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Donnerstag, 29. November 2007

Proteste zur Bundesratsabstimmung über Vorratsdatenspeicherung

Die Berliner Ortsgruppe des AK Vorrat wird morgen früh vor dem Bundesrat demonstrieren. Anlass ist die Behandlung der Vorratsdatenspeicherung in der Länderkammer. Los geht es um 8:45, Leipziger Straße 3. Ich zitiere mal die interessanten Stellen aus der Pressemitteilung des AK:

Während der Bundestag den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Textnachrichten, E-Mails und Internet-Zugang zur Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten sowie für Zwecke der Geheimdienste erlauben will, verlangt der Rechtsausschuss des Bundesrats eine noch weitergehende Nutzung. Danach sollen Provider die Daten sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteverwerter herausgeben müssen, damit Privatanwender leichter abgemahnt werden können.

Soweit, so bekannt. Interessant ist dann aber dieser Hinweis hier. Das geht nämlich zum Teil jetzt schon:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin, dass es die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen.

Auch ohne die Änderungen mit Direktauskunft an die Musikindustrie, die der Bundesrat gerne hätte, wird es also eine Identifizierung der User schon bei Bagatellsachen und Ordnungswidrigkeiten geben. Ein Grund mehr, die Sache vollständig zu kippen. Da vertrauen wir auf Karlsruhe:

Zuletzt hatte sich der Vizepräsident des Mecklenburg-Vorpommerschen Verfassungsgerichtes, Helmut Wolf, “überzeugt” gezeigt, “dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist”.

Bei unserem Anwalt gehen immer noch jeden Tag hunderte Vollmachten für die Verfassungsbeschwerde ein. In der Pressemitteilung steht noch die alte Zahl von 13.000 Mitklägern, weil es noch keine aktuelle genaue Zählung gibt. Wer in Berlin noch mithelfen will bei der Erfassung der Vollmachten, kann sich gerne bei der Ortsgruppe melden.

Weil es einige Nachfragen gab deswegen: Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, wird eine Pilotklage in Karlsruhe eingereicht. Damit soll per einstweiliger Verfügung verhindert werden, dass dass Gesetz überhaupt in Kraft treten kann. Anschließend werden dann die Klageschriften aller Mitkläger nachgereicht, sobald sie vollständig erfasst sind. In der Hauptverhandlung wird Karlsruhe das dann alles zu einem Verfahren zusammenziehen.

Mittwoch, 12. September 2007

Mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung

Im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung wird ja gerne von nur 10-12 Fällen pro Jahr gesprochen, die man damit verfolgen will. Natürlich alles nur schlimmer Terrorismus. Wenn man sich Änderungswünsche der Unions-regierten Bundesländer im Bundesrat zu dem “Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations-überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” vom 29.5.2007 anschaut, liest man was anderes:

Als mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung sind weiter zu nennen:

- die Fälschung von Zahlungskarten (hier stehen sämtliche Tatphasen - von der Datenerlangung über die Herstellung von Falsifikaten bis hin zu deren Gebrauch - in direktem Zusammenhang mit der elektronischen Datenver-arbeitung. Die Tatbegehung findet international organisiert unter Nutzung modernster Technologien auf dem Gebiet der EDV statt)
- der gesamte Bereich der organisierten Kriminalität, z.B. Geldwäsche, Ter-rorfinanzierung, gewerbsmäßige Steuerhinterziehung bzw. Drogenhandel
- der Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Das Betäti-gungsfeld der Islamisten im Internet reicht dabei von der Radikalisierung, Rekrutierung, Missionierung und Spendengeldsammlung bis hin zur Bil-dung von Netzwerken und der Bereitstellung bzw. dem Herunterladen von Bombenbauanleitungen, Bekennervideos und Videobotschaften.)
- der Bereich der Internetkriminalität bzw. der Bekämpfung von Kinderpor-nografie
- der Bereich der Produkterpressung (Androhung der Vergiftung von Le-bensmitteln) bzw. der Erpressung von Großbetrieben und Konzernen (z.B. Bahn, Luftfahrtunternehmen).

Für den Anfang nicht schlecht, das hätte man sicher noch ausbauen können. Der Änderungsantrag fand im Bundesrat keine Mehrheit. Aber irgendwie entlarvt er die aktuelle Unions-Rhetorik in Sachen Online-Durchsuchung schon ein wenig.

[Vielen Dank an Kai K., der das gefunden und uns zugeschickt hat.]

Dienstag, 26. Juni 2007

Spiegel-Online erklärt die Vorratsdatenspeicherung

Spiegel-Online erklärt die Vorratsdatenspeicherung: Der Weg zum Spanner-Staat.

Große, vernetzte Datenbanken halten fest, wer im vergangenen halben Jahr mit wem telefoniert, gemailt, SMS geschrieben hat. Sie speichern, wann und auch wo jedermann sein Mobiltelefon benutzt hat. Und sie protokollieren, wer wann im Internet herumlungert. Im kommenden Jahr ist das Realität, wenn alle Gesetzesänderungen zur Überwachung der Telekommunikation durchkommen, die die Bundesregierung gerade vorantreibt.

Montag, 5. März 2007

Bundesrat unterstützt die Musikindustrie-Lobby

Das war ja fast zu erwarten: Bundesrat sägt am Richtervorbehalt bei Auskunftsanspruch gegen Provider.

Der Rechtsausschuss des Bundesrats fordert eine deutliche Verschärfung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, um Urheberrechtsverletzer im Internet besser zu erfassen. Den Fachpolitikern ist vor allem der geplante Auskunftsanspruch gegen Netzprovider nicht weit genug gefasst, mit dem die Bundesregierung gemäß einer entsprechenden EU-Richtlinie das illegale Treiben in Tauschbörsen eindämmen will. Demnach sollen hierzulande allgemein auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben.

Nachdem die Bundesregierung den Gesetzentwurf der Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigen Eigentum “relativ verbraucherfreundlich”* beschlossen hat, springt der Unions-dominierte Bundesrat als Vollstrecker der Medienindustrie in die Debatte. Und fordert weniger Datenschutz, weniger Rechtsstaat und mehr Abmahnmöglichkeiten. Nutzniesser dieser Forderungen sind vor allem Film- und Musikindustrie, die gerne neue “innovative” Geschäftsmodelle nutzen wollen: Massenabmahnungen der eigenen Kundschaft und Zielgruppen, am besten gleich industriell durchgeführt. Argumentiert wird, dass z.B. ein rechtsstaatlicher Richtervorbehalt dem Justizsystem zuviele Kosten verursachen würde…

Diese Richtlinie ist übrigens der Vorgänger der IPRED2, wo gerade auf EU-Ebene versucht wird, dieselben Dinge gleich zu kriminalisieren. Das ist die Richtlinie, womit der CDU-Abgeordnete Klaus-Heiner Lehne sich theoretisch selbst in den Knast bringen könnte.

Update:

Jetzt auch bei Golem: Strengere Regelungen gegen Urheberrechtsverletzungen?

Dienstag, 27. Februar 2007

Der Bundestrojaner technisch durchdekliniert

“Die wunderbare Welt von Isotopp” hat mal den Bundestrojaner technisch durchdekliniert.

Der Deal ist also wie folgt: Weil einige Staatsorgane den heimlichen Zugriff auf meine Hardware fordern, will der Staat das möglicherweise noch vorhandene Restvertrauen zwischen ihm und mir komplett ruinieren. Ich muß in Zukunft also davon ausgehen, daß jede staatlich bereitgestellte Software nicht nur die angepriesenen Funktionen hat, sondern auch noch die staatliche Hintertür auf Vorrat mitbringt. Im Austausch bekommt der Staat einen Mechanismus, der für den angepriesenen Zweck vorab erkennbar ungeeignet ist, weil er die notwendigen Richtlinien zur gerichtsfesten Beweiserbringung nach Definition nicht erfüllen kann. Der Staat riskiert außerdem die Sicherheit seiner gesamten DV-Infrastruktur, bundesweit, seine eigenen Systeme eingeschlossen. Und das ist die Sachlage noch vor jedem politischen Argument dafür oder dagegen.

Und weil es aktuell ist, hier mal die neuesten Forderungen der letzten paar Stunden:

Heise: EU-Justizkommissar Frattini befürwortet Online-Durchsuchung.

Heise:Thüringen will Antrag zu Online-Durchsuchungen in Bundesrat stellen.

Freitag, 16. Februar 2007

Berichte aus dem Bundesrat

Der Bundesrat hat heute wieder verschiedene netzpolitische Themen behandelt. Dabei waren das Telemediengesetz, das Killerspiel-Verbot und der zentrale Abgleich biometrischer Passdaten auf der Tagesordnung.

Heise: Bundesrat hat keine Bedenken gegen Telemediengesetz

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag keine Einwände gegen die vom Bundestag Mitte Januar verabschiedete Neuordnung des Medienrechts im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG, PDF-Datei) vorgebracht. Die Länderchefs ließen den Gesetzesentwurf passieren, ohne den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen. Das ElGVG, dessen Kern das neue Telemediengesetz (TMG) ausmacht, kann so höchstwahrscheinlich plangemäß am 1. März zeitgleich mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF-Datei) der Länder in Kraft treten.

Heise: Bundesratsvorstoß zu “Killerspiele-Verbot” erntet viele schlechte Noten.

Die Länderchefs überwiesen den bayerischen Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse. Dort gibt es nach Informationen von heise online viele Stimmen, die eine Vertagung der Initiative fordern. Demnach soll zumindest die für Herbst angekündigte Evaluation der Jugendschutzgesetzgebung durch das Bundesfamilienministerium abgewartet werden. In einer Stellungnahme von Rheinland-Pfalz heißt es, dass noch kein Fall bekannt geworden sei, in dem einer Staatsanwaltschaft die Basis des bestehenden Paragraphen 131 Strafgesetzbuch (StGB) nicht für ein eventuelles Verbotsverfahren ausgereicht hätte. Generell solle die staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Praxis im Umgang mit “Killerspielen” genauer untersucht werden.

Heise: Bundesrat fordert zentralen Abgleich biometrischer Passdaten.

Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag für eine Speicherung von Gesichtsbildern und Fingerabdrücken aus biometrischen Ausweisdokumenten bei der Polizei sowie einen automatisierten Vergleich der höchstpersönlichen Daten mit Fahndungsdatenbanken ausgesprochen. Die Länderchefs folgten damit in allen Punkten dem Votum des federführenden Innenausschusses zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Passgesetzes, das wiederum in weiten Teilen auf Forderungen etwa des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) beruht. Datenschützer haben sch dagegen seit langem entschieden gegen derartige Verwendungen der sensiblen biometrischen Informationen ausgesprochen.

Wie war das nochmal mit der Sicherheit in den ePässen? Eine zentrale Datenbank will man aus Sicherheitsgründen nicht? Das weiss der Bundesrat anscheinend nicht oder war das eine falsche Argumentation vom Innenministerium?

Dienstag, 13. Februar 2007

Union streitet um Killerspiele-Verbot

Ich kann ja noch nicht genau die Konflikte innerhalb der CDU/CSU einschätzen, die heute in der “Killerspiele-Debatte” an die Öffenltichkeit gekommen sind. Während Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und ihr nordrhein-westfälischer Kollege Armin Laschet “nur” noch schärfere Jugendschutzregelungen wünschen und mehr Spiele auf den Index setzen wollen , beschwert sich Beckstein aus München, dass das nicht radikal genug ist. Und fordert weiter komplette Verbote. Nur von Uwe Schünemann hab ich noch nichts gehört. Seine Meinung dürfte zumindest dafür interessant sein, herauszufinden, ob der Konflikt innerhalb der CDU/CSU zwei Lager provoziert oder zwischen CSU und CDU geht. Schünemann wird aber vermutlich seiner Linie treu bleiben und Beckstein inenrhalb der nächsten Stunden zur Seite springen. Wenn es nicht alles ein Scheingefecht ist. Ich gehe aber davon aus, dass es immer noch “progressive” Kräfte innerhalb der Union gibt und die Junge Union massiv Lobbying betreibt, dass die Mitglieder weiterhin Counterstrike und Co spielen dürfen - zumindest, wenn sie über 18 sind. Es bleibt also spannend. Wobei die “progressive” Linie dann die von der Leyden-Linie ist…

Tagesschau.de: Jugendmedienschutz wird verschärft - Keine “Killerspiele” mehr für Kids.

“Wir wollen den Verbotskatalog deutlich erweitern - auf extrem gewalthaltige Computerspiele, auch wenn sie nicht verherrlichen”, erklärte von der Leyen. “Gewalt darf nicht belohnt werden in einem Computerspiel zum Beispiel, indem man den nächsten Level erreicht oder indem Leben gesammelt werden.” Diese Spiele dürften nicht mehr im herkömmlichen Handel verkauft und auch nicht in der Werbung angepriesen werden. “Wer dieses dennoch tut, macht sich in Zukunft strafbar.” Mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld müsse rechnen, wer Kunden unter 18 Jahren die dann verbotenen Medien verkaufe.

Heise: Killerspiel”-Debatte: Bund und Länder wollen Jugendschutz verschärfen.

Die Verkäufer von Computerspielen sollen zudem stärker als bisher durch deutlichere Jugendschutz-Hinweise auf Videos und DVD zur Einhaltung der Verkaufsverbote angehalten werden. Auch die Indizierungskriterien, nach denen die BPjM arbeitet, sollen erweitert werden: “Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit ‘Leben sammeln’ oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index”, erklärte von der Leyen. “Wir wollen für Hersteller und Händler ganz klare Regeln aufstellen, was geht und was nicht geht”, begründete sie die Initiative. Darüber hinaus soll die viel gelobte und viel kritisierte Ko-Regulierung, bei der Selbstkontrollorganisationen der Wirtschaft, die von staatlichen Stellen anerkannt werden, die Kennzeichnung und Kontrolle der Medien übernehmen, “transparenter und effektiver” gestaltet werden. Laschet möchte “die Länder dafür gewinnen, dass sie kurzfristig ihr personelles Engagement” bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) verstärken: “Wir werden dann mehr Personal für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung haben.”

Heise: Killerspiel”-Debatte: Bund und Länder wollen Jugendschutz verschärfen.

Heise: Bayern will härteres Vorgehen gegen “Killerspiele” als Berlin.

Spiegel: Beckstein fordert totales Verbot von “Killerspielen”

Offener Streit in der Union: Bayerns Innenminister Beckstein geht das von Bundesfamilienministerin von der Leyen geplante Sofortprogramm gegen sogenannte Killerspiele nicht weit genug. Er fordert ein generelles Verbot - das würde sich nicht auf Spiele beschränken.

Dienstag, 12. Dezember 2006

Killerspiel-Debatte: Zwei Jahre Haft für “Die Siedler”?

Killerspiel-Experte Uwe Schünemann hat heute konkretisierungen seiner Pläne zur Ergänzung des § 131 im Strafgesetzbuch (StGB) vorgestellt: Niedersachsens Innenminister will bis zu zwei Jahre Haft für Verbreitung von “Killerspielen”.

In dem Entwurf Schünemanns heißt es, vom Paragrafen 131 würden nicht alle als schädlich anerkannten Spiele erfasst. Ein Verbot für die Herstellung und Verbreitung von Killerspielen könnte vor allem darauf abgestellt werden, dass ein wesentlicher Bestandteil der Spielehandlung “die aktive Teilnahme” der Spieler an der Tötung von Menschen oder menschenähnlichen Wesen sei. Danach müssten künftig sämtliche Shooter und selbst Aufbau- und Strategiespiele, die Kampfhandlungen etwa zur Eroberung oder Verteidigung von Territorien enthalten, unter Strafe gestellt werden. Hatte der Spiegel vor kurzem noch getitelt, die Deutschen müssten das Töten lernen, will Sportschütze Schünemann mit seiner Initiative ein politisches Signal setzen, dass Deutschland “Killerspiele” ächtet.

Mal schauen, was als nächstes kommt. Bisher wird es ja immer skuriller, wenn jetzt schon die Siedler oder Age of Empires unter das Verbot fallen würden.

Gänzlich unbetroffen bleibt vermutlich der virtuelle Keiler, den der Innenminister gerne virtuell für die Presse erschiesst:

GARLSTORF - Es war nicht nur eine Einweihungsfeier. Eher Volksfeststimmung herrschte in Garlstorf, als die Jägerschaft Landkreis Harburg am vergangenen Freitag ihre neue, eine Million Euro teure Kugelschießanlage vorstellte. Hunderte von Mitgliedern und viele Ehrengäste wie Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) und Polizeichef Friedrich Niehörster waren dabei. Und natürlich fielen Schüsse. Innenminister Schünemann war einer der ersten, der das Gewehr im sogenannten Schießkino anlegte und mit dem Lazerstrahl den Keiler auf der Großweinland “erlegte”. Die Treffer wurden mit Hilfe der Elektronik sofort registriert.

[letzteres via]

Sonntag, 5. November 2006

Bundesrat gegen Entwurf zur Computerkriminalität

Die Proteste von CCC und anderen gegen eine Neufassung des §202 StGB scheinen zu greifen. Der Bundesrat findet den Entwurf des Justizministeriums jedenfalls gar nicht gut:

Auch mit dem Versuch, über eine Ergänzung des Paragraphen 202a StGB das Phänomen “Hacking” besser zu fassen, ist die Bundesregierung nach Ansicht des Bundesrats gescheitert. Dies sei vor allem darauf zurückzuführen, dass der Entwurf auf den Zugang zu Daten abstelle, kaum aber noch elektronische Geräte existierten, die ohne Datenspeicherung und -verarbeitung auskommen. Beispielsweise würde sich nach dem Entwurf wohl strafbar machen, wer sich Zugang zu dem von seinem Kind verschlossenen MP3-Player verschaffe, um die darauf gespeicherten Musikstücke anzuhören. Ebenfalls strafbar machen könnte sich ein Jugendlicher, der sich das von seinen Eltern an einem vermeintlich sicheren Ort verwahrte Passwort für nicht jugendfreie Sendungen im Pay-TV verschafft und sich verbotener Weise eine solche Sendung ansieht, halten die Länder fest. Es handele sich dabei lediglich “um Beispiele aus einer nicht überschaubaren Palette von Handlungen, die unter den neuen Tatbestand fallen würden”.

 

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