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Samstag, 24. Mai 2008

Von Piraten, Verbrechern und einem Kampf gegen Windmühlen

Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums abgenickt,was am 11. April nach vierjähriger Diskussion einer EU-Richtlinie vom Bundestag beschlossen wurde. Auf die Auswirkungen des Gesetzes und die schwammigen Formulierungen haben wir mehrfach hingewiesen. Der Deutschlandfunk hat in der Sendung “Hintergrund” ausführlich das Gesetz beleuchtet: Von Piraten, Verbrechern und einem Kampf gegen Windmühlen.

Hier gibt es die MP3 zum anhören..

100 Euro - mehr sollen Anwälte für einfache Abmahnungen nicht verlangen dürfen. Außer der FDP begrüßen diese Idee alle Parteien des Bundestages. Doch so wie sie umgesetzt wurde, wird die Regelung in der unerfreulichen Praxis kaum etwas ändern, sagen Anwälte wie Sascha Kremer, der vor allem Tauschbörsennutzer vertritt, die von der Musikindustrie abgemahnt wurden. Zum einen, so Kremer, sei das Gesetz schwammig formuliert:

“Zum anderen ist vom Gesetzgeber der Regelungsbereich vom Gesetzgeber so eng gefasst worden, dass es praktisch keine vernünftigen Anwendungsfälle dafür gibt. Das ist eine Vorschrift, die man geschaffen hat, weil es einen Druck gab, dass was passieren muss, was die Abmahnungen angeht, die sehr schön klingt und eine wunderschöne Augenwischerei ist, in der Praxis aber überhaupt nichts ändern wird.”
[...]
Das zweite Problem: Das Telekommunikationsgesetz gestattet Providern nur, ihre Daten an “berechtigte Stellen” herauszugeben. “Berechtigte Stellen” aber seien nur staatliche Stellen, nicht die Medienindustrie, sagt Urheberrechts-Experte Til Kreutzer:

“Und das würde die völlig irrationale Konsequenz haben: Der Urheberrechtsinhaber hat einen Auskunftsanspruch und geht zum Richter und der Richter sagt: Provider, gib die Daten raus. Aber der Provider sagt: Ich weiß, dass du diesen Anspruch hast, aber ich darf die Daten gar nicht rausgeben, denn in dem Gesetz, das mich betrifft, steht, dass ich das nicht darf. Mit anderen Worten: Es gibt keine Datenherausgabe.”

Ein Sprecher des Justizministeriums hält dagegen: Provider können künftig sehr wohl Daten an die Musikindustrie herausgeben, denn das neue Gesetz mache etwa die Musikindustrie zu einer “berechtigten Stelle”. Auch hier werden Gerichte Klarheit schaffen müssen.

Weiteren Hintergrund bietet unsere Mitschrift eines Fachgespräches zu “Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt”.

Dienstag, 15. April 2008

Deutschland hat weltweit das mit Abstand stärkste Urheberrecht

Es bleibt festzuhalten, dass Deutschland weltweit das mit Abstand stärkste Urheberrecht besitzt. Das machte erst kürzlich eine Umfrage des Weltwirtschaftsforum deutlich. In keinem anderen Land der Welt genießen Urheber und Rechteinhaber einen vergleichbaren Schutz. Umgekehrt ist es ist kaum einem anderen Land der Welt so schwierig, kreativ mit urheberrechtlich geschütztem Material zu arbeiten. Last.FM, MySpace oder YouTube in Deutschland an den Start zu bringen, wäre aufgrund dieser Rechtslage weiterhin völlig undenkbar.

Udo Raaf von Tonspion.de in einem Kommentar zur Durchsetzungsrichtlinie und dem Meckern der Musikindustrie, dass die nicht radikal genug sei.

Freitag, 11. April 2008

Bundestag beschliesst Auskunftsrecht

Der Bundestag hat heute nach fünf Jahren Debatte die EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums umgesetzt. Grösster Kritikpunkt ist das sogenannte Auskunftsrecht, was Rechteinhabern die Möglichkeit geben soll, Tauschbörsennutzer arm zu klagen. Zwar gibt es einen Richtervorbehalt, in der Praxis bedeutet das aber nicht viel, wenn man sich die überforderte Justiz anschaut.

Telemedicus beschreibt das nochmal: Bundestag beschließt Umsetzung der Enforcement-Richtlinie.

Allerdings wird der Auskunftsanspruch durch einen Richtervorbehalt beschränkt: Zunächst muss ein Richter seine Zustimmung erteilen, dann erst darf der Dritte die Informationen herausgeben. Der Auskunftsanspruch ist europarechtlich übrigens nicht vorgegeben: Der EuGH stellte in einem Urteil im Januar fest, dass eine Pflicht zur Einführung eines Auskunftsanspruchs aus europarechtlicher Sicht nicht bestehe. Den Mitgliedsstaaten sei es jedoch frei gestellt eine entsprechende Regelung im nationalen Recht zu beschließen.

Dagegen gestimmt haben übrigens Grüne und Linke. Der FDP hat auch dagegen gestimmt, der war das aber alles nicht radikal genug. Man wundert sich etwas, immerhin gehts hier auch um Datenschutz.

Im Vorfeld hat iRights.info ausführlich die Richtlinie vorgestellt: Gesetzgeber und Lobbyisten streiten über neues Gesetz.

Patrick Breyer beschreibt die Richtlinie und den Auskunftsanspruch nochmal ausfühlrich aus juristischer Sicht:

1. Es muss eine Rechtsverletzung „in gewerblichem Ausmaß“ vorliegen. Das ist der Fall, wenn Ziel der Handlung die Erlangung eines „unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils“ ist. Das Herunterladen von Werken für den eigenen Privatgebrauch ist keine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß. Ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen (z.B. Bereitstellung einer großen Zahl von Musikstücken in Tauschbörsen) wie auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Eine schwere Rechtsverletzung kann nach Meinung des Gesetzgebers vorliegen, „wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.“

Weitere Artikel:

Golem: Bundestag stärkt Schutz geistigen Eigentums.
Heise: Bundestag verabschiedet Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums .

 

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