Mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung

Im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung wird ja gerne von nur 10-12 Fällen pro Jahr gesprochen, die man damit verfolgen will. Natürlich alles nur schlimmer Terrorismus. Wenn man sich Änderungswünsche der Unions-regierten Bundesländer im Bundesrat zu dem “Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations-überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” vom 29.5.2007 anschaut, liest man was anderes:

Als mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung sind weiter zu nennen:

- die Fälschung von Zahlungskarten (hier stehen sämtliche Tatphasen – von der Datenerlangung über die Herstellung von Falsifikaten bis hin zu deren Gebrauch – in direktem Zusammenhang mit der elektronischen Datenver-arbeitung. Die Tatbegehung findet international organisiert unter Nutzung modernster Technologien auf dem Gebiet der EDV statt)
- der gesamte Bereich der organisierten Kriminalität, z.B. Geldwäsche, Ter-rorfinanzierung, gewerbsmäßige Steuerhinterziehung bzw. Drogenhandel
- der Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Das Betäti-gungsfeld der Islamisten im Internet reicht dabei von der Radikalisierung, Rekrutierung, Missionierung und Spendengeldsammlung bis hin zur Bil-dung von Netzwerken und der Bereitstellung bzw. dem Herunterladen von Bombenbauanleitungen, Bekennervideos und Videobotschaften.)
- der Bereich der Internetkriminalität bzw. der Bekämpfung von Kinderpor-nografie
- der Bereich der Produkterpressung (Androhung der Vergiftung von Le-bensmitteln) bzw. der Erpressung von Großbetrieben und Konzernen (z.B. Bahn, Luftfahrtunternehmen).

Für den Anfang nicht schlecht, das hätte man sicher noch ausbauen können. Der Änderungsantrag fand im Bundesrat keine Mehrheit. Aber irgendwie entlarvt er die aktuelle Unions-Rhetorik in Sachen Online-Durchsuchung schon ein wenig.

[Vielen Dank an Kai K., der das gefunden und uns zugeschickt hat.]

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8 Kommentare

  1. Erstellt am 12. September 2007 um 14:42 | Permanent-Link

    Ich kann so etwas auch nur befürworten!
    Es wird endlich mal Zeit das unternommen wird. Normale Bürger haben ja auch nichts zu befürchten!
    Grüße Jeannine

  2. ninjaturkey
    Erstellt am 12. September 2007 um 17:13 | Permanent-Link

    »…Normale Bürger haben ja auch nichts zu befürchten!…«

    @Jeannie: eben darum hege ich auch die schlimmsten Bedenken.
    Schon in meinem Freundeskreis gelte ich als nicht ganz normal.

  3. Erstellt am 12. September 2007 um 18:55 | Permanent-Link

    Na ja, wenn Online-Durchsuchungen erstmal eingeführt sind, kann man das ja sukzessive ausweiten …

  4. Der Berliner
    Erstellt am 12. September 2007 um 19:14 | Permanent-Link

    “- der Bereich der Internetkriminalität bzw. der Bekämpfung von Kinderpornografie”

    Zur Internetkriminalität gehören ja “Raubkopietauscher”…
    das “bzw.” lässt da ja ordentlich Spielraum, oder?

    Cheers!

  5. Erstellt am 12. September 2007 um 20:05 | Permanent-Link

    Wie viel man mit der Online Durchsuchung vorhat, erkennt man doch allein schon daran, dass bereits mehrfach sogar die Kanzlerin ihr politisches Gewicht mit in die Waagschale geworfen hat, bei dem Versuch die “absolut lebensnotwendige” Online Durchsuchung endlich durchzudrücken. Bei einem so starken Einsatz dafür, kann also nur noch von einer entsprechenden Agenda ausgegangen werden. Was auch immer diese letztlich bezwecken soll.

    Schäuble selbst kann sich doch dann bei jedwedem Ende hinstellen und behaupten es doch gleich gesagt zu haben:

    Von mir hören Sie keine Versprechungen mehr, dass alles so bleibt, wie es ist.

    Wolfgang Schäuble

    http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2007/02/08/a0169

  6. Erstellt am 13. September 2007 um 09:17 | Permanent-Link

    Da der Trojaner (RFS) auf allen informationstechnischen Systemen laufen soll, kann ich mir auch ne prima Anwendung auf dem Bordcomputer des Autos vorstellen. Da bekommt man ne Menge Informationen, kann eine Innenraumübewachung über die Freisprecheinrichtung vornehmen, braucht keine mit Gaffa-Tape umwickelte Wanzen mehr und hat noch den Vorteil dass es (noch) keine Antivirenprogramme für Autos gibt.

    Und mit einer klitzekleinen Änderung kann man das ‘zu schnell Fahren’ unter Steuerhinterziehung und Spendensammeln in das Gesetz packen. Schließlich sterben 50 000 Menschen pro Jahr bei Autounfällen und deren Folgen!!!

  7. Erstellt am 13. September 2007 um 16:32 | Permanent-Link

    Vollkommen richtig, cabi, der Autoverkehr fordert mehr Todesopfer als der Terrorismus in Deutschland. Und wenn die Remote Forensic Software bereits gegen Terroristen eingesetzt werden soll, ist es doch nur logisch, sie auch bei viel schwerwiegenderen Fällen einzusetzen.

  8. Erstellt am 14. September 2007 um 00:22 | Permanent-Link

    ¨Wer nichts zu verbergen hat, muss ein verdammt langweiliges Leben haben.¨

    Auf die CDU/CSU!

6 Trackbacks

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  2. [...] nur zehn bis zwölf Online-Durchsuchungen geben). Schaut man sich allerdings den vorweihnachtlichen Wunschzettel dieser Herren an, so fragt man sich, welche Zahl denn nun stimmt. Aber klug wie sie nun einmal [...]

  3. [...] Erpressung, EC-/Kreditkartenbetrug werden zusätzlich zu den bereits genannten Themen im Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Erm… als “weitere mögliche Anwendungsbereiche” [...]

  4. [...] unter Federführung der unionsregierten Bundesländer formulierten Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat vom 29.5.2007: “Als mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung sind weiter zu [...]

  5. [...] Mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung Folgendes habe ich gerade bei Netzpolitik gefunden: Als mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung sind weiter zu [...]

  6. [...] man sich Änderungswünsche der Unions-regierten Bundesländer im Bundesrat zu dem “Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der [...]

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