Ich weiß, das wird Sie nun sicher total überraschen, Frau von der Leyen, aber in Indien gibt es tatsächlich ein Gesetz gegen die Verbreitung und Rezeption von Kinderpornographie. Echt wahr! Sogar abseits des bereits existierenden allgemeinen Pornographieverbots, das Sonderregelungen eigentlich überflüssig macht.
Schauen Sie mal hier, Frau von der Leyen. Relevant ist der „Indian Information Technology Act 2000, Chapter XI Para 67 & Para 67B“. Die The Times of India (laut Wikipedia größte englischsprachige Tageszeitung Indiens) schrieb am 16. Februar unter anderem:
The newly passed Information Technology Bill is set to make it illegal to not only create and transmit child pornography in any electronic form, but even to browse it. The punishment for a first offence of publishing, creating, exchanging, downloading or browsing any electronic depiction of children in „obscene or indecent or sexually explicit manner“ can attract five years in jail and a fine of Rs 10 lakh. […]
Section 67 of the existing act deals with „publishing obscene information in electronic form“. It is a generally worded section that does not specifically define „pornography“ or make it an offence, and does not mention „child pornography“ at all. But in its amended avatar, Section 67B proposes specifically to punish involvement in sexually explicit online or electronic content that depicts children. It will also be an offence to „cultivate, entice or induce children to online relationship with other children for a sexual act.“
(via Tobias Weisserth bei Thomas Knüwer)
Die Audio-Schnippsel unten stammen aus dem inzwischen veröffentlichten Rohmaterial (mp3, 8MB) eines Interviews bei Radio Sputnik, das als Vorlage für ein Interview mit Markus diente (Die ganze Geschichte weiter unten in den Kommentaren). Hört da ruhig mal rein, es lohnt sich. Ab Minute 6:14 belächelt von der Leyen dort zum Beispiel die Forderung nach einem Richtervorbehalt mit dem Hinweis auf bis zu 1000 zu sperrende Webseiten täglich:
Stefan und Tim fordern an dieser Stelle einen richterlichen Beschluss, bevor Seiten tatsächlich gesperrt werden dürfen. Ursula von der Leyen hält das allerdings für unpraktikabel, da täglich bis zu 1000 kinderpornographische Seiten gesperrt würden und die Gerichte mit der Arbeit kaum hinterherkommen würden.
In Worten: tausend. Täglich. Von wie vielen Planstellen beim BKA war noch die Rede? 4, oder? Schöner kann man Realitätsverlust kaum noch offenbaren.