Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Das Problem, dass über Medien Falschaussagen verbreitet werden, ist kein neues. In Deutschland gibt es landesgesetzlich bzw. via Rundfunkstaatsvertrag geregelte Ansprüche auf Gegendarstellung bei falschen Tatsachenbehauptungen. Traditionellerweise wird so eine Gegendarstellung zu einer nachweisbar falschen Aussage in vergleichbarer Aufmachung wie die Falschbehauptung veröffentlicht.
Bei Inhalten in öffentlich-rechtlichen Mediatheken kommt jetzt aber der Umstand hinzu, dass diese nach Ausstrahlung einer Sendung langfristig weiterhin öffentlich zugänglich gemacht werden. Wie also mit Falschbehauptungen von Gästen im Rahmen von politischen Talkshows umgehen, die noch lange in der Mediathek verfügbar sind?
Zumindest beim ZDF gibt es hierfür noch keine einheitliche und etablierte Vorgehensweise, wie sich am Beispiel der Talkshow „Markus Lanz“ illustrieren lässt. Seit kurzem findet sich in der Mediathek unter dem Video zur Sendung vom 2. Dezember 2020 folgender Hinweis:
In der Sendung „Markus Lanz“ vom 2.12.2020 wurde im Gespräch zwischen Markus Lanz und Dr. Carsten Linnemann behauptet, Starbucks Deutschland habe staatliche Hilfen zum Ausgleich wegfallender Umsätze aus den Corona-Programmen der Bundesregierung erhalten. Dies stimmt jedoch nicht. Da wir von Starbucks auf diesen Fehler hingewiesen wurden, haben wir diesen Teil des Gesprächs in der Online-Fassung für die ZDF-Mediathek entfernt.
Der Schnitt ist bei Minute 55:20 im Video erkennbar. Dem Wortlaut nach wurde diese Stellungnahme und Kürzung nicht auf Basis einer formalen Gegendarstellung sondern durch das ZDF in Eigenregie vorgenommen. Es gibt in der Mediathek aber auch ein Beispiel für eine formale Gegendarstellung, und zwar zur Sendung „Markus Lanz“ vom 08. September 2020, dessen Video nicht mehr online verfügbar ist. Bis heute ist allerdings die von einem AfD-Politiker angemahnte Gegendarstellung zur Sendung als eingebetteter Scan in der Mediathek verfügbar.
Beide Formen der Korrektur halte ich für suboptimal, weil sie vom Beitrag selbst entkoppelt sind. Vor allem die Kürzung der Passage ohne entsprechenden Hinweis im Video, zum Beispiel in Form einer Einblendung, scheint mir problematisch. Und verwunderlich: einzelne Passagen in Mediathek-Inhalten durch Standbilder zu ersetzen, gehört schließlich zum Standardrepertoire von Mediatheken wenn es um Geoblocking oder fehlende Rechte geht:
#ZDF Heute 19Uhr vom 16.12.2020 zeigt 1 Minuten 29 Sekunden lang Standbilder. Das entspricht 7.2% der Sendung. pic.twitter.com/IfKJWmnXqC
— ÖffentlichRechtlichesStandbild 🤖 (@standbildNews) December 16, 2020
Jedenfalls werde ich in der nächsten Sitzung des Ausschusses Telemedien im ZDF-Fernsehrat ansprechen, wie ein transparent nachvollziehbarer Prozess für den Umgang mit Korrektur von Falschaussagen in öffentlich-rechtlichen Mediatheken aussehen könnte.
