Strafgesetzbuch
-
Ausweitung bei Staatstrojanern: „Kollateralschäden im Prozessrecht“
In den vergangenen Jahren wurde der mögliche Einsatz von Staatstrojanern immer wieder ausgeweitet. Ausweitung bei Staatstrojanern: „Kollateralschäden im Prozessrecht“ Vor der Sommerpause überarbeitete der Bundestag das Strafgesetzbuch. Eine der Verschärfungen betrifft Propagandamittel von Organisationen auf der EU-Terrorliste. Weitestgehend unbemerkt weiteten sich damit auch die Einsatzmöglichkeiten von Staatstrojanern aus, obwohl das Ziel offenbar etwas anderes war.
-
Kriminelle Handelsplattformen: Justizministerin Lambrecht will illegale Märkte verbieten
Bloß keine Fälschung im Internet bestellen: Nürnberger Lebkuchen. Kriminelle Handelsplattformen: Justizministerin Lambrecht will illegale Märkte verbieten Wer Internet-Plattformen betreibt, auf denen strafbare Produkte gehandelt werden, soll mit fünf Jahren Haft bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, den wir veröffentlichen. Einen „Darknet“-Paragrafen soll es nicht geben, doch auch dieser Entwurf geht ziemlich weit.
-
Alltagskriminalität: Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf der Großen Koalition zum massenhaften Einsatz von Staatstrojanern
Der Einsatz von Staatstrojanern gefährdet ihre Geräte. (Symbolbild) Alltagskriminalität: Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf der Großen Koalition zum massenhaften Einsatz von Staatstrojanern Die Polizei soll bald flächendeckend Computer und Smartphones hacken dürfen, bei ganz normaler Alltagskriminalität. Das geht aus einem Gesetzentwurf der großen Koalition hervor, den wir veröffentlichen. Jedes Jahr werden zehntausende Geräte überwacht, vor allem bei Drogen und Betrug.