NRW: Verfassungschutz darf jetzt legal in Computer eindringen

In NRW hat die schwarz-gelbe Koalition das „Verfassungsschutzgesetz“ verabschiedet: NRW-Landtag verabschiedet Verfassungsschutzgesetz.

Das Gesetz soll die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitern. Damit soll nach Ansicht der Landesregierung eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden, um zum Beispiel Bankkonten, Telefone und Computer von Extremisten kontrollieren zu können. Laut Wolf sei die geplante Kontrolle von Internet und Privatcomputern ein Mittel, um Informationen über Anschlagspläne zu erhalten. Das Gesetz soll dem NRW-Verfassungsschutz auch verdeckten Zugriff auf „Festplatten“ und andere „informationstechnische Systeme“ im Internet geben, also für so genannte Online-Durchsuchungen.

Jetzt darf dort der Verfassungsschutz auch legal in private Computer einbrechen, weil FDP-Innenminister Ingo Wolf ein ganz komisches Verständnis von Privatsphäre im digitalen Zeitalter hat und dies im Vorfeld der Entscheidung oftmals verbal unter Beweis gestellt hat:

“Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden”, betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. “Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt”, erläuterte der Innenminister.

Aber das hatten wir ja schon mehrmals.

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12 Ergänzungen

  1. „Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt.“
    Und was ist, wenn an dem „legal“ gehackten PC zufällig eine Webcam dranhängt? Selbst bei einem Mikrofon wäre eine Überwachung denkbar!

  2. Mich würde mal interessieren, wie effektiv denn die technischen Methoden sind, mit denen der „Verfassungsschutz“ schnüffeln darf. Ich lese in den Mainstreammedien immer von Trojanern via E-Mail und gefakten Websites. Selbst für mich als ziemlicher Laie auf dem Gebiet klingt das wie ein Witz – hat man mit diesen Methoden etwa den Windows-DAU im Visier?

    Hat sich denn jemand mal mit der technischen Seite befasst und etwas für Laien Verständliches dazu geschrieben? Wäre für Verweise dankbar. Vor allem interessiert mich, wie der „Verfassungsschutz“ denn da Linux-Systeme knacken will. Kann der Laden dann bei Ubuntu sudoen, oder was?

    Seltsame Leute. Und gefährlich obendrein. Wer schützt mich eigentlich vor den „Verfassungsschützern“?

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