Liebe Leser:innen, der Entwurf für ein geändertes Polizeigesetz in Baden-Württemberg soll nicht nur den Weg für Big-Data-Analysesoftware nach Art von Palantir freimachen, sondern auch das KI-Training mit personenbezogenen Daten erlauben. Das hat mein Kollege Martin für euch unter die Lupe genommen. Ich musste dabei an das berühmte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 denken. […]
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.