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Geheimer Prüfbericht: Wie der BND die gesetzlich vorgeschriebene 20-Prozent-Regel hintertreibt
Kontrollieren den BND. (Symbolbild) Geheimer Prüfbericht: Wie der BND die gesetzlich vorgeschriebene 20-Prozent-Regel hintertreibt Der BND beschränkt sich beim Abhören von Internet-Verkehr nicht auf die vorgeschriebene Mengenbegrenzung von 20 Prozent. Das geht aus einem geheimen Prüfbericht des „Erfassungs- und Verarbeitungssystems“ hervor, den wir veröffentlichen. Abgeordnete sind „erschüttert“, dass das Gerät trotzdem zertifiziert wurde und fordern, die gesetzliche Lücke zu schließen.
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: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Was die Maschine tut, weiß der liebe Gott allein. Und der BND.“
: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Was die Maschine tut, weiß der liebe Gott allein. Und der BND.“ Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Diesmal sind sportliche vier Zeugen angekündigt: Martin Golke (BSI, Separator-Prüfer), A. S. (BND, Separator), U. L. (ehem. Telekom) und Dr. B. K. (Telekom). Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.
Kernaussagen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss Gerätschaften des BND vor dem Einsatz in Deutschland prüfen, das geschieht aber nur mittels „Typmusterprüfung“ anhand von Dokumenten.