In letzter Minute hat sich die Koalition doch noch zur Reform des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft durchgerungen. Bis zuletzt versuchte die Verlegerlobby die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern, das es unter anderem Lehrenden erlaubt bis zu 15 Prozent eines Werkes in Online-Lernmanagementsysteme einzustellen. So appellierte der Vorsitzende des Börsenvereins des deutschen Buchhandles noch gestern an Bundeskanzlerin und Vizekanzler, das Gesetz zu stoppen. (Presse-)Verleger wiederum machten mit ganzseitigen Eigeninseraten in Frankfurter Allgemeine, Süddeutscher Zeitung und ZEIT mit alarmistischen Behauptungen („Enteignung“) Stimmung gegen die Reform (siehe auch Abbildung).
Entscheidend für die Einigung der Koalitionsfraktionen war letztlich die Befristung der Reform auf fünf Jahre samt Evaluierung der Effekte der Reform nach vier Jahren. Damit soll vor allem Befürchtungen der Verlage begegnet werden, dass mit der Reform ein großes Verlagssterben eingeleitet würde. Im Gegenzug bleibt es beim Vorrang der gesetzlichen Schrankenbestimmung vor einzelvertraglichen Regelungen. Es muss also nicht mehr in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es ein „angemessenes Lizenzangebot“ gibt, bevor Auszüge aus Werken online zugänglich gemacht werden.
Wie bereits mehrfach berichtet ist das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (WissUrhG) zwar mangels flexibler Generalklausel nicht der große Wurf, aber definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Im Ergebnis werden so die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lernen und Lehren an deutschen Universitäten und Schulen dem digitalen Zeitalter angepasst, indem ohnehin weit verbreitete Praktiken des akademischen Wissensaustauschs legalisiert und vergütet werden.
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