Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e. V.
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: Berliner Berufskammern gegen Vorratsdatenspeicherung
Liste der unterstützenden Berliner Berufskammern. : Berliner Berufskammern gegen Vorratsdatenspeicherung Eine ganz Reihe an Berliner Kammern protestiert gegen die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. In einer gemeinsamen Erklärung mit den Berliner Berufskammern und anderen berufsständischen Vereinigungen kritisiert der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e. V. speziell den mangelnden Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Der an die Abgeordneten des Bundestages adressierte Brief appelliert an diese, dem Gesetz nicht zuzustimmen und „insbesondere die geplante Speicherung der Verkehrs- sowie Standortdaten aller Berufsgeheimnisträger“ zu verhindern.
Unabhängig von einer Verwertung stellt bereits die Speicherung der Daten eine nicht zu akzeptierende Beeinträchtigung des Berufsgeheimnisses und damit des zwingend erforderlichen Vertrauensverhältnisses dar. Die Speicherung der Daten ermöglicht z.B. die Erstellung aussagekräftiger individueller Persönlichkeits- und Bewegungsprofile und die Aufdeckung von Entscheidungsabläufen. Ob, wann oder wie lange jemand z.B. mit einem Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt oder Steuerberater Kontakt aufgenommen oder sich in dessen Praxis aufgehalten hat, unterliegt bereits dem Berufsgeheimnis und muss ohne jede Ausnahme vertraulich bleiben. Zudem entsteht bereits durch das Bewusstsein über eine Speicherung der Kontaktaufnahme das Gefühl von staatlicher Überwachung und Kontrolle, das dazu führen kann, dass der oder die Betroffene eine Kontaktaufnahme unterlässt. Der freie, ungehinderte und vertrauliche Zugang zu medizinischer Versorgung, rechtlicher und wirtschaftlicher Beratung sowie Vertretung muss jedoch uneingeschränkt gewährleistet bleiben. Die Gewährleistung eines ungestörten und vor staatlicher Kontrolle geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen den Berufsgeheimnisträgern und ihren Patientinnen und Mandantlnnen ist essentiell für ein funktionierendes Gesundheitssystem und eine funktionierende Rechtspflege.
Darüber hinaus möge der Gesetzgeber bedenken, dass 2014 der Europäische Gerichtshof in der Vorratsdatenspeicherung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Charta der Grundrechte der EU gesehen hat, „wenn sie keine Ausnahme von der Speicherpflicht für Personen vorsieht, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliegen.“
Auch die EU-Kommission äußerte in ihrer ersten Stellungnahme Bedenken daran, warum Berufsgeheimnisträger nicht wie Behörden oder Institutionen behandelt werden, die sich „in einer vergleichbaren Situation befinden“ und deren Daten gar nicht erst gespeichert werden. Zudem sei unklar, wie solche Daten „wirksam vor dem Risiko des Missbrauchs und vor rechtswidrigem Zugriff auf die Daten und deren Nutzung geschützt werden.“