Waffen aus dem 3D-Drucker tauchen immer wieder als Schreckgespenst in der politischen Debatte auf. Zuletzt sorgte eine Ankündigung der US-Regierung für Aufsehen, nicht mehr juristisch gegen die Verbreitung von Druckvorlagen für Schusswaffen vorzugehen. Das ließ Anhänger uneingeschränkten Schusswaffenbesitzes in den USA jubeln. Doch nicht für lange: Ein Bundesrichter hat fürs Erste die freie Verbreitung von Waffenplänen im Internet verboten, mehrere Staaten gehen nun rechtlich dagegen vor. Wir brauchen uns jedoch vorerst ohnehin wenig Sorgen über Amokläufe mit Pistolen und Gewehren aus dem 3D-Drucker machen: Denn bisher wurden kaum funktionsfähige Schusswaffen hergestellt.
Die zunehmende Verbreitung von 3D-Druckern in den vergangenen Jahren macht das Selberdrucken von Schusswaffen möglich, zumindest im Prinzip. 2013 stellte die Gruppe Defense Distributed in den USA den Bauplan für die angeblich erste komplett 3D-druckbare Handfeuerwaffe mit dem Namen „Liberator“ ins Internet. Tests von Fachkundigen zeigten aber rasch, dass die Qualität der mit handelsüblichen 3D-Druckern selbstproduzierten Knarren zu wünschen übrig ließ: Sie seien „höchstens durch Zufall funktionsfähig“, urteilte c’t Hacks vor fünf Jahren nach einem Test.
Polizeikräfte auf der ganzen Welt beschlagnahmen seither immer wieder 3D-gedruckte Waffen. Doch sie sind in den seltensten Fällen tatsächlich gebrauchsfähig. In einem aktuellen Fall in Australien stellte ein Bastler zwar Griff und Abzug aus gedrucktem Plastik her, ohne Schlagbolzen aus Metall blieb die Waffe aber funktionsuntüchtig. Generell eignet sich das geschichtete Plastik aus dem Drucker kaum für komplexe Erzeugnisse wie eine Schusswaffe, urteilt der Fachblog 3Dprint.com. „Die explosive Kraft beim Abfeuern einer Kugel ist schlicht zu stark für die Kunststoffe.“
Wenig überraschend ist daher, dass bei Tests von Polizeibehörden in Australien und Großbritannien die Versuchsdrucke explodierten. Unter Waffennarren finden die Eigenproduktionen wenig Gnade: „Jeder erfahrene Schütze wird wohl sagen: ‚Nein, danke – ich mag meine fünf Finger. Und meine zwei Augen’ “, sagte Graham Park, Vorsitzender eines australischen Waffenbesitzervereins.
Keine Fälle aus Deutschland bekannt
In Deutschland sind den Behörden keine Fälle bekannt, in denen selbstgedruckte Waffen beschlagnahmt oder bei Straftaten verwendet wurden. „In der Polizeipraxis hat das Thema bislang keine Relevanz“, schrieb das Bundeskriminalamt Ende Juli in einer Antwort an netzpolitik.org. Die Behörde warnt vor unbedarften Experimenten mit Waffen aus dem 3D-Drucker: „Die Benutzung ist mit einer hohen Verletzungsgefahr für den Schützen behaftet, das heißt von den hergestellten Waffen oder Waffenteilen geht vor allem eine erhebliche Selbstgefährdung aus.“
Rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Waffen aus dem 3D-Drucker und anderen Eigenbauten. Nach dem deutschen Waffengesetz erfordert die Herstellung von Waffen durch Private eine Erlaubnis (§26 WaffG). Diese gilt immer nur zeitlich befristet und für eine bestimmte Anzahl von Schusswaffen. Wer unerlaubt selbst Waffen herstellt, muss mit harten Strafen rechnen, schreibt der Rechtsanwalt Jens Ferner in seinem Blog.
Das Waffenrecht wurde 2017 das letzte Mal vom Bundestag geändert. Waffen aus dem 3D-Drucker sind im Gesetzestext bisher nicht explizit erwähnt. Das lässt eine Lücke offen für die Verbreitung von Bauplänen: Das deutsche Waffenrecht verbietet es nicht grundsätzlich, digitale Vorlagen für Schusswaffen herzustellen und zu verbreiten, urteilte ein Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags im Vorjahr. „Ein Handlungsansatz wäre folglich, auch die Erstellung und Verbreitung solcher Vorlagen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen“, schreiben die Autoren. Ein Verbot der Druckvorlagen könnte dabei helfen, illegalen Waffenbau schon in der Planungsphase zu vereiteln.
Verbot von Druckvorlagen nicht auf der Agenda
Die Politik sieht derzeit noch keine große Gefahr durch gedruckte Waffen. Auf eine Rundfrage von netzpolitik.org hin erhob keiner der innenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen im Bundestag die Forderung nach einem Verbot von Besitz oder Verbreitung der Druckvorlagen. Die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz, warnte in einer schriftlichen Antwort vor „aktionistischen Schnellschüssen“. Der Gesetzgeber könne allenfalls bei Bedarf nachbessern. Die grüne Abgeordnete Irene Mihalic wies darauf hin, dass die unrechtmäßige Herstellung von Schusswaffen bereits jetzt mit hohen Strafen belegt sei.
Mordinstrumente aus dem Drucker sind wohl noch für einige Zeit keine reale Bedrohung. Doch die Technik entwickelt sich stetig weiter, auch kommen immer mehr preisgünstige Modell auf den Markt. Auf längere Frist wird das wohl bedeuten, dass die Waffenproduktion mit eigenem Gerät und Bauplänen aus dem Internet leichter wird. Davor sollten wir gefeit sein.
