Innenausschuss macht Weg frei für neue Personalausweise

Morgen soll das „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ (16/10489) im Plenum des Bundestages abschließend beraten werden. Schon heute macht der Innenausschuss mit den Stimmen der Großen Koalition den Weg frei. Die Oppositionsfraktionen stimmten geschlossen dagegen. Heute im Bundestag berichtet über die Diskussion: Innenausschuss macht Weg frei für neue Personalausweise.

Der Personalausweis wird laut der Gesetzesvorlage künftig drei Funktionen vereinen: Die hoheitliche Ausweisfunktion wird um Daten erweitert; der Personalausweis soll biometrische Daten des Gesichts und – wenn Bürger dies wünschen – auch deren Fingerabdrücke enthalten. Ein elektronischer Identitätsnachweis soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen in Online-Anwendungen und lokalen Verarbeitungsprozessen, etwa an Automaten, ermöglichen. Schließlich ist geplant, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz auf den Ausweis aufzubringen. Hierdurch soll der Personalausweis auch im elektronischen Rechtsverkehr als Identitätsnachweis verwendet werden können. Die Kritik der Opposition konzentrierte sich auf die vorgesehene Möglichkeit, den Fingerabdruck freiwillig auf dem Personalausweis speichern zu lassen.

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