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: Noch mehr freie Hand: Geheimdienstlicher Zugriff auf die Vertrauensdienste
Das kommende Vertrauensdienstegesetz regelt Anforderungen an elektronische Vertrauensdienste, wozu etwa elektronische Signaturen oder Siegel zählen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/jasonmichael/966157581/">Jason Michael</a> : Noch mehr freie Hand: Geheimdienstlicher Zugriff auf die Vertrauensdienste Das Signaturgesetz wird abgelöst. In Zukunft wird das Vertrauensdienstegesetz eine EU-Verordnung zur elektronischen Identifizierung umsetzen. Auch über dieses Gesetz werden sich die deutschen Geheimdienste freuen: Sie dürfen bei den Vertrauensdiensten personenbezogene Daten anfragen und müssen Betroffene praktisch gar nicht mehr informieren.