Im aktuellen Spiegel ist ein Interview mit Generalbundesanwältin Monika Harms (60), wo sie u.a. das mit der Online-Durchsuchung erklärt: „Wir betreiben keine Willkür“.
SPIEGEL: Ist die Online-Durchsuchung nicht ein Beispiel dafür, wie der Staat stillschweigend Grenzen überschreitet? Wenn Sie in einer Wohnung belastende Notizen suchen, darf das nicht heimlich, sondern nur offen und vor Zeugen geschehen. Einen Computer wollen Sie dagegen heimlich ausforschen, ohne den Betroffenen zu informieren.
Harms: Einen Computer sollten wir im Einzelfall und unter engen Voraussetzungen auch einmal heimlich durchsuchen dürfen, weil in dem Moment, in dem man eine Festplatte offen durchsucht, der Beschuldigte und mögliche Mittäter gewarnt sind. Dann können Sie nur noch eingeschränkt ermitteln. Das wollen wir vermeiden. Genau aus diesem Grund muss ja auch eine Telefonüberwachung oder eine Observation heimlich stattfinden.
SPIEGEL: Das gilt doch für Hausdurchsuchungen ebenso. Wollen Sie die künftig ebenfalls heimlich gestalten?
Harms: Nein, das sieht das Gesetz nicht vor. Ich habe kein Interesse daran, den herkömmlichen Rechtsstaat auf den Kopf zu stellen. Aber wir haben heute nun einmal eine „schöne neue Technikwelt“, die sich auch Aldous Huxley nicht hätte träumen lassen. Deshalb bin ich überzeugt davon, dass die Online-Durchsuchung notwendig ist – nicht, um etwa Wirtschaftsstraftaten aufzuklären, sondern in einem engumgrenzten Deliktfeld wie beispielsweise dem islamistischen Terrorismus.
Die Argumentation ist ja ziemlich interessant und wird häufig von älteren Mitbürgern und Befürwortern der Online-Durchsuchung angewandt. Ich verstehe aber immer noch nicht, was denn der Unterschied zwischen der heimlichen Durchsuchung meiner Wohnung und der heimlichen Durchsuchung meines Rechners sein soll? Auf letzterem finden sich vermutlich intimere Sachen als zuhause und ich empfinde den drohenden Eingriff in diese Intimsphäre bedrohlicher.