Rasterfahndung in der Stuttgarter Stadtverwaltung

Da haben sich die Schwaben wohl gedacht: “Was die Bahn kann, können wir auch” (außer hochdeutsch natürlich). Der SWR meldet:

In der Verwaltung der Stadt Stuttgart waren in mehreren Ämtern Mitarbeiterkonten mit Lieferantenkonten abgeglichen worden. Dies sei pauschal und ohne konkreten Verdacht geschehen, bestätigte das Rechnungsprüfungsamt der Stadt. Von der Überprüfung aus dem Jahr 2007 hatte der Gesamtpersonalrat keine Kenntnis. Erst nach SWR-Recherchen über Korruptionsüberprüfungen bei Städtischen Ämtern und einer Bestätigung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes, Manfred Blumenschein, wurde die Personalvertretung informiert. Der Gesamtpersonalratsvorsitzende Uwe Theilen erklärte am Dienstag gegenüber dem SWR, das Abgleichen der Daten pauschal und ohne konkreten Verdacht verletze die Datenschutzrichtlinien, denn ohne konkreten Anlass sei eine solche Überprüfung unzulässig.

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Ein Kommentar

  1. Jörg Hübner
    Erstellt am 12. Februar 2009 um 20:52 | Permanent-Link

    Na ja, so kritisch würde ich das nicht sehen. Das ist eigentlich gängige Praxis in der Revisionsarbeit. Da wird einfach nur die Schnittmenge aus zwei Datenbeständen gebildet, die dann genauer unter die Lupe zu nehmen ist (verdächtig). Alles andere ist völlig uninteressant.

Ein Trackback

  1. Von Jahresrückblick 2009 : netzpolitik.org am 22. Dezember 2009 um 15:27

    [...] Rasterfahndung in der Stuttgarter Stadtverwaltung. [...]

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