten. „Aber es sind auch sehr wertvolle Daten, die ich nicht einfach überlassen möchte.“ Er wäre einverstanden damit gewesen, dass die KI die Daten prozessiert. „Ich wollte allerdings nicht persistiert im Trainingsdatensatz landen. Und dass ich das nicht umgehen konnte, war für mich ein Ausschlusskriterium im Verfahren.“
Er habe sich schließlich dafür entschieden, die eID-Funktion seines Personalausweises zu nutzen. Die Technologie ist bei Fachleuten zu Datenschutz und IT-Sicherheit beliebt, weil sie besonders datensparsam ist und hohe Sicherheitsauflagen hat.
Wie viele Kund:innen indes Postident mit der Option AutoID nutzen, wollte der DHL Group nicht verraten. Man kommuniziere „aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich keine Nutzerzahlen“. Gleichzeitig betont der Konzern, dass AutoID zunehmend Nutzer:innen findet.

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