MobilitätsdatengesetzReisebuchung mit verschiedenen Verkehrsmitteln soll leichter werden

Reisen über Länder und Verkehrsmittel hinweg zu planen, ist heute immer noch sehr kompliziert. Das neue Mobilitätsdatengesetz soll Abhilfe schaffen und dazu führen, dass vom Fahrplan des lokalen Busunternehmens über den E-Roller bis zur Ladestation die Daten ausgetauscht und vernetzt werden können.

S-Bahn-Zug auf einer Brücke
Die Mobilitätsdaten sollen in Zukunft über verschiedene Verkehrsmittel hinweg fließen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Arnulf Hettrich

Das Verkehrs- und Digitalministerium von Volker Wissing (FDP) hat laut einem Bericht von Tagesspiegel Background (€) mit leichter Verspätung den Gesetzentwurf für ein Mobilitätsdatengesetz vorgelegt. Idee des Gesetzes ist eine bessere Vernetzung von Mobilitätsdaten. So soll mit dem Gesetz unter anderem die „Kleinstaaterei“ beendet werden, bei der Nutzer:innen bei einer Reise von A nach B für verschiedene Transportmittel vom E-Roller über Zug bis zum Taxi verschiedene Dienste, Apps und Tickets nutzen müssen.

„Indem wir mehr und bessere Mobilitätsdaten zur Verfügung stellen, werden multimodale Reise und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste nicht nur ermöglicht, sondern auch deren Buchung und Bezahlung“, sagt Ben Brake, Leiter der Abteilung Digital- und Datenpolitik im BMDV zu Tagesspiegel Background.

In welcher Form die Mobilitätsdaten dann geteilt werden sollen, legt der Gesetzentwurf laut Background allerdings nicht fest. Auf Vorgaben wolle das Verkehrs- und Digitalministerium (BMDV) verzichten, weil sich aufgrund des technischen hin Fortschritts schnell Änderungen ergeben könnten. Stattdessen soll in Zukunft ein „Bundeskoordinator“ diese Frage regeln. Laut dem Bericht soll dieser Bundeskoordinator Leitlinien erlassen, welche die Spezifikationen, Standards, Anforderungen und Formate der Daten festlegen sowie die Zusammenarbeit zwischen den Dateninhabern und den Datennutzern regeln.

Koordinationsstelle geplant

Diese Koordination der Mobilitätsdaten soll in Zukunft die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) übernehmen und bekommt dafür laut Entwurf offenbar 22 Stellen zugesprochen. Bei der BASt liegt auch der von der EU vorgeschriebene Nationale Zugangspunkt für Mobilitätsdaten. Aufgabe der Bundesanstalt wird laut dem Bericht zudem sein, „national und international tätige Dateninhaber von Mobilitätsdaten zur Datenbereitstellung“ anzuregen und zu erklären, wie die Bereitstellung funktioniert. Zudem soll die BASt auch Beschwerden über Qualität und Rechtskonformität der Daten entgegennehmen. Eine Aufgabe, die man eher bei einer kontrollierenden Stelle erwartet hätte. Personenbezogene Daten sind laut dem Gesetzentwurf vom Teilen ausgeschlossen.

Damit die Unternehmen wirklich Daten zur Verfügung stellen, soll es in Zukunft auch Strafen geben. Diese fallen allerdings laut dem Entwurf mit „bis zu 10.000 Euro“ eher gering aus. Die Kontrolle und Aufsicht über die Daten soll beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) angesiedelt sein, das allerdings nur vier Stellen für diese Aufgabe erhält. Dem BALM kommt die Aufgabe zu, Bußgelder „als äußerstes Mittel“ zu verhängen.

Laut dem Medienbericht wird das Gesetz frühestens Ende 2024 oder Anfang 2025 in Kraft treten. Bis alles eingerichtet ist und die Vorgaben für Bußgelder stehen, dürfte es allerdings 2026 werden.

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3 Ergänzungen

    1. Beides. Also die Verknüpfung von unterschiedlichen Verkehrsverbänden und die Verknüpfung von Verkehrsmitteln in unterschiedlichen EU-Ländern.

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