Die Kriminalisierung von Filesharing geht voran

Die EU-Kommission geht einen Schritt weiter bei der Kriminalisierung von Filesharing. Gestern wurde ein Brüssel der Entwurf einer „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ und ein „Rahmenbeschluss des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Ahndung der Verletzung geistigen Eigentums“ vorgelegt.

Monika Ermert berichtet in Heise darüber: EU-Kommission legt Strafvorschriften gegen Produktfälscher und Raubkopierer vor

Privates Filesharing solle von den neuen Regelungen nicht erfasst sein, so ein Kommissionsmitarbeiter gegenüber heise online. Allerdings wird die Frage, ab wann die Schwelle zum „gewerblichen Umfang“ überschritten ist, von verschiedenen Seiten durchaus unterschiedlich beurteilt. Andreas Dietl, ehemaliger Europadirektor bei der European Digital Right Initiative (EDRI), warnt im Übrigen vor der gefürchteten Brüsseler „Salamitaktik“.

Der vorgestellt Entwurf geht weiter als es internationale Verträge bisher handhaben:

Article 61 des Trips-Abkommen TRIPS kriminalisiert schon „intentional infringement on a commercial scale“, aber dieser EU-Richtlinienentwurf würde „attempting, aiding and abetting, and inciting such infringements“ noch hinzufügen.

Mitgliedsstaaten sollen laut der neuen Richtlinie dafür sorgen, „dass jede vorsätzliche, in gewerblichem Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung dazu als Straftat gilt.“

Ob Steve Jobs dann wohl in den Knast muss für den Apple-Slogan „Rip Mix Burn“?

Dazu muss man sagen, dass „gewerblich“ in der juristischen Sprache nicht automatisch gleich Geld verdienen bedeutet. Meiner Meinung nach kann der derzeitige Entwurf Tauschbörsennutzer und Betreiber von Tauschbörsen ins Gefängnis bringen.

Udn wie schaut es überhaupt mit der letzten „Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums“ aus, die immer noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde? Sogleich noch eine noch verschärftere Version nachschieben? Schon diese Richtlinie hat unabhängig von Tauschbörsen Formulierungen drin, die gefährlich für den Mittelstand werden könnte. Die neue Version könnte zudem gefährlich für Freie Software und eine freie Digitalkultur sein, vielleicht sogar noch gefährlicher als Softwarepatente.

Also Augen auf und es wird wohl wieder Zeit, die alte europäische Koalition gegen die Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums wieder aufleben zu lassen.

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