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  • : Deutschland rückständig bei Open Government
    Screenshot: World Justice Project
    Deutschland rückständig bei Open Government

    Deutschland hat im Bereich Open Government offensichtlichen Nachholbedarf. Das geht aus dem Open Government Index des World Justice Project (WJP) hervor, den das in den USA sitzende Non-Profit-Unternehmen gestern zum ersten Mal veröffentlicht hat. Insgesamt untersuchte das WJP 102 Länder und klopfte sie in vier unterschiedlichen Kategorien ab. In Summe belegte Deutschland den 15. Platz, an die Spitze setzten sich punktegleich Schweden, Norwegen und Neuseeland.

    Besonders schlecht schneidet Deutschland bei „Right to information“ ab und findet sich auf dem 22. Platz, etwas überraschend hinter beispielsweise Georgien oder der Sonderverwaltungszone Hongkong. Diese Kategorie bewertet, in welchem Maße Ämter Zugang zu öffentlichen Dokumenten und sonstigen Information gewähren. Zwar soll seit 2006 das Informationsfreiheitsgesetz zumindest auf Bundesebene den Zugriff für alle Bürger sicherstellen, allerdings ist bloß 24 % der Befragten bekannt, dass entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung stehen. 15 % haben schon zumindest einmal bei Behörden um Auskunft gebeten, knapp ein Viertel der Anfragen wurde jedoch abschlägig beantwortet. Nur 28 % erhielten die gewünschten Dokumente innerhalb von einer Woche, davon bewerteten 45 % die erhaltenen Informationen für unvollständig oder unklar. Trotz allem sollen 80 % im Großen und Ganzen zufrieden mit dem Prozess gewesen sein; lediglich 4 % sahen sich aus irgendeinem Grund gezwungen, zu Bestechung zu greifen.

    Detail am Rande: Verschwindend geringe 6 % der Anfragen stammten von Vertretern der Presse oder von NGOs, was sich auch mit unseren Beobachtungen deckt. Von Ämtern abgelehnte Anträge dokumentiert übrigens eine eigene Kategorie auf Netzpolitik.org.

    Ebenfalls für verbesserungswürdig hält der Bericht den Zugang zu Gesetzen sowie Rechten und sieht Deutschland bloß auf dem 18. Platz. Immerhin lässt sich beinahe das gesamte aktuelle Bundesrecht über eine Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufen, für die amtliche Fassung muss man jedoch nach wie vor auf die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes zurückgreifen. Etwas besser schlägt sich die Bundesrepublik bei Beschwerdemöglichkeiten und landet in dieser Kategorie auf Platz 15, wobei trotzdem nur 38 % der Befragten die Ansicht vertraten, dass Beschwerden leicht eingereicht werden könnten.

    Auf dem 4. Platz landete Deutschland in der Kategorie Bürgerpartizipation und liegt im Schnitt durchgängig vor Staaten in der EU, EFTA sowie Nord-Amerika. Hier befürchtet die überwältigende Mehrheit der Befragten keine negativen Konsequenzen, wenn sie öffentlich ihre Meinung kundtun, etwa im Rahmen einer Petition, oder wenn sie einer politischen Organisation beitreten. Ebenso sahen die meisten die Freiheit der Medien nicht in Gefahr.

    Die Zahlen für Deutschland wurden 2013 online erhoben, insgesamt befragte das Meinungsforschungsinstitut Survey Sampling International 1000 Personen in Berlin, Hamburg und München.

    Erst letzte Woche bekrittelte das gemeinnützige Forschungsinstitut Center for Data Innovation, dass Deutschland die vor fast zwei Jahren unterzeichnete Open Data Charta bislang nur ungenügend umgesetzt habe. Diese verpflichtet die Bundesrepublik dazu, bis 2015 die technischen Rahmenbedingungen umzusetzen, um möglichst ungehinderten Zugang zu Informationen wie Gesetzen, Budgetzahlen oder Bildungsstatistiken zu erlauben.

    8. April 2015 3