Vorgestern schon veröffentlichte Simon Möller bei Telemedicus einen apologetischen Kommentar zum Vorschlag des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, wie man die Vorratsdatenspeicherung doch noch einführen könnte.
Darin schreibt Möller Dinge wie
Wem ist denn Schaar verpflichtet? Anderen Datenschützern? Politischen Meinungen oder Parteien? Natürlich nicht. Der Auftrag des Bundesdatenschutzbeauftragten ist, soweit dieser überhaupt politische Konnotationen hat, definiert in § 26 BDSG. Dort steht nichts davon, dass ein Bundesdatenschutzbeauftragter immer und um jeden Preis für den Datenschutz kämpfen muss. Vielmehr ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Berater und Kontrolleur der Bundesbehörden, und er darf dabei durchaus pragmatische Ansätze wählen.
und zuletzt:
Es muss klar sein, dass Schaar hier keine Extremposition vertritt. Das tun vielmehr viele unter denen, die ihn aktuell so scharf kritisieren.
Datenschützer sind niemandem verpflichtet, das ist richtig. Aber sie haben eine gesellschaftliche Funktion: Die des mahnenden Zeigefingers.
Ein guter mahnender Zeigefinger hat 2 Eigenschaften. Erstens: Er ist übertrieben vorsichtig. Zweitens: Er ist reaktiv. Er mahnt.
Die erste Eigenschaft bezeichnet genau die Extremposition. Sei es zu Streetview, oder von mir aus auch den Agrarsubventionen: Beides sind für mich Beispiele, wo Datenschützer keinesfalls in meinem Interesse, mit hoher Sicherheit sogar sachlich falsch argumentiert haben. Aber sie haben wenigstens ihre Aufgabe wahrgenommen, die in nichts anderem besteht, als in der gesellschaftlichen Debatte die Extremposition des Datenschutzes zu vertreten. Das ist deshalb wichtig, weil die extreme Gegenposition sich immer von allein ergibt. Beide verhelfen den Bürgern – und den Entscheidungsträgern zur Beurteilung der Situation.
Mit der zweiten Eigenschaft, dem reaktiven statt initiativen Handeln meine ich nicht, dass immer nur „Nein“ gesagt werden muss. Natürlich können auch selbst Vorschläge eingebracht werden. Thilo Weichert hat das zum Beispiel unlängst getan, und einen Gesetzesentwurf zum Datenschutz im Internet formuliert – zum Datenschutz wohlgemerkt!
Schaar prescht nun als Datenschützer mit einem Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung vor, obwohl überhaupt keine Notwendigkeit für ihn bestand, das zu tun. Vielmehr hätte er sich zurücklehnen, und warten können, bis andere sich wieder irgendwelche Rechtsbiegereien ausdenken. Die Bundesjustizministerin als eine erklärte Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung saß ebenso mit gefalteten Händen und harrte der Dinge.
Und so kam es, dass wir nun eine Vorratsdatenspeicherung diskutieren, die von einem Datenschützer vorgeschlagen und somit ad-hoc legitimiert ist. Wahrscheinlich lässt er sich als nächstes noch 1, 2 Wochen mehr abringen, und nennt das ganze dann „Kompromiss.“ Wäre der Vorschlag von der CSU, der DPolG, oder dem Innenministerium gekommen, wären alle gewarnt gewesen, weil bekannt gewesen wäre, wes’ Geistes Kind der Urheber ist. Der „Wolf im Schaarspelz“ hingegen missbraucht seinen Ruf und seine Position, um der Debatte ein Ungleichgewicht zu verleihen.