Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat in einem Brief an die 709 Bundestagsabgeordneten diese über die Benutzung von technischen Geräten im Plenarsaal aufgeklärt. „Grundsätzlich dürfen Geräte, insbesondere Mobiltelefone und Tablet-Computer, nur zurückhaltend und in einer Ihrer Teilnahme an einer Plenarsitzung angemessenen Weise genutzt werden.“
Die Nutzung von Geräten, „die Geräusche erzeugen, aufgeklappt oder hochgestellt werden, insbesondere Computer-Laptops“ sei unzulässig. Unklar bleibt weiterhin, warum Zeitungen, auch im Großformat, aufgeklappt oder hochgestellt werden dürfen, „Geräte“ aber nicht.
Neu hinzugekommen ist ein Quasi-Verbot, über den Plenarverlauf zu twittern oder dies bei Facebook oder sonstwo zu kommentieren:
Den Verhandlungen des Bundestages unangemessen und daher unerwünscht ist die Nutzung von Geräten zum Fotografieren, Twittern oder Verbreiten von Nachrichten über den Plenarverlauf.
Über Sanktionen, was passiert, wenn z. B. die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel weiterhin per SMS Parteifreunde, Journalisten und mögliche Koalitionäre über den Plenarverlauf informiert, wurde bisher noch nicht aufgeklärt.
Wolfgang Schäuble hat selbst Erfahrungen mit der Nutzung eines Tablet-Computers im Bundestag gemacht, als er mal gelangweilt auf der Regierungsbank Sudoku spielte und dabei gefilmt wurde. Warum jetzt Bundestagsabgeordnete nicht in Echtzeit mit der Öffentlichkeit in sozialen Medien über den Plenarverlauf interagieren dürfen, erschließt sich uns nicht.
