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Freitag, 7. März 2008

Vorsicht bei der Verwendung von Playmobil-Figuren

Playmobil-Figuren kann man ja mittlerweile als Teil der Popkultur betrachten, da sie ganze Generationen beeinflusst haben, die nun älter werden. Viele sind damit aufgewachsen und man konnte viel mit den Figuren anstellen: Sie explodierten, wenn man sie an brennende Chinaböller befestigte, man konnte auch problemlos mit dem Hammer die Figuren zerstören, wenn man darauf Lust hatte oder auch sonst alles damit anstellen. Hätte man gewusst, dass es Richtlinien zur Nutzung der Figuren gibt, wäre man vielleicht etwas vorsichtiger damit umgegangen. Zumindest, wenn man im heutigen Zeitalter leben würde und das ganze mit dem Handy filmen und ins Netz stellen würde. Aber wer kann das schon ahnen, wo man beim Kauf keine seitenlange Nutzungserklärung unterschreibt und auf der Packung keine Warnhinweise stehen?

Der Hamburger Künstler Plemo hat von Studenten der Fachhochschule Offenburg ein Musikvideo zu seinem Song “I Sexy” mit Hilfe von Playmobil-Figuren in einem aufwändigen Stop-Motion-Verfahrengedreht bekommen. Routinemässig fragte man höflich bei der Firma Playmobil nach und wurde mit Richtlinien konfrontiert, die dies untersagen. Plemo zitiert in seinem Blog die Antwort von Playmobil:

mit Interesse habe ich mir das Musikvideo “I Sexi” angesehen. Es ist zweifellos sehr gut gemacht. Bedenken Sie aber, dass wir Hersteller von Kinderspielzeug sind. Und der Text des Songs ist wahrlich nicht für Kinder geeignet. Einer Verwendung des Videos durch die Plattenfirma auf der Homepage des Interpreten Plemo oder zu Werbezwecken können wir deshalb nicht zustimmen. Bitte beachten Sie dazu auch die beigefügten Richtlinien, speziell Punkt A 6.

14.jpg

Eine Suche auf playmobil.de nach den Richtlinien war gerade erfolglos. Über Google findet man nur die Richtlinien für nicht gewerbliche Internetseiten. Ich hab den Mail-Dialog mit Playmobil zugeschickt bekommen, wo die Richltinien zitiert werden und dort steht unter Punkt A6:

“Playmobil darf nicht in Verbindung mit Gewalt, Drogen, Alkohol, Sex, oder ähnlichem gezeigt werden.”

Auch sonst sind die Richtlinien interessant, weil sie detailliert beschreiben, wie man die Figuren verwenden darf und vor allem: wie nicht. Da stellt sich mir im Moment die Frage, wie denn die Figuren urheberrechtlich geschützt sein können? Könnte in diesem Fall nicht die Kunstfreiheit gelten und sind diese Figuren überhaupt so schützenswert, wie von Playmobil kommuniziert? Muss man zukünftig beim Dreh von Videos immer die Hersteller aller Einzelteile um Erlaubnis anfragen, die zu sehen sind, oder was ist die Sonderrolle von Playmbobil-Figuren gegenüber z.B. irgendeinem Fahrrad? Oder gilt das Markenrecht? Abgesehen davon handelt der englischsprachige Song nicht so explizit von Sex, dass man ihn als jugendgefährdend einstufen könnte.

Komische Sache auf jeden Fall und sehr schade für die viele kreative Arbeit und Mühe, die jetzt nicht im Netz gezeigt werden darf. Copyright kills Culture?

Einen kleinen Ausschnitt gibts aber bei Youtube zu sehen:

Das Album “Exzess Express” von Plemo auf dem empfehlenswerten Hamburger Label Audiolith ist übrigens sehr hörenswert. Hatte ich hier schon mal rezensiert. Das neue Album “Plemu und Rampue, love hate peace fuck” kommt am 9. Juni raus.

21 Kommentare

  1. Kai König am 07.03.2008 um 17:30 (Antworten)

    na aber sicher ist ein solches Video “Kunst”. Es ist letztlich ein eigenes urheberrechtliches Werk. Genauso wie wenn man statt des Videos die Figuren einfach nur fotografiert vor diesem Hintergrund. Abgesehen davon, dass solche Nutzungsbedingungen bei ner AGB-Inhaltskontrolle keinen Bestand haben, hat der Käufer/Nutzer diese überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, geschweige denn ihnen zugestimmt.

  2. Plemo und Lego » alltagskakophonie am 07.03.2008 um 17:36

    [...] via netzpolitik [...]

  3. Ralf Bendrath am 07.03.2008 um 17:46 (Antworten)

    Das Copyright von Playmobil bezieht sich ja wohl nur auf das Recht, die Figuren kopieren und nachbauen zu dürfen. Ich bezweifle sehr, dass die Firma damit gerichtlich durchkommen würde, wenn sie irgendwelche Nutzungen verbieten will. Sonst hätten die Film-Requisiteure dieser Welt wirklich Stress: “Dieses Ikea-Regal darf nur in einem Tatort gezeigt werden, wenn es um Erbstreitigkeiten geht, aber nicht bei Polizeiruf 110 in einer Folge über Kindesmissbrauch”???

    Das Problem bei Software ist ja ähnlich: Da wird die Nutzung (nicht die Weitergabe!) nicht über das Copyright kontrolliert, sondern über EULAs. Und die unterschreibt man bei Playmobil ja wohl nicht, wenn man die Dinger kauft.

    Also hier nicht die “Copyright kills Culture”-Keule auspacken, Markus, sondern eher die “dumme PR-Abteilung macht sich lächerlich”-Keule. ;-)

    Oder ist das mal wieder virales Marketing, wo gleichzeitig ein Musiker und eine Spielzeugfirma ihr Technorati-Ranking verbessern wollen? SCNR

  4. [...] Bei Netzpolitik hat man sich der Sache angenommen. Toller Artikel. Lest selbst: NETZPOLITIK [...]

  5. Torsten am 07.03.2008 um 17:58 (Antworten)

    Ralf: TV-Produzenten lassen sich solche Verwendungen tatsächlich schriftlich genehmigen. Wenn eine Windows-GUI zu sehen ist, dann fragen Sie bei Microsoft nach - und bekommen die Genehmigung.

    Wo die Grenze genau liegt und welche Gesetze hier tatsächlich einschlägig sind, weiß ich leider grade auch nicht. Aber es ist nicht alleine Playmobil.

    Kai König: Nein, diese AGB-Bestimmungen gelten nicht bei gewerblichen Nutzern. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Gewerbliche auch das Kleingedruckte lesen bzw dass man ihnen mehr aufs Auge drücken kann als Privatmenschen.

  6. Simon am 07.03.2008 um 19:45 (Antworten)

    Ich habe grad eine Weile drüber nachgedacht: Bei AGBs sehe ich mangels Einbeziehung kein Problem, im Urheberrecht dürfte der Film wohl als freie Benutzung durchgehen, im Wettbewerbsrecht fehlt es am Wettbewerbsverhältnis, im Markenrecht an der kennzeichenmäßigen Verwendung.

    Problematisch wird es möglichweise im Geschmacksmusterrecht. Da kenne ich mich nicht so richtig aus, aber Ansatzpunkte sind mglw. die §§ 38, 40, 48 GeschMG. In jedem Fall würde ich mich, bevor ich den Film veröffentliche, an eine qualifizierte Rechtsberatung wenden; eventuell stellt die FH dazu Mittel zur Verfügung.

    Viel Glück!

  7. plemo am 07.03.2008 um 20:35 (Antworten)

    hallo.

    es gab schonmal einen musik clip mit playmobilfiguren.
    die regisseure “…Wir haben uns in der Entstehungsphase nicht ausgemalt, dass es im Fernsehen oder so laufen würde.
    Letzten Endes lief es dann auf Viva 1 und 2, MTV und es wurde ein Bericht über uns und das Video bei “Polylux” gezeigt. Dann bekam es auch noch den ersten Preis der Hamburger Kulturstiftung während des Hamburger Kurzfilmfestivals.”
    sehen kann man den streifen hier:
    plamobil_musik_clip

  8. [...] berichtet bei netzpolitik.org über einen spannenden Fall von Analog Rights Management: Darf der Künstler Plemo für ein Video [...]

  9. [...] waren schon immer und sind essenzieller Bestandteil menschlicher Kreativität. Deshalb kann ich mir Markus’ Drei-Worte-Frage-Fazit nur anschließen, bei dem ich das Fragezeichen allerdings mit einem Punkt [...]

  10. [...] Wie war das gleich noch mit dem Streisandeffekt und der Wahrung des guten Rufs im Internet. Für Jamba und Sat.1 war das damals noch nicht so leicht zu erkennen wie heute. Aber mittlerweile sollte in jeder Marketingabteilung angekommen sein, dass die Menschen dadrausen sich ihre eigene Meinung bilden und diese im Sinne der Meinungs- und Kunstfreiheit auch publizieren. Die Unternehmen haben in der heutigen Zeit einfach nicht mehr die Informationshoheit, zu mal es sich an der Stelle ähnlich verhält wie bei der Aktion “Anonymus vs. Scientology”, da sind die kleinen Fans oder Künstler meist die Sympathieträger, die sich gegen das böse Unternehmen wehren müssen und es schaffen die Breitemasse von ihrer Idee zu überzeugen. Normalerweise führt das dann zwangsläufig zu einem mittleren bis schweren PR Desaster. [...]

  11. Fressnet am 09.03.2008 um 10:26 (Antworten)

    Och nö! Dann könnte ja ein Klavierhersteller auch vorschreiben, welche Musikstile auf dem verkauften Gerät zulässig sind…

  12. Meike am 09.03.2008 um 14:19 (Antworten)

    Könnte in diesem Fall nicht die Kunstfreiheit gelten und sind diese Figuren überhaupt so schützenswert, wie von Playmobil kommuniziert?

    Kann sein.Aber das klären normalerweise Juristen. Für Playmobil kein Problem - die haben eine große Rechtsabteilung und die Mittel, diesen Streit durchzufechten. Plemo hat bestimmt weder die finanziellen Mittel noch die Zeit, jahrelang Prozesse zu führen.Vermutlich wird es laufen, wie es meistens läuft: Das vermeintlich geschädigte Unternehmen droht mit einer Klage, der vermeintliche Urheberrechtsverletzer weiß um seine hoffnungslose Situation und macht einen Rückzieher. Also ja, copyright kills culture.

  13. [...] “I sexy” über die Tanzfläche schieben? Das wollen sie verbieten. Hintergründe bei netzpolitik.org und beim betroffenen Hamburger Künstler [...]

  14. Ligx. Einfach live sein. am 10.03.2008 um 08:34

    Plemo und Playmobil: Das verhinderte Musikvideo…

  15. palindrom am 10.03.2008 um 09:32 (Antworten)

    Der tägliche Irrsinn des Lebens geht weiter. Natürlich kann ich Playmobil verstehen, wenn sie nur pädagogisch einwandfreies Umgehen mit ihren Spielsachen sehen wollen, allerdings geht es dann doch in diesem Zusammenhang zu weit. Die abstrusen Beispiele einer Entwicklung sind in den anderen Kommentaren schon entwickelt worden.
    p.

  16. Björn am 10.03.2008 um 10:15 (Antworten)

    “Playmobil darf nicht in Verbindung mit Gewalt, Drogen, Alkohol, Sex, oder ähnlichem gezeigt werden.”

    Keine Gewalt? Kein Sex? Keine Drogen und kein Alkohol? Das ist dann wohl das aus für die Playmobil-Piraten, -Cowboys und -Ritter, oder?

  17. plemo am 10.03.2008 um 11:27 (Antworten)

    und für die clochards die in zerrissener kleidung und mit weinflaschen innhalt einer playmobilpackung waren. gewalt gilt auch nicht für playmobil polizisten und die soldaten und abc abwehr mänchen.
    rock’n'roll ist böse. schlimmer las der krieg. das muss man wissen. :)

  18. [...] Plemo wollte ein Video zu seinem Song “I sexy” mit Playmobil-Figuren haben. Das will die Firma aber nicht. Udo Vetter erklärt, ob sie das überhaupt verbieten [...]

  19. [...] Jenes, welches durch die Ablehnung der Firma Playmobil für etwas Aufregung sorgte. siehe z.B.: Netzpolitik Nerdcore Wenn man ein bischen sucht sieht man mehr. Ich freue mich sehr Über die Solidarität des [...]

  20. [...] Das war bei dem vorangegangenen Video nicht der Fall gewesen. Da hatte die Firma playmobil etwas dagegen. Das es Nutzungsbedingungen auch für Spielzeug gibt ist mir neu, aber mensch lernt halt nie aus. [...]

  21. [...] Alben veröffentlicht. Über das Video “I sexi” von Plemo hatte ich vor wenigen Wochen berichtet, als Playmobil die Veröffentlichung untersagen wollte. Mittlerweile ist es aber im Umlauf, u.a. durch [...]

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