Wie der Tagesspiegel meldet, geht die Bundestagsverwaltung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vor, in dem das Zurückhalten einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Diensts für rechtswidrig erklärt wurde. Sie hat beim Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt.
Hintergrund: Im Oktober 2010 hatte ein Bürger Einsicht in die Ausarbeitung zum Thema „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution [sic!] A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ beantragt. Dies war von der Verwaltung abgelehnt worden, da der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nur öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben abdecke, nicht aber parlamentarische Angelegenheiten.
Der Bürger klagte und bekam Recht, das Urteil gilt als „Grundsatzurteil zur Rechtsnatur der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments“.
Auf fragdenstaat.de findet sich übrigens die Antwort auf eine weitere Anfrage nach dem IFG zum selben Thema, in der es heißt, dass es dem Bundestag unmöglich sei, das Gutachten herauszugeben, da die Arbeiten des Wissenschaftlichen Diensts vom IFG nicht abgedeckt seien. Außerdem:
Unabhängig davon behält sich der Deutsche Bundestag sämtliche Veröffentlichungs- und Verbreitungsrechte an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Da bezüglich der von Ihnen
beantragten Ausarbeitung eine Freigabe durch den Abteilungsleiter W nicht erteilt wurde, kann auch aus diesen Gründen das beantragte Gutachten nicht bekannt gemacht und übersandt werden.
Eine schöne Wasserstandsmeldung zum „kulturellen Wandel im Verhältnis von Bürger und Staat, der zu mehr Transparenz, mehr Teilhabe und einer intensiveren Zusammenarbeit führen kann“. Außer Zwang scheint es keinen vorstellbaren Grund zu geben, Informationen herauszugeben.