Überwachung

Geheimer PrüfberichtWie der BND die gesetzlich vorgeschriebene 20-Prozent-Regel hintertreibt

Der BND beschränkt sich beim Abhören von Internet-Verkehr nicht auf die vorgeschriebene Mengenbegrenzung von 20 Prozent. Das geht aus einem geheimen Prüfbericht des „Erfassungs- und Verarbeitungssystems“ hervor, den wir veröffentlichen. Abgeordnete sind „erschüttert“, dass das Gerät trotzdem zertifiziert wurde und fordern, die gesetzliche Lücke zu schließen.

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Generell

Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Was die Maschine tut, weiß der liebe Gott allein. Und der BND.“

Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Diesmal sind sportliche vier Zeugen angekündigt: Martin Golke (BSI, Separator-Prüfer), A. S. (BND, Separator), U. L. (ehem. Telekom) und Dr. B. K. (Telekom). Wir sitzen wie immer drin und bloggen live. Kernaussagen Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss Gerätschaften des BND vor dem Einsatz in […]

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