GEMA Podcasting-Tarif angekündigt

Gema-Sprecher Dr. Urban Pappi hat auf dem Podcastday2006 Einzelheiten zu einem Podcast-Tarif genannt, der im Sommer angeboten werden soll. In einer Pressemitteilung heißt es:

Die Gema will für nicht-kommerzielle Podcast-Sendungen, die Musik als reine Einblendung (Intro und Outro) benutzen, monatlich fünf Euro berechnen, falls sie mindestens wöchentlich bereit gestellt werden. […] Wer einen kompletten Song in seiner wöchentlichen Podcast-Sendung spielen will, muss zehn Euro bezahlen, wer täglich einen Song spielt, soll dreißig Euro Gebühr entrichten. Wie lange die Sendungen dann online stehen dürfen, ist noch nicht klar.

Ungeachtet der Tatsache, dass dann immer noch eine Lösung für die GVL aussteht, ist dieser Vorschlag unausgegoren. Unklar ist zunächst, was „ein kompletter Song“ heißen soll. Dürfte ich dann für 10 Euro genau einen Song pro Woche senden? Das ist dann ja wohl kaum ein Podcast, sondern ein kommentierter Songdownload. Oder wie ist das zu verstehen? Zudem geht das Geld nicht an die Künstler, die man spielt, sondern in den großen GEMA-Topf. Kurzum, der Vorschlag ist dem Medium Podcast nicht angemessen.

Via Spreeblick.

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8 Ergänzungen

  1. Wieso eigentlich GVL? Welche Rechte, die die GVL lizensiert, werden denn durch den Podcast berührt? Ich bin der Meinung, dass die Vervieltältigungsrechte hier eindeutig nur bei der GEMA liegen. Eine Zweitverwertung findet in einem Podcast doch gar nicht statt.

  2. Die sollten sich mal lieber darum kümmern das solche Podcasts und auch Webradios nur noch DRM geschützt ausgestrahlt werden dürfen.
    Die Signalpiraterie bei webradios verursacht schon jetzt Schäden in Millionenhöhe, wenn wir unsere Künstler gerecht entlohnen wollen dann muss der Raub mit einem wirksamen Kopierschutz unterbunden werden.
    Zudem würde DRM bei Podcasts und webradios auch ermöglichen das die Betreiber nur noch für die Anzahl der Hörer zahlen müssen.
    Ich hoffe das der Gesetzgeber in der nächsten Zeit etwas in diese Richtung unternimmt.

    Anmerkung der Redaktion: Hier hatte jemand mit dem Namen „GVU Mitarbeiter“ diesen Kommentar gepostet. Die GVU ist sich nicht sicher, ob das tatsächlich von einem GVU-Mitarbeiter geschrieben wurde, so dass ich den Namen in „Kein GVU Mitarbeiter ?“ geändert habe. Mehr dazu hier: Überraschung: Post von der GVU.

  3. Don’t Feed the Troll – aber ich tu es trotzdem.

    Ich bitte den angeblichen Herren der GVU mir doch fundierte und glaubhafte Beweise dieser unausgegorenen Trollerei zu liefern. Meine Kontaktdaten stehen in meinem Impressum.

    Und bevor Geblubber losgeht – man kann auch ohne DRM die Anzahl der Hörer sowohl feststellen, als auch wirkungsvoll begrenzen.

    Und zum Thema Piraterie – diesen Begriff gibt es lediglich im Seefahrtsrecht. Und wenn jemand die Signale eines Rundfunksenders oder eines Webradios abgreift, hat das mit Piraterie soviel zu tun, wie du da oben mit der GVU.

    Btw. ob man der GVU mal diesen Eintrag zeigt? Ich hege arge Zweifel, das sich ein Mitarbeiter dieser Orga hier soweit aus dem Fenster lehnt. Wenn doch – na dann gute Nacht!

  4. Hallo Troll: Was soll das bedeuten? Pay-Radio? Nur soviel: Mit DRM gäbe es solche Innovationen wie Podcasts sicherlich nicht.

    @Falk: Die GVL ist zur Zeit tatsächlich nicht direkt betroffen, da sie keine Vertretungsrechte in Sachen Podcast hat. Infofern hast Du recht. Für Radiosendungen gilt aber, dass sowohl der Autor als auch der Interpret zu entschädigen ist. Die Autorenvertretung ist die GEMA, die Interpreten werden durch die GVL vertreten. Allerdings hat diese von den Labels nur die Vertretungsrechte für "gewöhnliches" Radio und Livestreams. Deshalb müsste man im Moment Einzelgenehmigungen von Labels einholen, was kaum praktikabel wäre. Wie das zu lösen ist, ist ein anderes Problem, aber ignoriert werden kann das Interesse des Interpreten meines Wissens nach für Podcasts nicht. Infofern ist die GVL indirekt doch im Boot. Zumindest im Zugzwang.

  5. Damit würde man dann allerdings Podcast dem Streamen gleichstellen und das wage ich einfach mal zu bezweifeln. Ich denke eine Vergütung allein über die GEMA ist in dem Falle völlig ausreichend, da ein Podcast eine Vervielfältigung darstellt und die GVL damit nichts am Hut hat. Der ausführende Künstler wird ja dann indirekt trotzdem entlohnt und dazu brauchts keine getrennte Verwertung mehr. Vor allem ist die GEMA aus meinen Erfahrungen heraus einfach zu handhaben und auch eher bereit gewisse Kompromisse einzugehen, als dies die GVL zu tun bereit wäre.

    Da greifen in meinen Augen unterschiedliche Bereiche des Urheberrechts, wenn man Podcast und Webcast vergleicht. Ich kann den ganzen Podcastern allerdings wirklich nur wünschen, über einen starken Interessenverband ihre Ideen umzusetzen und entsprechend zu propagieren. Dies hat anfangs den Webradios völlig gefehlt.

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