Überwachung

Noch mehr freie Hand: Geheimdienstlicher Zugriff auf die Vertrauensdienste

Das Signaturgesetz wird abgelöst. In Zukunft wird das Vertrauensdienstegesetz eine EU-Verordnung zur elektronischen Identifizierung umsetzen. Auch über dieses Gesetz werden sich die deutschen Geheimdienste freuen: Sie dürfen bei den Vertrauensdiensten personenbezogene Daten anfragen und müssen Betroffene praktisch gar nicht mehr informieren.

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