Doppelmoral? Siegfried Kauder und das Urheberrecht (Update)

Möglicherweise nimmt Siegfried Kauder die Sache mit dem Urheberrecht nicht ganz so genau, wie man das bei seinen markanten Forderungen nach Internetentzug bei Urheberrechtsverstössen vermuten könnte. Am Dienstag schrieb Leonhard Zech auf Google+ ein Gedicht über Siegfried Kauder und stellte darin die Vermutung auf, dass dieser auf seiner Webseite mehrfach das Urheberrecht Anderer verletzen würde. Auf seiner Webseite finden sich einige Bilder aus seinem Wahlkreis. Diese haben eine so große Ähnlichkeiten mit Bildern des Fotodienstes Panoramio, dass man vermuten könnte, die Bilder seien von dort übernommen. Als ich das las, hab ich den Fotografen über den Dienst angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.

Das Blog Piratig.de hat gestern die Sache nochmal aufgegriffen und Herrn Kauder über Abgeordnetenwatch die Frage gestellt, ob es sich hierbei um Urheberrechtsverletzungen handle, wofür dieser sich ja Internet abschalten wünscht. Auf Abgeordnetenwatch warten bisher 143 Nutzer auf eine Antwort und werden sicherlich enttäuscht werden, weil Siegfried Kauder nicht so auf Bürgerdialog dort steht.

Mittlerweile sind aber einige Bilder auf der Wahlkreis-Seite nicht mehr da, was die These von der Urheberrechtsverletzung stützt. Anscheinend liegen die Bilder aber noch auf dem Server und wurden lediglich aus dem CMS radiert (Sofern da überhaupt ein CMS im Einsatz ist). Im Internet-Archive kann man den Stand der Webseite noch von gestern bewundern, offensichtlich sind dort mehr Bilder zu finden als jetzt auf der Webseite zu sehen sind.

Das Büro von Siegfried Kauder möchte dazu übrigens keine Auskunft geben, der Webmaster ist wohl zufällig verreist.

Update: Siegfried Kauder hat jetzt eine Urheberrechtsverletzung zugegeben, kann ja mal passieren. Etwas bizarr klingt seine Stellungnahme gegenüber Spiegel-Online:

„Ich bin denen dankbar, die mir Gelegenheit gegeben haben zu zeigen, dass das Warnmodell funktionieren kann. Ich wurde auf die Verwendung von zwei Lichtbildern auf meiner Homepage aufmerksam gemacht, die urheberrechtlich geschützt sind.“ Tatsächlich betrachtet Kauder sich in seiner Idee eines dreistufigen Vorgehens mit Androhung von Internet-Entzug gegen Copyright-Sünder bestätigt: „Die Fotos sind entfernt. Also: Das Warnmodell funktioniert.“

Gegenüber Heise erklärte er außerdem:

Kauder bittet in diesem Zusammenhang um Kenntnisnahme, „dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen. Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen.“ Wie sich der CDU-Politiker das grundsätzlich nicht veräußerbare Urheberrecht an den Bildern gesichert haben will und ob der ertappte Abgeordnete die Veröffentlichungen der Fotos anderswo nun verfolgen wird, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.

Ich finde es übrigens prima, dass jetzt schon nach Sebastian Edathy mit Siegfried Kauder das zweite Mitglied im Rechtsausschuss mit Urheberrechtsverletzungen im Internet konfrontiert wird. Es wäre ja erfreulich wenn bei den Damen und Herren in dem für das Urheberrecht federführendem Ausschuss das Bewusstsein wachsen würde, dass man im Internet als „normaler“ Nutzer ständig über Urheberrechtsfallen stolpert und wir daher ein anderes Urheberrecht brauchen – anstatt mehr Repression und Verschärfung. Wie soll man denn als „normaler“ Nutzer das kapieren, wenn schon die Juristen Fehler begehen, die für die Gesetzgebung zuständig sind?

Nochmal Update: Hier ist seine Stellungnahme als PDF. Samt krummer Straßenverkehrsmetapher. Der Unterschied zum Straßenverkehr ist ja, dass dieser rechtsstaatlich geregelt wird. Bei dem Warnmodell soll eine Privatpolizei diese Warnungen durchsetzen. Hier in den Kommentaren tauchen übrigens weitere Urheberrechtsverletzungen durch Siegfried Kauder auf.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

142 Ergänzungen

    1. Lassen sie mich meine Gedanken dazu äußern.
      Der Herr Kauder pflegt jedem sehr schnell über das „Maul“ zu fahren.
      Ach würde er Selbiges doch öfter halten.

      Was ist das nur für eine Politikergeneration?

      Sprechen schneller, als der Verstand arbeitet.

      Herr Kauder, falls ihre Altersbezüge den erbrachten Leistungen angepasst würden, haben sie nicht viel zu erwarten.
      Hoffentlich greift dieser Gedanke irgendwann!

      1. So weise Worte erwartet man von Konfuzius.

        Das mit der Generation ist aber ungerecht. Ströbele ist älter und auch im Kopf fitter (gut, das ist auch eine Frage der Ausgangsvoraussetzungen).

        Die Kauder-Brasas: Oberlehrer alle beide. Unterschied: Volkers Speckrollen im Nacken. Schauder, Kauder.

        Oberlehrer heißt, wie wir grade sehen, nicht viel wissen, sondern anderen übern Mund fahren, wenn immer möglich.

    1. Na das wäre nicht so gut, wenn der wrklich 2 Jahre nicht übers Internet sprechen dürfte. Da würde uns so mancher Schenkelklopfer entgehen. Ja und die Piratenpartei müßte sich wieder selber um neue Sympathisanten kümmern.

  1. Wunderbares Totschlagargument.

    „Sie wollen doch nur Ihrem Kollegen Kauder den Internetzugang sperren!“

    Immunitäts-Aufhebung, anyone?

  2. Ist schon komisch. Mit dem Finger auf andere zeigen, und dann selbst noch schlimmer sein!

    Passiert diese Tage doch übermäßig häufig! Siehe z.B. Obama und die EU-Finanzkrise…

  3. Offtopic: Das ihr euer CSS generell über https ausliefert ist echt suboptimal, wenn der eigene Browser dem Zertifikat nicht vertraut und das CSS somit garnicht erst läd. Die Seite wirkt dann so farblos…

  4. Servus, genialer Artikel, allerdings beschleicht mich das Gefühl, das die letzten beiden Links (aufs Archiv und auf Kauders Seite) auf die gleiche Site laufen, ich kann da nämlich keinen Unterschied mit den Fotos feststellen…
    Kann man das mal überprüfen?
    Oder ist die Anschuldigung hier unrechtens?
    Konstruktiven Gruß
    MistaBreed

  5. Der Quelltext meint, es wäre FrontPage. Also kein CMS. Der gute Mann weiß vermutlich nicht einmal, was das ist…

    Ich bin ja für die Politikersperre und das Abschalten der Abgeordneten, die Dünnpfiff verbreiten. Vor allem bei Wahlversprechenverletzung. Ach, ‚tschuldigung. War ja ein Versprecher…

    1. Nein. Keine Fachleute.

      Aber dazu benötigt es auch keine Analyse oder Sonstiges.
      Unten steht nämlich, dass die Seite von einen gewissen Klaus S. erstellt wurde. Der gute Mann ist Rentner und schreibt auf seiner eigenen Homepage, dass er das Gestalten von Webseiten als reines Hobby betreibt. Ausserdem schreibt er, dass er bis heute noch die Seite von Herrn Kauder pflegt sowie für ein paar andere „CDU-Seiten“ verantwortlich ist..

    2. Denkt mal bitte einen Meter weiter!

      Wenn die Site gehackt wird, wem wird dann die Schuld für die Urheberrecht-Verletzung in die Schuhe geschoben?

      Na?

  6. Wieder mal ein völliger Fail von Herrn Kauder.

    Die Seite sieht im übrigen recht dilettantisch aus. Klickt mal auf „über mich“ (links) und danach auf „Impressum“ (oben) und achtet auf diese roten Dinger auf dem Hut der Frau im Header ;)

  7. Welcher Webmaster? Etwa der nach Mediendienstestaatsvertrag Zuständige, der im Impressum genannt wird?

    Schade, dass der Rechtspolitiker es nicht hinkriegt, den aktuellen Stand der Gesetze darzustellen – er sollte lieber erstmal Abstand von neuen Gesetzen a la Kauder-Strike nehmen!

      1. Ich will mich ja nicht über jeden Kleinscheiß aufregen, aber ich glaube nicht, dass Frau Koch-Mehrin da alles so ganz genau genommen hat.

        Ich hab mal testweise mal das Bild mit den Wegweisern auf http://www.koch-mehrin.de/2011/09/22/ausschuss-fur-internationalen-handel/ untersucht und es stammt wohl von fotolia und dem Urheber „RTimages“. (http://de.fotolia.com/id/7279796)

        In den FAQs von fotolia steht zur Nutzung folgendes: „Bei Verwendungen von Bildern im redaktionellen Kontext und in Formaten, die über ein Impressum verfügen (Zeitungen, Magazine, Bücher, Websites etc.), muss die Nennung von Urheber und Bildquelle erfolgen.“
        Auf der gesamten Seite von Frau Koch-Mehrin taucht allerdings weder das Wort „fotolia“ noch „RTimages“ auf.

  8. Doppelmoral? Ich vermute, eher nicht. Wahrscheinlicher ist, dass er schlicht keine Ahnung hat. Er hat sich wohl, wie das halt so üblich ist in Politikerkreisen, von irgendwelchen Lobbyisten vor den Karren spannen lassen. Die haben vermutlich was verzapft von den vielen Milliarden, die professionelle Urheberrechtsverletzer der Industrie schaden zufügen, und vermutlich sehr glaubhaft dargestellt, dass das Allesamt furchtbar schlimme Kriminelle sind. Und der Kauder hat’s geglaubt. Und da er sich vermutlich selbst als rechtschaffenen Bürger sieht, wäre er auch nie auf den Gedanken gekommen, selber einer von diesen Kriminellen zu sein. Schließlich hat er doch nur ein paar romantische Bilder seines Wahlkreises ins Netz gestellt.

    Das Problem dabei ist, dass diese Gesetze gemacht werden, um ein paar schwerkriminellen Ausnahmen Einhalt zu gebieten, und dass diese Gesetze dann angewandt werden, um zur Profitmaximierung der Verwertungsindustrie irgendwelche Kids abzuzocken. Die Verhältnismäßigkeit bleibt dabei komplett auf der Strecke.

    Natürlich ist es nicht Recht, einfach so ein paar Bilder zu kopieren. Und Kindern, die Sowas machen, gehört auf die Finger geklopft. Aber sich als Obersherrif aufzuspielen und Recht und Ordnung zu propagieren, der Schuss kann eben auch nach hinten losgehen. Mitleid habe ich mit ihm nicht, und wenn er sich jetzt noch so sehr in der Opferrolle sieht.

    1. So einfach ist das leider nicht. Das jetzige Urheberrecht und die digitale Technik passen nicht zusammen. Fertig.

      Schade für einige Geschäftsmodelle, gut für die Gesellschaft.

    2. Und Kindern, die Sowas machen, gehört auf die Finger geklopft.

      Scherz oder. Warum gehört Kindern die das machen auf die Finger geklopft. Mal davon abgesehen, das Gewalt in der Erziehung nichts zu suchen hat ist eines der großen Probleme der aktuellen Rechtslage das es eben vor (oder gerade vor und auch vor) Kindern NICHT halt macht.

    1. Ja, ich denke ordentlich geslashdottet ;)
      Neben Netzpolitik stehts auch auf jede Menge anderen Seiten, u.a. z.B. bei Fefe und auch mehrfach im Heise-Forum gesehen. :)

    2. mir fünf-null-dreit es von piratig.de auch zurück. dort wollte ich anmerken, dass es für den dienst tineye, mit dem man die herkunft mancher bilder ergründen kann, ein firefox-addon gibt.

      entschuldigen sie den kalauer, aber mit dem addon kann man vermeiden, den url mit copy-and-paste bei tineye anzugeben. für manche menschen wäre das doch ein guter anfang.

      .~.

  9. Bitte Netzpolitik, bleibt da mal dran, mich würde schon interessieren wie er das „erklärt“ und ich denke ihr habt da vielleicht noch die besten Chancen ne Antwort zu bekommen (zumindest weit höher als meinereiner „Normalsterblicher“ oder andere Blogschreiber).

    Erfahrungsgemäß kommen solche Leute aber immer ungestraft und zum großteil unbemerkt davon, selbst die Chance dass da außer „dem Netz“ überhaupt wer was von mitbekommt, halte ich leider für gering.

  10. Kauders Statement:

    Update: Am Donnerstag um kurz nach 18 Uhr erreichte SPIEGEL ONLINE eine schriftliche Stellungnahme des CDU-Abgeordneten Siegfried Kauder: „Ich bin denen dankbar, die mir Gelegenheit gegeben haben zu zeigen, dass das Warnmodell funktionieren kann. Ich wurde auf die Verwendung von zwei Lichtbildern auf meiner Homepage aufmerksam gemacht, die urheberrechtlich geschützt sind.“ Tatsächlich betrachtet Kauder sich in seiner Idee eines dreistufigen Vorgehens mit Androhung von Internet-Entzug gegen Copyright-Sünder bestätigt: „Die Fotos sind entfernt. Also: Das Warnmodell funktioniert.“

  11. Im Gegensatz zu allen anderen hier finde ich es überhaupt nicht schlimm oder dramatisch, was der Kauder gemacht hat. Der Herr Kauder ist kein Unternehmen, und verfolgt keine Gewinnabsicht, er wirbt nur für sich und seine Ziele. Wenn er nun beim Surfen im Internet sich hier und da ein paar Bilder stiebitzt hat, um sie als Bildschirmhintergrund zu verwenden, ist das eine lässliche Sünde. Viele Leute machen so etwas – so what? Wo entsteht da Schaden? Privatleute sollten ohne weiteres alles, was sie finden, klauen und auf ihre Seite packen oder an Freunde weitergeben dürfen. Nur wer kommerziell handelt und Gewinn erzielt, der sollte sanktioniert werden. Sonst ertränken wir nur unsere Behörden in einem Meer von Bürokratie und nchtigen Verfahren, statt ihnen zu ermöglichen, sich um die wesentlichen Dinge zu kümmern. Die allereisten Fälle dieser Art sind Lappalien, und Erbsenzählerei.

      1. Das ist meine feste Überzeugung. Soviel Freiheit wie möglich, so wenig Regeln wie nötig. Solange der Herr Kauder diese Dinge nicht als eigene Werke ausgibt und weiter verkauft, kann er von mir aus „saugen“, bis seine Datenleitung platzt – Filme, Musik, Schwarzwald-Bilder, ebooks, was sein Herz begehrt. Denn die Alternative hieße, wir müssten seinen und unser aller Datenverkehr kontrollieren lassen. Und damit nicht genug: Nachdem der Herr Kauder nun schon mit seinen sich angeeigneten Bildern Aufsehen erregte, wäre es ja denkbar, dass das nur die Spitze des Eisbergs ist. Man weiß ja nicht, was sich alles auf seinem mp3-Player oder auf seiner Festplatte so findet. Wollen wir das nun durchsuchen, und seinen ganzen Datenverkehr speichern und analysieren, nur um sicherzustellen, dass er keine Bilder oder Mp3s oder Filme auf seinem Rechner geladen hat, für die er gar nicht bezahlt hat? Das hieße totale Kontrolle. In so einer Gesellschaft möchte ich zumindest nicht leben. Daher: Gnade für Kauder – und für alle anderen. Man muss nicht immer päpstlicher als der Papst sein, man kann auch einfach mal ein Auge zudrücken und fünfe gerade sein lassen. Wohlgemerkt, solange es nicht um Kommerzielles geht, denn da verstehe ich auch keinen Spaß.

      2. Und genau da liegt der Hund begraben.
        Mit dem 2-Strikes-Gesetzes-Vorschlag fordert der Herr Kauder genau, dass jeder Copyright-Verletzer (kommerziell oder privat ist egal) einmal gewarnt und dann aufs härteste (was in diesem Bereich möglich ist) bestraft wird.
        Also hat er faktisch selbst genau die Bedingungen erfüllt, die er einfordert, damit jemandem die Internetverbindung gekappt werden kann.
        Desweiteren sieht sein Entwurf nicht einmal eine rechtliche Verteidigungsmöglichkeit vor.
        Eine Firma oder eine Person beschwert sich (informell) bei dem Provider.
        Der Provider muss darauf hin eine Warnung an den Nutzer aussprechen. (Natürlich kann der Provider nachprüfen ob einetatsächliche Urheberrechtsverletzung vorliegt, was aber ohne DeepPacketInspection de facto nicht möglich ist)
        Im Wiederholungsfalle muss der Provider reagieren und die Internetverbindung kappen.
        Natürlich kann man gegen die Internetkappung klagen. Vor einem Gericht. Wo man dann als Kläger gegen den Provider jedoch in der Beweispflicht ist. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, in dem man nicht einfach irgendwelche Leute grundlos anklagen kann…
        So zumindest der Vorschlag von Herrn Kauder.

        Dass ihm dabei scheinbar selbst nicht klar ist, was für Konsequenzen das hat, wird durch sein Verhalten und seine Stellungnahmen offensichtlich.

        P.S. Überlegen sie sich doch einmal, sie BEWEISEN können, dass sie *keine* Copyrightverletzung begangen habe und keine Daten ‚illegal‘ kopiert haben.

    1. Das ist ja schön, dass Sie das jetzt nicht schlimm finden, ich Ansich auch nicht, aber Herr Kauder selber findet es, zumindest bei anderen, schlimm und will solchen Leuten das Internet kappen, darum geht es hier, das übliche Wasser predigen, Wein trinken.

    2. Fragen sie doch mal ein paar Leute, die sich für Ihre Internetseite ein paar Brötchen-, Schnitzel- oder Tomatenbilder im Internet „stiebitzt“ haben.

      Für die war das komischerweise keine Lappalie bzw. Erbsenzählerei.

    3. …darum sollte er für sein Hobby -die Politik- alle sich alles aneignen können… Was macht denn der Kauder eigentlich beruflich so?
      2 Fehler:
      a) Politische Werbung, auch für die Person ist mit Gewinnerzielungsabsicht -> Mandatserhalt, Jobsicherung
      b) das Internet ist eine öffentliche Veranstaltung, da gibt es keine Privatnutzung

  12. Die Bilder sind übrigens teilweise per HTML skaliert worden und sehen deswegen noch grottiger aus als die Originalbilder.

  13. „Kauder bittet in diesem Zusammenhang um Kenntnisnahme, dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen…“

    Das darf doch nicht wahr sein! Ein studierter Jurist, beide Staatsexamen mit Prädikat bestanden, praktizierender Rechtsanwalt und VORSITZENDER des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages – und kennt den Unterschied zwischen Urheber- und Verwertungsrecht nicht !

    1. Studium ist Fleiss nicht IQ und EQ

      – Die Frage ist ob er Ihn (den Unterschied) kennen will – ich glaube das ist Ihm völlig egal – wenn er einen „rechtlichen“ Fehler begeht – dann kann er Notfalls (wie Kohl damals) einfach über Gutachten Begründen, das kein Öffentliches Interesse besteht (§ 153 Abs. 1 StPO) – dann noch ne Spende – und eingestellt ist das Verfahren… – während hingegen jemand – die nicht das Geld, oder Vitamin B hat – halt herangezogen wird, – ohne sich wehren zu können… – und so 1/3 der Bevölkerung will, das das so bleibt….

      Jeder der nicht Assozial Genug ist – sich in einer Ausbeuterpyramide mit Ellbogenstößen nach Oben zu kämpfen soll gefälligst Buckeln bis er blut schwitzt… – und ja, – das meine ich Sarkastisch

  14. Ich hoffe, die Rechteinhaber der Fotos haben sich die Veräußerung selbiger ordentlich versilbern lassen.

    Die 150.000 USD für ein MP3 halte ich da für einen durchaus passenden Richtwert.

    Eat you own dogfood!

  15. Ich fürchte ja, dass nicht Herrn Kauder, sondern mir, der Süddeutschen, der ZEIT, heise.de und auch euch allen hier die Leitung gekappt wird. Denn Herr Kauder spricht in seinem Entwurf vom ‚Herrunterladen rechtswidrig hergestellter Kopien‘.
    Das Original liegt auf der Fotoseite bei google. Die rechtswidrig hergestellte Kopie war bei Herrn Kauder auf der Seite. Und wer hat die angeklickt und die Bilder wieder und wieder mit dem Browser heruntergeladen? Richtig – wir alle.
    Es gibt nur einen Rettungsanker für unser DSL: wenn die juristische Immunität die Herr Kauder als Abgeordneter geniesst seine Kopie faktisch legalisiert luden wir eine rechtmäsig angefertigte Kopie herunter. Und kommen nochmal mit einem blauen Auge davon.

  16. „dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen. Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen.“ heise/http://heise.de/-1351923

    So schön, so Hirnfrei, so authentisch.

  17. Interessant ist es auch mal, nach folgendem Text – inkl. Anführungszeichen – bei Google zu suchen:

    „Der Schwarzwald-Baar-Kreis ist Teil des größten Feriengebietes Baden-Württembergs, des Schwarzwaldes. Dort, wo Kuckucksuhren und Schwarzwälder Schinken herkommen, wo Donau und Neckar entspringen und wo noch weitgehend unberührte Landschaft und Natur optimale Bedingungen für Urlaub, Erholung, Kur, Wellness, Sport und Freizeit bieten, da ist der Schwarzwald-Baar-Kreis beheimatet“

    Der Text taucht nicht nur bei Herrn Kauder exakt so auf seiner Unterseite „im Wahlkreis“ auf, sondern mit haargenau dem selben Wortlaut auch auf anderen Websites. Fragt sich, wer da von wem abschreibt. Bei archive.org ist der erste Eintrag der Seite Anfang 2010. Auf http://www.toerisme-nederland.info/berichten?showall=true&city=2304 finden sich beispielsweise schon ein Eintrag aus den Jahr 2009.

    Ist das jetzt zweite Strike?

      1. Wow, das ist klasse. Wer so dreist zusammenkopiert… hat politische Immunität und muss sich vor nichts fürchten.

  18. Rechtsausschuss jetzt 3 Wochen ohne Internet?

    Schließlich gibt’s beim Kleinen Mann auch wieder die Sippenhaft, d.h. der Anschlussinhaber darf die Taten der Haushaltsbewohner mit ausbaden.
    Entsprechend dürften mit dem 2. Strike nach Edathy durch Kauder nach Kauders eigenem Wunsch nun die Sanktionen fällig werden. Demnach müsste der Rechtsausschuss nun für 3 Wochen vom Netz.

    1. Wahrscheinlich stammt das Foto und Text von Kauders Mitarbeitern. Lokaljournalisten fahren für so etwas nicht nach Berlin, die PR-Meldung wurde kurz umgeschrieben.

  19. Man sollte Kauder mal fragen, ob seine Erklärung in dieser Angelegenheit dahingehend zu verstehen ist, daß seine „Warnhinweise“ so etwas wie eine kostenlose erste Abmahnung darstellen sollen. Normalerweise hätte er ja für Abmahnung und Nachlizensierung einen vierstelligen Betrag abdrücken dürfen.

    1. Das ist Bestandteil des Two-Strike oder Three-Strike-Modells. Keine teuren Abmahnungen, dafür amtliche Verwarnung und Sanktionen.

      Ob das im Gesetz dann immer noch so aussieht, ist eine andere Frage.

  20. Ähm……Herr Kauder….geben sie nun eine rechtlich verbindliche Versicherung ab, dass Ihre Seite frei ist von Urheberrechtsverstößen?

    Wann sollte denn die zweite Stufe greifen? Was wenn noch mal ein Bild entdeckt wird…..gilt da wieder die erste Stufe (aufmerksam machen) oder dann schon die zweite Herr Kauder?

    bombjack

  21. Lt. rentner-news besitzt Kaufer keine Netzkompetenz sondern leidet an verbaler Inkontinenz.Wenn das die Rentner schon festgestellt haben :)

  22. @Oliver

    Aufgrund der miserablen Bildqualität (bedingt durch die Skalierung) würde ich persönlich davon ausgehen, dass der Schwarzwälder-Bote da das Original hat.

  23. Andererseits kann es aber auch sein, dass die Redaktion der Zeitung einfach nur besser mit digitalen Medien umgehen kann.

    1. Nee – geht inzwischen um mindestens 7 Bilder und diverse Texte. Potentiell in Tateinheit mit dem Führen von Kraftfahrzeugen ohne Führerschein.

      Und zwar hat der Südkurier geschrieben, Herr Kauder hätte einen Traktor gefahren – zum Trekkerfahren brauchste aber einen Führerschein für Traktoren. Mit dem PKW-Zettel darfst du nur Landmaschinen bis 30 km/h lenken.

      http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/huefingen/Per-Traktor-zum-Fest%3Bart372521,3763977

      Jetzt kenne ich mich mit Traktoren nicht aus, vielleicht kann das mal jemand überprüfen welche Höchstgeschwindigkeit das Fahrzeug auf dem Bild bringt.
      Wenn man in Foren und bei Fahrschulen schaut ist das Bild jedenfalls recht eindeutig: „Ein Führerschein der Klasse T für Traktoren ist die Grundvoraussetzung für jeden Landwirt, da sich 40er und 50er Schlepper bereits voll durchgesetzt haben.“ (Fahrschule Gillig)

      1. Wie sieht es denn aus, wenn man noch den alten Führerschein hat? Klasse 2 berechtigt doch das Führen von Traktoren.

      2. @J.S. Ja und nein. Es gibt jetzt 2 Klassen: L und T

        Wie ich informiert bin berechtigt Klasse L zum Führen von bezingetriebenen Rasenmähern und kleinen Landmaschinen bis 30 km/h Höchstgeschwindigkeit bzw. 25 km/h mit Anhänger. Für moderne Landmaschinen, die schneller fahren können braucht man einen Führerschein der Klasse T. Diese Klasse ist in dem alten PKW-Führerschein nicht enthalten.

        @hmmm in diesem Fall hätte er vermutlich gerade nochmal Glück gehabt.

  24. So, so. Nach Kauders Logik soll nach zwei Verwarnungen aber keine Internetsperre mehr verhängt, sondern ein Partnerlink zu Amazon verschickt werden.

  25. Er hat also jetzt das Urheberrecht an den Bildern inne? Na dann rolle ich doch mal auf dem Boden, lachend.

    Wie kann ein Jurist(!), der eigene Gesetze über das Urheberrecht verabschiedet sehen möchte, den Unterschied zwischen URHEBER- und NUTZUNGSrecht nicht kennen? Das höchste der Gefühle wäre vermutlich das exklusive Nutzungsrecht und selbst das bezweifel ich.

    Als nächstes kommt vermutlich ein Physiker und erklärt uns, warum Atomkraftwerke als Kaltreserve doch sinnvoll sind… oh wait…

    1. Genau so sieht’s aus. Ganz abgesehen davon, dass ein Zitat der Bilder zum Zwecke der Berichterstattung nachwievor erlaubt wäre, womit sich seine subtile Drohung,

      Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen.

      ,
      als Luftnummer entpuppt, und für einen Juristen (ganz zu schweigen von Rechtsausschussmitglied) ein Armutszeugnis ist.

  26. Nein, dass Hauptproblem dabei ist ja, bei
    dem Vergleich zu der Regelung im Straßenverkehr:
    *****************************************

    Der Unterschied zum Straßenverkehr ist ja, dass dieser rechtsstaatlich geregelt wird. Bei dem Warnmodell soll eine Privatpolizei diese Warnungen durchsetzen.

    Nicht nur das schon alleine, sondern auch:
    => Hierbei werden schwere Verkehrsstraftaten mit reiner Bagatellkriminalität gleichgesetzt, die hauptsächlich, ich sag mal, so gut wie fast schon von 85 bis 90 Prozent grundsätzlich nur von Kinder und Jugendlichen begangen wird, die aber in der realen Welt überhaupt noch gar kein Auto fahren würden.

    Von daher kann man schon alleine diesen Vergleich zu der Strassenverkehrsregelung als völlig unzutreffend und falsch bezeichnen.

    1. mal davon abgesehen, dass Verkehrskriminalität Menschenleben gefährdet (zumindest potenziell) und „Internetkriminalität“ dies eben nicht tut. Ansonsten gibt es sicher noch 10 weitere Gründe, warum der Vergleich mit dem Verkehr (Führerschein != Internetanschluss = Automobil oder im härtesten Fall sogar Füße) hanebüchen ist.

  27. Aber jetzt mal im Ernst: haben wir mit einer zweiten Urheberrechtsverletzung die Anforderungen erfüllt, nach denen wir ihn nun nach seinen eigenen Anforderungen vom Internet abklemmen müssten?

  28. Es ist schon erschreckend, dass ich anscheinend schon nach einer einzelnen Crashkurs-Rechtsvorlesung mehr Ahnung von der Materie habe als der Herr Kauder …

  29. Zitat aus seiner Stellungnahme:
    „Rechteinhaber warten schon seit über einem Jahr auf den so genannten
    3. Korb der Urheberrechtsnovelle.“

    Da fallen mir ein paar ein die schon länger warten. Z.B. das Bundesverfassungsgericht auf ein neues (verfassungstreues) Wahlrecht. Und wo bleibt eigentlich das Antikorruptionsgesetz für Abgeordnete?

  30. Wer im Glashaus sitzt, sollte sich im Dunkeln ausziehen, oder wie das so schön heißt :).
    Bin gespannt, was als nächstes für ein Kauderwelsch kommt.

  31. Als nächstes sichert sich der Herr Kauder noch das Grundrecht und das Verfassungsrecht und dann können sich die Leute im Internet aber auf was gefasst machen.

  32. Hier machen es sich die Kommentatoren ganz schön leicht. Schimpfen über Herrn Kauder, weil sein Tun nicht mit seinem Handeln übereinstimmt (was tatsächlich nicht akzeptabel ist), selber hat sich aber wohl kaum jemand mit der Problematik „Urheberrecht“ auch nur ansatzweise auseinandergesetzt.
    Dabei ist die Beachtung der Urheberrechte für jeden von uns von großer Bedeutung. Große Verletzter von Urheberrechten sind nämlich auch viele Versicherer. Regelmäßig werden unter vorsätzlicher Verletzung der Urheberrechte auf die Lichtbilder von Sachverständigen die Schadenfotos aus den Schadengutachten in sogenannten Restwertbörsen wie z.B. auto online eingestellt. Ebenso werden Daten aus den Gutachten online gestellt. Wohlgemerkt: Weltweit abrufbar sind die beschädigten Fahrzeuge von Privatpersonen und Firmeninhabern mit den dazu gehörigen Daten (ohne das diese Kenntnis davon haben). Dies zu dem Zweck, fremdes Eigentum zum Kauf anzubieten, um unberechtigterweise Schadensersatzleistungen kürzen zu können. Dies auch in dem Wissen, dass nicht jedes Fahrzeug tatsächlich zum Kauf steht. Hierüber sollte sich jeder Alleswisser mal Gedanken machen.
    Bei http://www.captain-huk.de lässt sich nachlesen, warum es Kräfte in unserem Land gibt, die das Urheberrecht zum Nachteil eines jeden Fahrzeughalters“aufweichen“ wollen.
    Wer sich zutraut, BGH-Urteile nicht nur zu lesen sondern auch zu verstehen, hier der Link zum aktuellen Urteil des 1. Senats:
    http://www.captain-huk.de/wp-content/uploads/rechtsprechung/urteile/urheberrecht/BGH_I_ZR_68-08.pdf

    a) Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet einzustellen, um den vom Sachverständigen ermittelten Restwert zu überprüfen.

    b) Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechts kann sich über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auf Verletzungshandlungen erstrecken, die einen anderen Schutzgegenstand betreffen, wenn die Gefahr einer unzulässigen Ausforschung des Auskunftspflichtigen nicht besteht (Fortführung von BGHZ 166, 233 Tz. 34 ff. – Parfümtestkäufe).

    Der Schutz von Urheberrechten ist und muss ein Grundrecht bleiben!
    siehe: http://www.captain-huk.de/Kategorie/urheberrecht/

    Für die Zukunft wünsche ich mir, dass wer seine Gedanken öffentlich macht, sich zuvor über die Thematik ausreichend informiert – das Internet macht es möglich.

    Gruß Virus

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.