Viel Neues gab es heute nicht rund um die geplante Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern (aka Schultrojaner) . Das liegt auch vor allem daran, dass die meisten Bundesländer heute Feiertag haben. Dafür gibt es ein erstes Statement eines Kultusministers: Dr. Ekkehard Klug (FDP), Bildungsminister in Schleswig-Holstein, kopiert dabei 1:1 die PR-Strategie der Schulbuchverlage.
„Viel Lärm um nichts“, mit diesen Worten reagierte Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug auf die Diskussion um eine – noch nicht vorhandene – Software, mit deren Hilfe in Zukunft die Einhaltung des Urheberrechtes an den Schulen sichergestellt werden soll. Der zwischen den Kultusministern der Länder und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) geschlossene Vertrag besage ausdrücklich, dass vor dem Einsatz einer solchen Prüfsoftware „die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt“ werde, erläuterte Klug. „Selbstverständlich lassen wir nichts an die Schulen, was diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erhält.“ Klug bezeichnete die Diskussion als „Gespensterdebatte“: „Hier wird etwas als Schultrojaner diffamiert, was es noch gar nicht gibt.“
Also alles in Ordnung aus Sicht der FDP, wenn private Ermittler mit eigener Software Razzien auf Schulrechnern durchzuführen, um dort kopierte Schulbücher zu suchen? Ich bin mal auf weitere Reaktionen gespannt und glaube nicht, dass das eine einheitliche Linie der Kultusminister bleiben wird.
Einen anderen Aspekt aus dem Vertrag, den ich nicht so hervorgehoben habe, bloggt Professor Rainer Kuhlen bei netethics: Nicht nur „Schnüffelsoftware“, sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schulen sollen analog bleiben. Er findet es nicht minder skandalös, dass sich die Länder in dem Gesamtvertrag von den Verlegern und Verwertungsgesellschaften haben über den Tisch ziehen lassen. Sie hätten es gebilligt, dass die Schulen weiter brav im analogen Zeitalter verharren sollen und die Verlage ihre obsoleten Gechäftspolitiken weiter verfolgen dürfen.
Einen schönen offenen Brief an die Schulbuchverlage hat das Lehrerblog herrlarbig.de verfasst:
Es geht mir darum, dass jener Paragraph 6, Absatz 4 mit keinem Wort auf der Website http://www.schulbuchkopie.de/ erwähnt wird, die vom VdS und der KMK gemeinsam verantwortet wird.
Es geht mir darum, dass uns immer angepriesen wurde, dass eine lehrerfreundliche Regelung zur Kopienfrage aus Schulbüchern gefunden sei, aber nie gesagt wurde, dass wir im Gegenzug Überwachungsmaßnahmen digitaler Art durch den Schulträger im Auftrage der Schulbuchverlage zu akzeptieren hätten. Die Personalräte wurden meines Wissens nach mit dieser Frage ebenso wenig befasst, wie die Datenschutzbeauftragten der Schulen.
Es geht mir darum, dass solche Entscheidungen zur Installation von Spyware an Grundüberzeugungen rütteln, die das Zusammenleben in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung prägen: Freiheit, Vertrauen und nicht zuletzt der Respekt vor den geistigen Leistungen Dritter.
Update:
Ilja Braun schreibt im Blog der Digitalen Linken über die urheberrechtlichen Implikationen des Vertrages:
Zusammengefasst stellt sich die Sache wie folgt dar:
1. Die Verleger drängen die Bundespolitik, ein Verbot des Kopierens aus Schulbüchern in §53 UrhG hineinzuschreiben.
2. Mit Verweis auf dieses Gesetz drängen die Verleger die VG WORT, einen Teil ihrer Ausschüttung von Urhebern (Schulbuchautoren) auf Verwerter (Schulbuchverleger) umzuverteilen und für sie die Lizenzierung und das Inkasso zu übernehmen.
3. Die Verleger pressen den Kultusministern eine Vereinbarung ab, die ihnen gegen Zahlung einer Vergütung das wieder erlaubt, was ihnen gerade per Gesetz verboten wurde, nämlich das Kopieren aus Schulbüchern für den Unterricht nach §53 UrhG. Allerdings nur das analoge Kopieren, digitale Vervielfältigungen bleiben verboten.
4. In derselben Vereinbarung drängen sie die Kultusminister dazu, Schulleitern und Lehrern für den Fall einer Missachtung dieser Vereinbarung Disziplinarmaßnahmen anzudrohen und eine Spähsoftware einzusetzen.
Update: Hier geht es zu den weiteren Neuigkeiten in einem neuen Artikel.