Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat bestätigt, dass für internetfähige Rechner Rundfunkgebühren zu bezahlen sind – schließlich KÖNNTE man damit ja einen öffentlich-rechtlichen Live-Stream empfangen. Wie mit einem Fernseher. Damit KÖNNTE man das ja auch. Dass es immer weniger Anreiz dazu gibt, das auch zu tun, spielt keine Rolle.
Das gleiche gilt also wie selbstverständlich für UMTS-Handies und „Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können“ – was auch immer das bedeuten mag.
Wer wie das Kraftfuttermischwerk von sich behaupten kann

ist also längst nicht aus dem Schneider. Aber ab 2013 soll ja auch das wohl nicht mehr reichen.
So lange aber kein unbeschränkter Zugriff auf das ganze Archiv – in freien Formaten – für mehr als 7 Tage gewährt wird, wird es der GEZ aber wohl auch in Zukunft schwer fallen, für Verständnis zu werben.