GNU General Public Licence vor US-Gericht bestätigt

Kann man die GPL, die GNU General Public Licence mal eben verbieten lassen, weil sie gegen das Kartellrecht verstoßen soll? So einfach ist es nicht: Ein amerikanisches Gericht im Bundesstaat Indiana hat die Klage von Daniel Wallace gegen die Free Software Foundation (FSF) abgewiesen. Der Programmierer berief sich dabei auf den vierten Verfassungszusatz und beklagte, dass sich die FSF mit internationalen Unternehmen wie Red Hat Inc. und Novell Inc. verschworen hätte, um „die Lizenzen für ihr urheberrechtlich geschütztes, geistiges Eigentum zu verbinden und miteinander zu kreuzen, um so auf räuberische Weise die Preise zu binden“, wie er im Groklaw-Blog zitiert wird. Zu deutsch, er wirft der FSF vor, mit kommerziellen Anbietern von Distributionen Festpreise mittels der GPL ausgehandelt zu haben. Damit würde sie einem Kartell gleich den freien Wettbewerb verhindern, vor allem nämlich den von Mitbewerber Wallace und seinem eigenen Betriebssystem.

Die Klage wurde vom United District Court abgewiesen und Richter John Daniel Tinder bestätigte damit gleichzeitig auch die GPL als eigenständige Lizenz. Er verdonnerte Wallace nicht nur, die Prozesskosten aller Beteiligten zu bezahlen, er gab ihm auch eine Erklärung mit auf den Weg: „Vielmehr als dass sie vereitelt, unterstützt [die] GPL den freien Wettbewerb und die Distribution von Betriebssystemen, deren Nutzen direkt an die Benutzer weiter gegeben werden. Diese Vorteile beinhalten niedrigere Preise, einen besseren Zugang und mehr Innovation.“

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