Generell

Innenministerium will Wanze zurück

Da gabs im letzten Jahr ja noch das §129a-Verfahren, wo jemand aus Bad Oldesloh einen GPS-Peilsender an seinem Auto fand. Das zuständige Innenministerium Schleswig-Holsteins will die Wanze nun zurück – oder 2500 Euro. Juristisch abgefasst liest sich der Wille des Ministeriums das in der taz nord heute nun so: „Der Beklagte behandelt den Peilsender wie […]

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